Wer zahlt meinen Umzug: Wer für die Kosten von Renovierung, Makler und Co. aufkommt

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Wer zahlt meinen Umzug? Diese Frage stellen sich z.B. Hartz-IV-Empfänger, wenn sie für eine Stelle umziehen müssen. Beteiligt sich das Amt an den Kosten? Oder gibt es Arbeitgeber, die die Umzugskosten übernehmen?

Wer zahlt meinen Umzug: Welche Kosten entstehen?

Jeder von uns weiß: Ein Umzug ist in aller Regel nicht nur mit viel Stress verbunden, sondern auch mit hohen Kosten. Doch wer zahlt eigentlich meinen Umzug?

Wichtig ist zunächst, sich vor jedem Umzug genau einen Überblick darüber zu verschaffen, was an Unkosten auf einen kommt. Unabhängig davon, ob man aktuell ALG II (Hartz IV) empfängt und die Übernahme der Kosten beim Arbeitsamt beantragen möchte. Oder ob man sich aus einer festen Stelle heraus bewirbt.

Doch welche Kosten bringt ein Umzug generell überhaupt mit sich?

  • Kosten der Wohnungssuche (z.B. weite Fahrten zu Besichtigungen)
  • Umzugskosten (Kostenfaktoren wie etwa ein Umzugsunternehmen, Kartons, Mietwagen, Benzinkosten etc.)
  • Renovierung (Renovierungskosten für die alte und/oder die neue Bleibe)
  • Maklerkosten (vor allem in beliebten Wohn-Gegenden und Regionen heute kaum vermeidbar: Die Makler-Courtage)
  • Mietkaution (die Kaution als Sicherheit für den Vermieter für den Fall von Mietausfällen, ist einer der höchsten Kostenpunkte bei Umzügen)
Wer zahlt meinen Umzug, wenn ich gegenwärtig Leistungen vom Staat beziehe? (#01)

Wer zahlt meinen Umzug, wenn ich gegenwärtig Leistungen vom Staat beziehe? (#01)

Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?

Wer zahlt meinen Umzug, wenn ich gegenwärtig Leistungen vom Staat beziehe? Eine Frage, die gerade für Empfänger von Hartz IV von Relevanz ist, da sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die Kosten alleine zu stemmen. Doch auch wer ALG I bezieht, und damit in der Regel über 60 Prozent des letzten Nettogehalts verfügt, kann staatliche Unterstützung bei einem Umzug gebrauchen. Und bekommt diese oft auch. Schließlich haben nicht zuletzt die Jobcenter ein großes Interesse daran, aus dem Leistungsempfänger wieder einen Beitragszahler zu machen.

Aber ob das Arbeitsamt zahlt, ist vom Einzelfall abhängig. Die Chancen stehen z.B. dann sehr gut, wenn der ALG-I-Empfänger die Möglichkeit hat, eine Stelle in einer anderen Stadt anzutreten. Doch egal ob Arbeitslosengeld oder Hartz IV: Das Jobcenter erkennt nicht alle Gründe für einen Umzug an.

Ganz generell unterscheidet das Amt zwischen:

  • nicht notwendigen
  • notwendigen Umzügen

Das Amt zahlt für ALG-II-Empfänger, die andernorts einen neuen Job antreten könnten, nur dann, wenn die neue Wohnung unbedingt erforderlich ist, um die Stelle anzutreten. Als notwendig erachtet das Arbeitsamt einen Umzug für einen neuen Arbeitsplatz, wenn der tägliche Arbeitsweg mehr als zweieinhalb Stunden dauert.

Wer zahlt meinen Umzug: In diesen Fällen zahlt das Jobcenter

In aller Regel werden die Unkosten in folgenden Fällen (vollständig oder in Teilen) übernommen: Wenn

  • der Betroffene eine neue Tätigkeit beginnt und der tägliche
    Arbeitsweg unzumutbar ist
  • die alte Wohnung aufgrund von Familienzuwachs zu klein geworden
    und damit nicht mehr zu bewohnen ist
  • eine neue, veränderte Lebenssituation eingetreten ist (Heirat, Scheidung etc.)
  • dem Betroffenen von seinem Vermieter gekündigt wurde, ohne dass dieser die Kündigung verschuldet hat (z.B. bei gerechtfertigtem Eigenbedarf)
In aller Regel werden die Unkosten in folgenden Fällen (vollständig oder in Teilen) übernommen: die Wohnung aus anderen Gründen nicht mehr zuzumuten ist (z.B. wenn sie aufgrund von Alter oder Erkrankung nicht barrierefrei ist) (#02)

