Gartenhaus ohne Baugenehmigung: Nur in Ausnahmefällen erlaubt

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Wer Ärger mit den Behörden vermeiden will, sollte niemals ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung aufstellen, sondern sich im Voraus über die Bestimmungen informieren.

Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für den Bau eines Gartenhauses?

Jedes Jahr vor Beginn der Freiluftsaison machen sich viele Hauseigentümer über die Gestaltung ihres Gartens Gedanken. Ein Gartenhaus ist praktisch und außerdem dekorativ. Es bietet im Garten einen sicheren Aufbewahrungsort für Gartenmöbel und -geräte und schafft somit Ordnung. Viele Gartenhäuser verfügen darüber hinaus über einen Terrassenbereich oder einen Carport. Oft wird ein kleiner Schuppen durch An- und Umbaumaßnahmen erweitert oder ein großes Spielhaus für die Kinder errichtet.

Wenn man für den Bau oder die Erweiterung eines Gartenhauses keine Baugenehmigung beantragt, kann schnell das böse Erwachen kommen. Im schlimmsten Fall kann die Behörde sogar den Abriss eines nicht genehmigten Gartenhauses verlangen. Sehr unangenehm sind außerdem Nachbarschaftsstreitigkeiten, die entstehen, weil sich ein Nachbar vom vermeintlich überdimensionierten Gartenhaus auf dem Grundstück nebenan gestört fühlt.

Mit den Regelungen soll vermieden werden, dass Baugebiete optisch zersiedelt werden und dann ein wenig harmonisches Gesamtbild bieten. Außerdem sollen die Auflagen der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen dienen. Blockhäuser mit Kaminen und Stromleitungen sollten schon aus Sicherheitsgründen nicht ohne gründliche Prüfung und Baugenehmigung gebaut werden.

Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden?

Vielen Hauseigentümern ist nicht bewusst, dass auch im Garten gesetzliche Bestimmungen gelten. Gartenhäuser, Lauben, Schuppen und andere Bauten, wie beispielsweise eine Sauna, zählen zu den Nebenanlagen.

Gartenhaus nicht im altertümlichen Holz, sondern im stylischen Rot.(#01)

Gartenhaus nicht im altertümlichen Holz, sondern im stylischen Rot.(#01)

Bei jedem Bauvorhaben müssen folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:

  • bundesweit gültiges Planungsrecht
  • Länderbauordnung
  • Bebauungsplan
  • kommunale Sonderregelungen

In diesen Verordnungen wird festgelegt, innerhalb welcher Baugrenzen ein Gartenhaus errichtet und bis zu welcher Größe des Gartenhauses dieses ohne Genehmigung aufgestellt werden darf. Für die Erlaubnis, das Gartenhaus zu bauen, ist außerdem entscheidend, ob sich das Grundstück in einem Bebauungsgebiet oder in einem sogenannten Außenbereich befindet.

Die Regeln werden von den Bundesländern festgelegt und sind deshalb auch sehr unterschiedlich. Während in Niedersachsen ein Gartenhaus bis zu einem Volumen von 40 Kubikmetern umbauten Raumes genehmigungsfrei ist, dürfen in Bayern mit 75 Kubikmeter doppelt so große Nebenbauten aufgestellt werden, ohne dass dafür eine Genehmigung eingeholt werden muss. Es gilt zusätzlich die Einschränkung, dass genehmigungsfreie Gartenhäuser keine Feuerstätten, Aufenthaltsräume oder Toiletten enthalten dürfen.

Welche Regeln gelten in den verschiedenen Bundesländern?

Das Bauordnungsrecht unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern, dennoch sind einige generelle Gemeinsamkeiten festzustellen. Jedes Land schreibt eine bestimmte Größe vor, ab der man für sein Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt. Die Vorschriften sind strenger, wenn das Gartenhaus nicht in einem Baugebiet, sondern einem Außenbereich errichtet werden soll.

