Kartellsünder müssen Verbraucher entschädigen

26.09.2011 | Mainz
Kartellabsprachen von Unternehmen müssen Kompensationsleistungen gegenüber geschädigten Kunden zur Folge haben. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes des Bundeskartellamtes.

Dieses beziffert die volkswirtschaftlichen Schäden im dreistelligen Millionenbereich. "Es ist gut, wenn das Kartellamt Rechtsverstöße feststellt und ahndet. Aber die Verbraucher bleiben auf ihren Schäden sitzen", erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Deshalb sollte die Bundesregierung Sammelklagen von Verbrauchern gegenüber Unternehmen erleichtern und nicht ablehnen.

Offenbar lohnt es sich für Unternehmen trotz des verschärften Vorgehens des Kartellamtes, den Markt hinter dem Rücken der Verbraucher zu manipulieren. Nach Auffassung des vzbv müssen geschädigte Verbraucher Wiedergutmachung erfahren. Schadensersatzklagen sollten hierzu erleichtert und überführten Unternehmen konkrete Wiedergutmachungsleistungen auferlegt werden. Statt die Kartellbußen dem Bundeshaushalt zuzuführen, könnte aus diesen Mitteln auch die Verbraucherberatung finanziert werden. "Kartellabsprachen sind kein Kavaliersdelikt, das man achselzuckend hinnehmen kann", so Billen. Zudem sollte das Kartellamt die Öffentlichkeit über das Ausmaß der Schäden informieren.

Das Bundeskartellamt informiert in seiner heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht, dass es in den Jahren 2009 und 2010 Kartelle in den unterschiedlichsten Bereichen aufgedeckt hat, von Kaffee über Dachziegel bis hin zu Brillengläsern.

Quelle: Pressemeldung Doppelklicker.de

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