In aller Regel werden die Unkosten in folgenden Fällen (vollständig oder in Teilen) übernommen: die Wohnung aus anderen Gründen nicht mehr zuzumuten ist (z.B. wenn sie aufgrund von Alter oder Erkrankung nicht barrierefrei ist) (#02)

Wer zahlt meinen Umzug bei Wohnungsmangel?

Eine Frage, die viel Zündstoff enthält und die beteiligten Parteien schon oft bis vors Gericht gebracht hat: Wer zahlt meinen Umzug, wenn die Bleibe akute, unzumutbare Mängel aufweist? In diesen Fällen, etwa bei einem Pilz- oder Schimmelbefall, zahlt das Jobcenter den Umzug. Denn „akut“ bzw. „unzumutbar“ heißt, dass eine Gefahr für die Gesundheit drohen kann.

Wichtige Voraussetzungen aber sind, damit das Jobcenter zahlt: Der ALG-II-Empfänger darf nicht für den Schaden verantwortlich sein. Und: Das Jobcenter erkennt den Umzug aufgrund dieses unzumutbaren Zustands der eigenen vier Wände nur dann an, wenn die Hausverwaltung bzw. der Vermieter sich weigern, den Mangel zu beseitigen.

Ist der Umzug bewilligt, gilt es generell als sicher, dass das Amt die Kosten für den Transportwagen, die Kartons, die Verpflegung der Umzugshelfer sowie die Renovierungen, die per Mietvertrag festgeschrieben sind, übernimmt.

Wer zahlt: Umzugsunternehmen und Maklergebühren

Darüber hinaus ist es möglich, dass das Jobcenter die kompletten Kosten für ein Umzugsunternehmen bezahlt. Allerdings nur, wenn man den Umzug nicht selbst durchführen kann, etwa aus gesundheitlichen Gründen. Ist dies der Fall, muss sich der Betroffene zuvor Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsfirmen einholen (üblich sind drei Unternehmen). Am Ende wird das Jobcenter die Kosten für das günstigste Unternehmen übernehmen. Die Mietkaution wird vom Jobcenter übrigens als zinsfreies Darlehen gewährt und direkt an den Vermieter ausbezahlt.

Zudem kann man sich die Gebühren bzw. Beiträge für den Makler unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen. Doch selbst hier ist der ALG-II-Empfänger zunächst in der Bringschuld: Er muss nachweisen, dass es ohne den Makler nicht möglich gewesen wäre, eine vergleichbare Wohnung in der Region zu finden. Kann er das nachweisen, hat aber immer noch der Sachbearbeiter das letzte Wort. Von seinem „guten Willen“ hängt bei der entscheidenden Frage („Wer zahlt meinen Umzug?“), ohnehin sehr viel ab.

Wer zahlt meinen Umzug? Eine der wichtigsten Fragen, die sich Bezieher von Hartz IV stellen, wenn sie ihre Wohnung wechseln (müssen). Der Umzug in eine andere Stadt, weil der Betroffene hofft, am neuen Standort schneller einen Job zu finden. (#03)

Wer zahlt meinen Umzug? Eine der wichtigsten Fragen, die sich Bezieher von Hartz IV stellen, wenn sie ihre Wohnung wechseln (müssen). Der Umzug in eine andere Stadt, weil der Betroffene hofft, am neuen Standort schneller einen Job zu finden. (#03)

Wer zahlt meinen Umzug: Wenn das Amt nicht zahlt

Wer zahlt meinen Umzug? Eine der wichtigsten Fragen, die sich Bezieher von Hartz IV stellen, wenn sie ihre Wohnung wechseln (müssen). Die oben genannten Gründe zeigen, wann der ALG-II-Bezieher Unterstützung vom Staat bekommt. Allerdings gibt es auch Gründe, die das Amt nicht anerkennen wird. Und damit auch keine Umzugskosten trägt.

