In Bremen erwirkte ein deutscher Spieler die Rückzahlung von knapp 194.000 Euro, die er zwischen Juni 2013 und Oktober 2020 bei bwin.com und premium.com verspielt hatte. Das Landgericht Bremen stützte sich auf das Glücksspielstaatsvertragsverbot von Online-Casinospielen bis Juli 2021 sowie auf das EuGH-Urteil vom April 2026. ElectraWorks Limited verfügte über keine deutsche Zulassung – ein entscheidender Punkt für die Nichtigkeit der Verträge. CLLB Rechtsanwälte führten den Prozess zum Erfolg.
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Illegale Online-Glücksspiele bis Juni 2021: Landgericht Bremen hebt Verträge
Einerseits verlor ein deutscher Spieler zwischen Juni 2013 und Oktober 2020 auf den Plattformen bwin.com und premium.com rund 194.000 Euro bei Online-Casinospielen. Andererseits war ihm nicht bekannt, dass nach deutschem Recht bis zum 30. Juni 2021 Online-Glücksspiel grundsätzlich untersagt war. Mit dieser Feststellung erkannte das Landgericht Bremen einen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag von 2012 und erklärte sämtliche abgeschlossenen Verträge für nichtig, sodass eine Rückzahlung der verlorenen Einsätze möglich wurde.
Glücksspielstaatsvertrag 2012: Landgericht Bremen bestätigt Komplettes Verbot illegaler Online-Spiele
Das Bremer Landgericht urteilte, dass nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2012 Online-Glücksspiele in Deutschland untersagt waren. ElectraWorks Limited habe dieses Verbot über die Webseiten bwin.com und premium.com aktiv umgangen. Wegen des Verstoßes gegen das nationale Verbot seien die entsprechenden Verträge als nichtig anzusehen. Der Geschädigte habe daher Anspruch auf Erstattung seiner während des Spiels erlittenen Verluste und könne seine Einsätze zurückfordern.
ElectraWorks Limited kann deutsche Glücksspielregeln nach EuGH-Urteil nicht anfechten
In seiner Entscheidung vom 16. April 2026 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen mit den Bestimmungen des EU-Binnenmarkts in Einklang steht. Diese Rechtsprechung untermauert das Urteil des Landgerichts Bremen, wonach die zwischen 2013 und 2020 geschlossenen Casinospielverträge nichtig sind. ElectraWorks Limited wird damit jede Möglichkeit zur Infragestellung der deutschen Regulierung genommen, da keine europarechtliche Basis für eine Aushebelung existiert.
Deutsche Behörden anerkennen keine ausländischen Glücksspiel-Lizenzen ohne explizite Genehmigung
Das Gericht bekräftigte, dass eine in Gibraltar ausgestellte Glücksspiellizenz in Deutschland keine Anerkennung findet, da der nationale Regulierungsrahmen eine eigene Zulassung vorschreibt. EU-Mitgliedsstaaten unterliegen keiner Verpflichtung, behördliche Erlaubnisse Dritter anzuerkennen. Selbst wenn man die Rechtswidrigkeit des deutschen Verbots anzweifeln würde, hätte ElectraWorks Limited eine deutsche Konzession einholen müssen, um legal tätig zu werden, was sie unterließ, sodass ihr operatives Handeln unrechtmäßig blieb und verlorene Einsätze rückforderbar machten die Konsequenzen deutlich.
Gleichzeitige Verlinkung von Casino- und Sportwetten-Spielen führte zur Vertragsnichtigkeit
Im fraglichen Zeitraum verbot der nationale Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich das Crosslinking zwischen Online-Casinospielen und Sportwetten auf einer Internetseite. Diese Regel verfolgte das Ziel, Kunden vor einem unkontrollierten Übergang von Sportwetten zum Casinospiel zu schützen und klare Lizenzbedingungen zu gewährleisten. ElectraWorks Limited richtete dennoch eine Domain ein, die beide Glücksspielarten verband und per Link zugänglich machte. Das Landgericht Bremen wertete dies als rechtswidrige Verknüpfung und annullierte die entsprechenden Verträge.
Rückforderung nicht ausgeschlossen: Unkenntnis des Spielverbots entkräftet jegliche Einwände
Im Urteil des Landgerichts wurde hervorgehoben, dass der Rückforderungsanspruch nicht durch die Teilnahme an nicht lizenzierter Glücksspielaktivität erloschen ist. Das Gericht begründete dies damit, dass es keine Anzeichen gab, der Spieler habe Kenntnis von dem Verbot besessen oder vorsätzlich seine Informationspflicht verletzt. Folglich bleiben alle Einreden gegen eine Rückzahlung seiner Verluste unzulässig. Der Erstattungsanspruch des Klägers bleibt unabhängig von der Illegalität des Angebots bestehen.
Spieler können Verluste fordern: Gericht bestätigt Verbotswidrigkeit deutscher Glücksspielplattformen
Alexander Kainz erklärt, dass das Bremer Urteil für Spieler eine bemerkenswerte Chance bedeutet, Verluste aus nicht lizenzpflichtigen Casino- und Wettangeboten zurückzufordern. Er macht deutlich, dass Online-Glücksspiele ohne deutsche Erlaubnis unzulässig und damit rückforderbar sind. Diese Entscheidung liefert einen wichtigen Präzedenzfall im deutschen Glücksspielrecht und stärkt die Position der Verbraucher gegenüber unseriösen Anbietern. Er empfiehlt Betroffenen, ihre Ansprüche professionell prüfen zu lassen, um individuelle Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Mit dem wegweisenden Urteil des Landgerichts Bremen eröffnen sich geschädigten Spielern neue Chancen auf Erstattung ihrer Einsätze aus illegalen Online-Casinospielen. Es schafft einen juristischen Präzedenzfall, der nicht lizenzierte Betreiber zur Verantwortung zieht und das deutsche Glücksspielrecht weiterentwickelt. Nutzer sollten daher zukünftig ausschließlich auf staatlich anerkannte Plattformen zurückgreifen und bei möglichen Verstößen ihre Forderungen zeitnah und professionell juristisch prüfen lassen, um Verbraucherrechte wirksam zu schützen. nachhaltig transparent effizient und rechtssicher konsumentenfreundlich gestaltet.

