Wasserschaden - welche Versicherung hilft?
Ein Szenario, das sich keiner wünscht: Der Schlauch der Waschmaschine platzt, ein Wasserschwall ergießt sich in die gesamte Wohnung. Nicht nur die Teppiche und die teure Couchgarnitur sind ruiniert, auch das Parkett ist sehr in Mitleidenschaft gezogen. Und es kann noch schlimmer kommen, wenn es beim Nachbarn ein Stockwerk tiefer von der Decke tropft. Diese unerfreuliche Situation lässt sich glücklicherweise schnell regeln. Vorausgesetzt, man wendet sich gleich an die richtige Versicherung.
Gebäudeversicherung zahlt - Handwerkerservice hilft
Für alle mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile wie Fliesen oder Parkett sowie die nötige Trocknung der Wände oder des Bodens übernimmt die Gebäudeversicherung des Eigentümers beziehungsweise Vermieters die Kosten. "Auf Wunsch können diese Schäden auch über den in der Wohngebäudeversicherung kostenlos enthaltenen Handwerkerservice der Allianz abgewickelt werden. Dieser organisiert und beauftragt die notwendigen Handwerker, übernimmt die Qualitätssicherung, Endkontrolle und Bezahlung", sagt Rolf-Peter Lupold, Abteilungsleiter Sach-Betrieb bei der Allianz.
Vorsicht jedoch bei grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsschäden: Wer zum Beispiel den Ablaufschlauch der Waschmaschine nur in die Badewanne legt, ohne ihn zu befestigen, muss im Schadenfall mit empfindlichen Kürzungen der Entschädigung bis hin zum völligen Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.
Beschädigtes Mobiliar - Zeitwert oder Neuwert?
Die Schäden am Teppich und an der Couchgarnitur zahlt die eigene Hausratversicherung. Ersetzt bekommt man hier den Neuwert, egal ob die Schadenursache in der eigenen oder der Nachbarwohnung entstanden ist. Seit Jahresbeginn hat die Optimal-Hausratversicherung der Allianz ihr Angebot noch weiter verbessert: Sie verzichtet jetzt in einigen selbstverschuldeten Fällen, zum Beispiel dem Verlassen der Wohnung bei angeschalteter Waschmaschine ohne Wasserstopp, auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und eine damit verbundene Kürzung der Entschädigung.
Wer keine Hausratversicherung besitzt und sich in der Rolle des geschädigten Nachbarn wiederfindet, kann seinen Schaden natürlich beim Verursacher geltend machen. Doch Vorsicht: Hier hat man nur Anspruch auf den Zeitwert der beschädigten Gegenstände.
Im Fall, dass der wütende Nachbar vor der Tür steht, weil der geplatzte Schlauch seine Wohnung zum Feuchtbiotop verwandelt hat, kann sich entspannt zurücklehnen, wer eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auch die Wohngebäude- und die Hausratversicherung des Nachbarn wird die bereits bezahlten Kosten beim Verursacher einfordern. Die Haftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzforderungen, zahlt die berechtigten und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Kühlen Kopf bewahren
Im Fall der Fälle: Wer kniehoch im Wasser steht, sollte vor allem einen kühlen Kopf bewahren und zuerst den Hauptwasserhahn schließen. Dieser befindet sich meist im Keller. Hört das Wasser trotzdem nicht auf zu fließen, muss der Nachbar verständigt und umgehend der Hausmeister, Wassernotdienst oder Installateur gerufen werden. Die entsprechenden Telefonnummern stehen in Miethäusern in der Regel am schwarzen Brett. Bereits vor Eintreffen der professionellen Helfer kann versucht werden, das Wasser abzuschöpfen. Bei großen Wassermassen hilft die Feuerwehr.
Ist die akute Gefahr gebannt ist es wichtig, den Schaden so schnell wie möglich der Versicherung zu melden. Die Allianz steht rund um die Uhr über das Notfalltelefon 00800-11 22 44 44 zur Verfügung. Damit der Schaden schnell reguliert werden kann, ist eine Liste mit Daten zu den beschädigten Gegenständen hilfreich. Hier sollten die genaue Bezeichnung, das Anschaffungsdatum und der damalige Kaufpreis aufgelistet und idealerweise Original-Rechnungen beigelegt werden
Quelle: Pressemeldung Allianz SE
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