Dazu zählen:

  • der Umzug in eine andere Stadt, weil der Betroffene hofft, am neuen
    Standort schneller einen Job zu finden
  • ein Umzug, um näher bei seinen Familienangehörigen zu wohnen (Familien-
    zusammenführung)
  • wenn man wegen Mietmängeln umzieht. Diese sind – als privatrechtliche Angelegenheit – zwischen Mieter und Vermieter zu klären (es sei denn, der Vermieter weigert sich, unzumutbare Schäden zu beheben, s.o.)
  • wenn der Hartz-IV-Empfänger vor Vollendung seines 25. Lebensjahres
    bei seinen Eltern auszieht (Ausnahme: Eine Ausbildungsstelle in einer anderen
    Stadt)

Wer zahlt meinen Umzug wenn Amt den Auszug fordert?

Wer Hartz IV bezieht, dem kann es durchaus passieren, dass das Amt den Umzug verlangt. Wichtigster Grund: (Wohn-)Kostenreduzierung. Diese können die Jobcenter durch einen Umzug verlangen, wenn die eigenen vier Wände zu groß (zu viele Quadratmeter bzw. Zimmer) oder zu teuer sind.

Immerhin: Der Hartz-IV-Bezieher erhält für maximal sechs Monate weiterhin die bisherigen Beiträge für seine Wohnung. Nach Ablauf des halben Jahres sollte der Umzug über die Bühne gegangen sein. Das Arbeitsamt übernimmt dann die Wohnbeschaffungskosten, was die Umzugskosten (also z.B. die Mietgebühr für den Transportwagen) sowie eventuell anfallende Renovierungsarbeiten, einschließt.

Gelingt es nicht, innerhalb dieser sechsmonatigen „Schonfrist“ etwas neues zu finden, wird vom Amt nur noch ein als „angemessen“ angesehener Anteil an Kosten für die Wohnung bzw. Unterkunft, übernommen. Das Problem: Was als „angemessen“ gilt, ist nicht eindeutig definiert. Wie viel das Jobcenter letztlich zahlt und als „angemessenen Anteil“ ansieht, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort bzw. der Region und den üblichen Mietpreisen ab.

Wer zahlt meinen Umzug, wenn ich aus einer festen Stelle heraus einen neuen Job antrete? Also wenn ich nicht auf eine Unterstützung von staatlicher Seite hoffen kann? (#04)

Wer zahlt meinen Umzug, wenn ich aus einer festen Stelle heraus einen neuen Job antrete? Also wenn ich nicht auf eine Unterstützung von staatlicher Seite hoffen kann? (#04)

Bei Jobwechsel: Zahlt der Arbeitgeber?

Wer zahlt meinen Umzug, wenn ich aus einer festen Stelle heraus einen neuen Job antrete? Also wenn ich nicht auf eine Unterstützung von staatlicher Seite hoffen kann? Gibt es so etwas wie eine Pflicht für Arbeitgeber, beim Finden einer neuen Wohnung zu helfen? Oder die Kosten für den Umzug zumindest teilweise zu erstatten? Die Antwort auf die letzten beiden Fragen lautet, kurz und knapp: Nein, gibt es nicht. Es existiert keine Pflicht für den künftigen Arbeitgeber, sich in irgendeiner Weise finanziell zu beteiligen.

Was allerdings große Unternehmen oder international agierende Konzerne oft machen: Sie gewähren einen Zuschuss an Beiträgen oder eine andere Form der finanziellen Unterstützung. Gerade dann, wenn diese Firmen bestimmte Rahmenverträge mit Umzugsunternehmen haben. So kann es sein, dass der Arbeitnehmer dadurch günstiger an Speditionen herankommt oder die Umzugskosten für einen selbst komplett wegfallen.

Manch ein Unternehmen hilft auch ganz aktiv dabei, eine Wohnung zu finden, vermittelt eine neue Bleibe oder stellt die entsprechenden Kontakte her. Manche Firmen bezahlen ihrem künftigen Arbeitnehmer während der Wohnungssuche auch ein Zimmer in einem Hotel in der Nähe des Arbeitsortes.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Monkey Business Images  -#01: Andrey_Popov   -#02: Elnur -#03: InesBazdar -#04: Fizkes

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