Schönheitsreparaturen Mietvertrag: 3 Life Hacks für weniger Stress

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Schönheitsreparaturen Mietvertrag“: Vereinbarungen dazu sorgen regelmäßig für Streit zwischen den Parteien. Viele Vermieter legen die Durchführung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter um. Das ist grundsätzlich möglich. Dennoch haben Mieter einige Rechte, die sie kennen sollten. Zudem ist es möglich, mit praktischen Life Hacks die Schönheitsreparaturen zu reduzieren.

Schönheitsreparaturen Mietvertrag: Weniger Dübellöcher schließen müssen

Die Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag sind auf Sie umgelegt und Sie überlegen nun, wie Sie mit möglichst wenig Arbeit und Aufwand später die Wohnung übergeben können? Mit unseren Life Hacks haben Sie die Möglichkeit, die Dübellöcher in den Wänden zu reduzieren und so auch den Aufwand für eine Renovierung gering zu halten. Durch die zusätzlichen Videos erhalten Sie zudem einen Überblick darüber, wie die Produkte eingesetzt werden.

  • Mit Klebehaken die Fliesen schützen

    Gerade im Badezimmer und auch in der Küche, wo die Wände mit Fliesen versehen sind, sind Dübellöcher eine echte Herausforderung. Rein rechtlich gesehen dürfen Sie diese bohren. Allerdings können die Fliesen Schaden nehmen. Kommt es zu einem rechtlichen Streit, kann der Vermieter möglicherweise Schadensersatz verlangen. Sie können dies umgehen, wenn Sie in die Fugen bohren. Aber auch diese Dübellöcher müssen beim Auszug wieder geschlossen werden. Einfacher geht es, wenn Sie die Klebehaken einsetzen. Diese sind in der Anwendung besonders einfach und bieten dennoch einen Halt von bis zu 10 kg. Dadurch können die Klebehaken für Handtücher, kleine Spiegeln oder dekorative Elemente genutzt werden.

  • Die praktische Bilderkralle

    Dekorative Elemente dürfen in der Wohnung nicht fehlen. Normalerweise werden Bilder mit einem Nagel oder auch einer Schraube in der Wand befestigt. Die Löcher in den Wänden müssen beim Auszug geschlossen werden. Hier bietet sich als Alternative die Bilderkralle an. Die Bilderkralle wird in die Wand gedrückt. So entstehen nur sehr schmale Einkerbungen, die nicht mit einem Loch zu vergleichen sind. Anschließend können Sie die Bilder auch schon an der Bilderkralle befestigen. Möchten Sie Bilder, Spiegel oder Uhren woanders anbringen, entfernen Sie die Bilderkralle einfach und bringen diese an einer anderen Stelle der Wand an.

  • Die praktische Magnetkralle

    Eine Alternative zu einer Bilderkralle ist die Magnetkralle. Diese funktioniert ähnlich wie die Bilderkralle. Sie wird auch in die Wand gedrückt und hinterlässt kaum Spuren. Zudem kann die Magnetkralle ebenfalls mehrfach eingesetzt werden. Sie ist besonders gut für dekorative Elemente geeignet, die magnetisch funktionieren. Dies können beispielsweise Bilderrahmen sein. Sie können aber auch Bilder mit einem Magneten versehen und so die Magnetkralle einsetzen. Auf diese Weise sparen Sie sich mehrere Dübellöcher, die sonst später zu Schönheitsreparaturen laut Mietvertrag werden würden.

Weniger Nacharbeiten vor der Übergabe dank Life Hacks

Bein einem Umzug haben Sie normalerweise genug Aufwand. Die Vorbereitung der neuen Wohnung sowie die Nacharbeiten in der alten Wohnung nehmen viel Zeit in Anspruch und ziehen Kosten nach sich. Sind die Schönheitsreparaturen nach Mietvertrag eine Vorgabe für den Mieter, kann der Aufwand steigen. Um Stress und Streit mit dem Vermieter zu reduzieren, können Sie mit unseren Life Hacks arbeiten. Eines der häufigsten Probleme bei der Übergabe stellen die Dübellöcher dar. Als Mieter sind Sie verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu übergeben, in dem Sie diese auch erhalten haben. Gleichzeitig gehören Dübellöcher jedoch zur normalen Nutzung einer Wohnung. Das heißt, eine gewisse Anzahl ist durch den Vermieter zu dulden. Dennoch haben Sie die Aufgabe, die Löcher fachgerecht zu verschließen. Um Streit mit dem Vermieter zu vermeiden ist es von Vorteil, wenn nur wenige Dübellöcher in den Wänden zu finden sind.

