Finanzgerichtsurteil: Hürden beim Verkauf von Immobilien an Familienmitglieder

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In Deutschland gibt es viele Situationen, in denen enge Beziehungen zwischen Personen oder Unternehmen dazu führen, dass Liefer- und Leistungsbeziehungen entstehen. Steuervorteile spielen dabei oft eine wichtige Rolle. Besonders beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation ergeben sich dadurch neue Chancen für Abschreibungen.

Abschreibungsmöglichkeiten für Kinder beim Verkauf von Immobilien

In Deutschland ist es gängige Praxis, langjährig vermietete Wohnungen an die eigenen Kinder zu verkaufen, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Dadurch können die Kinder das gesamte Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich geltend machen.

Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen unterliegen unterschiedlichen Vorgaben im Steuerrecht. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt erneut, welche Hürden zu nehmen sind, um die gewünschte steuerliche Anerkennung zu erreichen und möglichen Gestaltungsmissbrauch zu vermeiden.

Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Kaufpreiszahlung im Einklang mit dem Fremdvergleichsmaßstab steht.

Nach dem Abschluss des Kaufvertrags beschlossen die Eltern, den Kindern den Kaufpreis zu schenken. Das Finanzamt hat diesen Sachverhalt entdeckt und das Gericht hat den Gestaltungsmissbrauch abgelehnt. Die Richter waren der Meinung, dass es sich nicht um einen Verkauf mit entgeltlicher Gegenleistung handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die übernehmenden Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen.

Schulz zieht das Fazit, dass die gewählte Gestaltung grundsätzlich gut war, jedoch nicht konsequent durchgeführt wurde. Dennoch hatten die Kinder einen Vorteil: Sie konnten im Rahmen der Grundstücksumschreibung die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern übernehmen und diese als steuermindernde Anschaffungskosten berücksichtigen.

Das Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht die Bedeutung der vollständigen Erfüllung von Vereinbarungen bei Geschäften zwischen Angehörigen, um die gewünschten steuerlichen Vorteile zu erlangen. Bei Missbrauch dieser Gestaltung führt dies zur Verwerfung der Steuervorteile und kann zu Nachteilen für alle Beteiligten führen.

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