Energetische Sanierung mit Riester-Guthaben: Das sind die Voraussetzungen

0

Die Riester-Rente stellt eine zusätzliche Einkommensquelle für Rentner dar, die nicht ausschließlich in Form einer Rente ausgezahlt werden muss. Riester-Sparer können ihr angespartes Guthaben auch für Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wohnsituation nutzen. Diese Möglichkeit, bekannt als Wohn-Riester, erlaubt es den Sparern, ihr Kapital für energetische Sanierungen wie Wärmedämmung, Fenster- und Türenaustausch sowie Heizungsanlagen einzusetzen. Dadurch können sie ihren Wohnkomfort im Alter steigern und von den Vorteilen einer verbesserten Wohnqualität profitieren.

Neue Regelung: Riester-Guthaben für energetische Sanierung einsetzen

Seit dem Jahr 2024 ist es möglich, das angesparte Kapital der Riester-Rente für eine energetische Sanierung zu nutzen. Diese umfasst verschiedene Maßnahmen wie Wärmedämmung, den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung von Heizungsanlagen und den Einbau energiesparender Lüftungssysteme. Auch der Einbau digitaler Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung ist erlaubt, sofern sie älter als zwei Jahre sind.

Eine Möglichkeit, das Riester-Guthaben zu nutzen, besteht darin, es für eine energetische Sanierung der Immobilie einzusetzen. Allerdings müssen hierbei bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss die Immobilie selbst bewohnt werden. Zum anderen darf der Riester-Rentner noch nicht in der Auszahlungsphase seines Vertrags sein. Zudem muss ein ausreichendes Kapital vorhanden sein. Die Mindestentnahmesumme für die energetische Sanierung beträgt 6000 Euro für Eigentümer, die ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren gebaut oder gekauft haben, und 20.000 Euro für alle anderen Fälle.

Es ist zu beachten, dass die gleichzeitige Inanspruchnahme von Förderungen von der KfW oder dem BAFA und steuerlichen Förderungen mit der Verwendung des Riester-Guthabens nicht erlaubt ist.

Die Auszahlung des Guthabens aus dem Wohn-Riester-Vertrag erfordert einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). In diesem Antrag müssen verschiedene Nachweise vorgelegt werden, wie zum Beispiel ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die energetische Sanierungsmaßnahme. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass die Maßnahme den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht. Ein Nachweis eines Fachunternehmens oder Energieberaters ist hierfür erforderlich. Beachte jedoch, dass die Auszahlung des Guthabens nicht förderunschädlich bleibt, wenn das sanierte Objekt nicht dauerhaft genutzt wird. Es besteht die Möglichkeit einer Rückforderung der staatlichen Förderung.

Es ist zu berücksichtigen, dass das Riester-Guthaben zum Zeitpunkt der Auszahlung möglicherweise niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beträge und der gewährten Zulagen. Riester-Verträge unterliegen in der Rentenphase immer der Steuerpflicht, unabhängig davon, ob das Geld bereits in die Immobilie investiert wurde. Das investierte Riester-Guthaben wird im Wohnförderkonto erfasst und jährlich mit einem fiktiven Zinssatz von zwei Prozent verzinst. Beim vertraglichen Rentenbeginn erhält der Wohn-Riester-Nutzer eine Benachrichtigung über den zu versteuernden Betrag gemäß dem Wohnförderkonto.

Mit Wohn-Riester besteht die Möglichkeit, das angesparte Kapital gezielt für eine energetische Sanierung einzusetzen und dadurch die Wohnsituation zu optimieren. Durch Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fenster- und Türenaustausch sowie die Verbesserung der Heizungsanlagen kann der Energieverbrauch reduziert und somit langfristig Geld gespart werden. Interessierte sollten sich jedoch vorab über die genauen Voraussetzungen und etwaige Auswirkungen auf ihre Riester-Rente informieren.

Lassen Sie eine Antwort hier