Tipps zu Schönheitsreparaturen laut Mietvertrag

Der Begriff der Schönheitsreparaturen, der in einem Mietvertrag normalerweise zum Einsatz kommt, bezieht sich nicht auf einzelne Arbeiten. Es handelt sich um einen Oberbegriff für Arbeiten an der Wohnung, die durch den Mieter laut Mietvertrag übernommen werden müssen, wenn er für die Schäden verantwortlich ist. Damit Sie als Mieter wissen, was Sie unter dem Begriff der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag zu verstehen haben gibt es einige Definitionen, auf die Sie sich beziehen können. Zu den durchzuführenden Arbeiten gehören:

  • 1. Tapezieren der Wände
  • 2. Anstreichen der Wände
  • 3. Anstreichen der Fenster
  • 4. Anstreichen der Türen
  • 5. Anstreichen der Heizkörper
  • 6. Anstreichen der Fußböden

Die Schönheitsreparaturen beziehen sich also in erster Linie auf Streicharbeiten und Korrekturen von Wänden und Böden. Allerdings können Sie, im Streitfall mit dem Vermieter, über einen Anwalt noch nähere Definitionen erhalten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

  • Abnutzungsspuren in der Wohnung beseitigen

    Abnutzungen bei einer Wohnung, in der gewohnt wird, sind normal und werden grundsätzlich auch erwartet. Dennoch ist der Vermieter im Recht, wenn er von Ihnen fordert, dass die entstandenen Abnutzungen wieder fachgerecht korrigiert werden. Die Übergabe der Wohnung sollte in dem Zustand erfolgen, in dem Sie die Wohnung auch übernommen haben.

    Ausnahme: Die Wohnung wurde durch Sie in einem unrenovierten Zustand übernommen? Dann sind Sie nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn Sie die Abnutzungen nicht selbst ausgelöst haben. Korrigieren Sie mit den Schönheitsreparaturen laut Mietvertrag lediglich die Bereiche, die auch durch Sie entstanden sind. Lassen Sie zudem eine mögliche Klausel im Mietvertrag rechtlich prüfen, über die Sie zur kompletten Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet werden. Es ist möglich, dass die Kosten durch den Vermieter getragen werden müssen.

  • Korrekturen der Wandfarbe

    Ein Thema, das besonders häufig zu Streit zwischen Mieter und Vermieter führt, ist die Farbe der Wände. Sie haben das Recht, während Ihrer Mietzeit die Wände in allen gewünschten Farben zu streichen. Falls sich in Ihrem Mietvertrag eine Klausel befindet, über die Sie in der Farbwahl eingeschränkt werden, hat diese rechtlich keinen Bestand. Allerdings muss die Wohnung so übergeben werden, wie Sie diese übernommen haben. Waren die Wände bei der Übernahme in neutralen Farben gestrichen, muss dies auch durch Sie wieder hergestellt werden. Sie haben die Möglichkeit, das Streichen selbst durchzuführen. Grundsätzlich kann der Vermieter von Ihnen nicht verlangen, dass Sie eine Firma mit den Arbeiten beauftragen.

    Falls Sie die Wohnung bereits mit bunten Wänden übernommen haben, müssen Sie diese nicht in einer neutralen Farbe streichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen. Das heißt, Sie sollten dann beim Einzug direkt in einem Protokoll die Farbe der Wände vermerken und sich dies auch vom Vermieter unterzeichnen lassen.

  • Ungültige Klausel: Entschädigung einfordern

    Sie wollten sich zu dem Vereinbarungen rund um die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag informieren und haben festgestellt, dass hier Klauseln vermerkt sind, die keine Gültigkeit zu haben scheinen. Dann ist es möglich, dass bereits von Ihnen gezahlte Aufwendungen durch den Vermieter erstattet werden müssen. Dafür ist es notwendig, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser hilft Ihnen dabei, ein rechtlich korrektes Schreiben zu verfassen. Natürlich besteht die Option, dass Sie sich auch erst an den Vermieter wenden, bevor Sie rechtliche Unterstützung nutzen.

  • Dübellöcher korrekt entfernen

    Auch wenn Dübellöcher zu einer normalen Nutzung einer Wohnung gehören, sollten Sie diese ordentlich verschließen, bevor es zu einer Übergabe kommt. Diese Aufgabe haben Sie nur dann nicht, wenn im Mietvertrag vermerkt ist, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernimmt. Normalerweise wird die Pflicht über eine Klausel jedoch dem Mieter übergeben. Nutzen Sie für das fachgerechte Auffüllen Gips oder Spachtelmasse. Verwenden Sie dafür kein wasserabweisendes Material.

    Denken Sie daran, dass auch die Dübellöcher im Badezimmer zu verschließen sind. Dies gilt auch dann, wenn sich diese in den Fugen befinden.

  • Wehren Sie sich gegen Farbwahlklauseln

    Wie bereits kurz erwähnt, stellen farbige Wände immer wieder eine Grundlage für Diskussionen dar. Der Vermieter möchte normalerweise verhindern, dass die Mieter bunte und auffällige Farben an die Wände bringen. Hier kommen teilweise Farbwahlklauseln im Mietvertrag zum Einsatz. Allerdings haben sich diese als nicht rechtens erwiesen. Eine Farbwahlklausel schränkt sie in Ihrem freien Recht für die Gestaltung Ihrer Wohnung ein. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich mit dem Mietvertrag bereits einverstanden erklärt haben. Sie können eine rechtliche Prüfung vornehmen lassen und Ihrem Vermieter mitteilen, dass Sie die Farbwahlklausel nicht akzeptieren.