Die folgende Tabelle informiert darüber, ab welcher Größe des geplanten Gartenhauses eine Baugenehmigung unverzichtbar ist:

Baugebiet  Baugebiet Außenbereich
Baden-Württemberg mehr als 40 Kubikmeter mehr als 20 Kubikmeter
Bayern mehr als 75 Kubikmeter ausschließlich mit Baugenehmigung
Berlin ab 10 Quadratmeter Fläche ausschließlich mit Baugenehmigung
Brandenbur mehr als 75 Kubikmeter ausschließlich mit Baugenehmigung
Bremen mehr als 30 Kubikmeter mehr als 6 Kubikmeter
Hamburg mehr als 30 Kubikmeter ausschließlich mit Baugenehmigung
Hessen mehr als 30 Kubikmeter ausschließlich mit Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern ab 10 Quadratmeter Fläche ausschließlich mit Baugenehmigung
Niedersachsen mehr als 40 Kubikmete mehr als 20 Kubikmeter
Nordrhein-Westfalen mehr als 30 Kubikmeter ausschließlich für Land- und Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz mehr als 50 Kubikmeter mehr als 10 Kubikmeter
Saarland ab 10 Quadratmeter Fläche ausschließlich mit Baugenehmigung
Sachsen ab 10 Quadratmeter Fläche ausschließlich mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt ab 10 Quadratmeter Fläche ausschließlich mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein mehr als 30 Kubikmeter mehr als 10 Kubikmeter
Thüringen ab 10 Quadratmeter Fläche ausschließlich mit Baugenehmigung
Die Verwendung eines Gartenhauses ist klar geregelt. (#03)

Die Verwendung eines Gartenhauses ist klar geregelt. (#03)

 

Doch auch wenn ein geplantes Gartenhaus innerhalb dieser Größenbegrenzungen liegt, müssen weitere Regeln beachtet werden:

Gartenhäuser dürfen

  • nur einstöckig sein
  • nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden
  • nicht als Gästezimmer genutzt werden
  • nicht mit einer Heizung, Toilette oder Strom ausgestattet sein

Welche kommunalen Bestimmungen müssen beachtet werden?

Auch die einzelnen Gemeinden können Regeln aufstellen, mit denen eine Genehmigungspflicht von Gartenhäusern verbunden ist. So ist es beispielsweise meist verboten, das Gartenhaus zu nah an die Grenze des Nachbargrundstücks zu bauen. Die meisten Kommunen verlangen außerdem eine Baugenehmigung, wenn das geplante Gartenhaus höher als drei Meter werden soll. Vielerorts wird eine Genehmigung verlangt und oft verweigert, wenn das Gartenhaus über neun Meter entlang der Grundstücksgrenze verläuft. Steht das Gartenhaus auf einer betonierten Fundamentplatte ist ebenfalls eine Baugenehmigung erforderlich.

Wer also plant, ein Gartenhaus zu bauen, sollte nicht nur die für das eigene Bundesland gültigen Regelungen beachten, sondern auch den Bebauungsplan gründlich studieren. In diesem Bebauungsplan ist genau fixiert, wie viel Fläche des Grundstücks überhaupt bebaut werden darf und in welchen Bereichen das Gartenhaus prinzipiell stehen darf. Wer ein Wohnhaus mit einer großen Grundfläche besitzt, wie das beispielsweise oft bei Bungalows der Fall ist, darf eventuell gar kein Gartenhaus aufstellen. Da diese Regelungen nicht einheitlich sind, sollte man sich in jedem Fall vor einem Bauvorhaben genauestens informieren.

Sonderregelungen für Kleingartenkolonien

In Deutschland gibt es laut Expertenschätzung ungefähr eine Million Kleingärtner, die ihre Freizeit zum größten Teil im Schrebergarten verbringen und dort ein Gartenhaus benötigen. Gartenhäuser in Schrebergärten unterliegen dem Bundeskleingartengesetz. Darin ist in Paragraf 3 festgelegt, dass das Gartenhaus bzw. die Gartenlaube einschließlich eines überdachten Freisitzes höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche haben darf, ohne dass eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die Gartenlaube darf jedoch keinesfalls als Dauerwohnsitz eingerichtet werden, sondern dient lediglich dem kurzzeitigen Aufenthalt beispielsweise bei schlechtem Wetter und selbstverständlich der Unterbringung der Gartengeräte.