    Urteile rund um Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

    Auch wenn die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag geregelt sind, werden sie immer wieder zu einem Streitthema bei Mieter und Vermieter. Hier ist es hilfreich, wenn Sie einige Urteile kennen, die zu dieser Thematik bereits herausgegeben wurden.

    Urteile
    Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
    LGB 63 S 216/13

    Wie viele Dübellöcher sind erlaubt?

    Dübellöcher sind eine normale Nutzung der Wohnung, doch bei welcher Menge hört diese normale Nutzung auf? Diese Frage wird immer wieder vor Gericht geklärt und daher gibt es hier verschiedene Urteile, auf die sich bezogen werden kann. Während das Amtsgericht München der Meinung ist, dass 59 Dübellöcher in den Wänden durchaus in Ordnung sind, sieht das Landgericht Berlin sogar eine Menge von 149 Löchern als völlig normal an.

    BGH VIII ZR 224/13

    Wer übernimmt die Kosten bei Reparaturen?

    In einigen Mietverträgen finden sich Klauseln in Bezug auf die Kostenübernahme von Schönheitsreparaturen. Wenn in den Klauseln vermerkt ist, dass die Kosten durch den Vermieter übernommen werden, muss er diese auch tragen, wenn der Mieter keine Erlaubnis für die Beseitigung eingeholt hat. Dies wurde durch das BGH im genannten Urteil entschieden.

    BGH VIII ZR 10/92

    Darf in Fliesen gebohrt werden?

    Ein Urteil gibt es auch zur Frage, ob Dübellöcher in Fliesen erlaubt sind. Tatsächlich darf bei einer Mietsache in den Fliesen gebohrt werden. Auch ein Austausch muss bei Auszug nicht vorgenommen werden, selbst wenn ein Schaden an den Fliesen entstanden ist. Allerdings lässt sich Streit mit dem Vermieter vermeiden, wenn stattdessen in den Fugen gebohrt wird. So ist der Schaden für den Vermieter deutlich geringer.

    Checkliste rund um die Schönheitsreparaturen

    1. Lesen Sie alle Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag und klären Sie offene Fragen möglichst schnell.
    2. Verzichten Sie möglichst darauf, direkt in die Fliesen zu bohren und nutzen Sie lieber die Fugen für Dübellöcher.
    3. Klären Sie, ob bunte Wände mit einer unauffälligen Farbe überstrichen werden müssen.
    4. Verschließen Sie Dübellöcher mit nicht wasserabweisenden Materialien.

4 Kommentare

  1. Michael und Annemarie am

    Schöhnheitsreparaturen ein simples Wort für genau welche Größenordnung an Schäden?
    Ein abgeplatztes Stückchen Putz, ein Loch von einem Nagel, Farbe an der Wand wo sie nicht hingehört oder versteht man was ganz anders darunter?
    Der Beitrag enthält wirklich sehr viele Tipps wie man gar nicht erst Reparaturen durchführen muss.

    Also vielen Dank für die Tipps

    Michael und Annemarie

    • Hey ihr Beiden

      Ja genau das ist die ultimative Frage. Das beurteilt jeder Vermieter anders. Wenn man bei einem Korinthenkacker landet dann kann das ziemlich unangenehm werden.
      Das Blöde ist, man merkt es meist erst wenn es zu spät ist also sprich wenn man ausziehen will.

      Fragt am Besten bevor ihr irgendwas verändert, einen Nagel in die Wand schlagt oder oder. Und ja ich würde es auch schriftlich niederschreiben und unterschreiben lassen, damit beim Auszug nicht der Satz kommt das war aber nicht abgesprochen.

      Aribert

  2. Hallo

    Aufmerksam lese ich diesen Beitrag: Schönheitsreparaturen Mietvertrag.

    Wenn ich das genauso mache, wenn ich also alle diese Tipps befolge, kann ich dann davon ausgehen, dass ich bei einem Auszug wirklich keine Problem egal wie bescheuert mein Vermieter ist haben werde?

    Zum Verständnis : Ich bin gerade auf Wohnungssuche, meine erste Wohnung und klar hört man von dem einen oder anderen Kumpel, dass der Vermieter beim Auszug Stress gemacht hat.

    Genau das möchte ich vermeiden.

    Was meint ihr? Wie seht ihr das? Habt ihr noch weitere Infos für mich?

    Danke euch

  3. Hallo

    Kann mir jemand mal eine Info geben:

    Darf der Vermieter einfach Teile der Kation einbehalten, wenn er der Meinung ist ich muss die Renovierungskosten der Wohnung übernehmen?

    Danke

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