Wie läuft die Beantragung einer Baugenehmigung für Gartenhäuser ab?

Um festzustellen, ob eine Baugenehmigung nötig ist oder es sich um ein sogenanntes verfahrensfreies Vorhaben handelt, sollte man sich

Damit Sie viel Freude mit Ihrem Gartenhaus haben, sollten Sie unbedingt eine Baugenehmigung haben. (#02)

Damit Sie viel Freude mit Ihrem Gartenhaus haben, sollten Sie unbedingt eine Baugenehmigung haben. (#02)

bei der kommunalen Baubehörde informieren – und zwar bevor man den teuren Bausatz im Baumarkt ordert. Der einfachste Weg besteht darin, mit dem Prospekt, in dem das gewünschte Gartenhaus abgebildet ist, bei der Baubehörde der Gemeinde vorstellig zu werden. Oft ist eine sofortige Auskunft möglich und es kann zügig mit dem Bau oder Aufstellen des Gartenhauses begonnen werden.

Wurde festgestellt, dass das konkrete Projekt genehmigungspflichtig ist, sollte ein dafür qualifizierter Entwurfsverfasser damit beauftragt werden, den Bauantrag zu formulieren. In einigen Kommunen wird eine offizielle Bauvorlageberechtigung benötigt, um einen Bauantrag unterschreiben zu dürfen.

Vielerorts reicht allerdings schon ein formloser Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht wird. In diesem Antrag müssen verschiedene Informationen zum geplanten Gartenhaus enthalten sein. Es muss klar ersichtlich sein, aus welchen Materialien das Gartenhaus gebaut werden soll und welche Ausmaße es haben wird. Auch Angaben hinsichtlich der Platzierung auf dem Grundstück und der Ausstattung sind erforderlich.

Zu diesem Zweck sollte der Bauantrag einen Lageplan enthalten, in welchem die Größe und die Grenzen klar zu erkennen sind. Wurden alle geltenden Bestimmungen eingehalten, wird der Bau des Gartenhauses in den meisten Fällen ohne Probleme genehmigt. Für die Baugenehmigung sollte der Bauherr Kosten von einigen hundert Euro einkalkulieren.

Nicht zu empfehlen: Bauen der Gartenlaube ohne Genehmigung

Nicht selten verlassen sich Bauherrn auf ihr Glück und stellen das gewünschte Gartenhäuschen einfach auf. Die Hoffnung, dass die zuständige Behörde dieses gar nicht merkt, erweist sich jedoch leider häufig als Trugschluss. Womit die meisten Garten-Fans nicht rechnen, sind Nachbarn, denen das neue Gartenhaus ein Dorn im Auge ist und die sich deshalb nicht scheuen, bei den Behörden eine entsprechende Meldung zu machen.

Es lohnt sich auf jeden Fall, vor dem Bau mit den Nachbarn freundlich zu reden und sie über das Vorhaben zu informieren. Oft reicht das schon aus, um eine Zustimmung zu erhalten und Nachbarschaftstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Nichts ist ärgerlicher als Konflikte, die teilweise in jahrelange, erbitterte Rechtsstreits münden, viel Geld kosten und darüber hinaus die Atmosphäre unter den Nachbarn dauerhaft zerstören. Im schlimmsten Fall wird sogar die Entfernung des Gartenhauses angeordnet.


Bildnachweis:© Alle Bilder garten-q.

3 Kommentare

  1. Vielen Dank für den sehr ausführlichen Artikel. Mir war das bisher so nicht bewusst und ich bin sehr froh, dass ich zufällig über Ihren Text gestolpert bin, da gerade der Aspekt Außensauna für mich aktuell eine große Rolle spielt. Nun werde ich wohl in Zukunft öfter hier vorbeischauen, um rund ums Haus auf dem Laufenden zu bleiben. =)
    Danke!

  2. Herzlich Dank für den Artikel. Genau so eine Liste für die Bundesländer habe ich gesucht, denn wir sind gerade dabei ein Gartenhaus zu planen.

    Viele Grüße
    M. Mueller

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