Anlässlich der 96. JuMiKo haben Bundes- und Landesrechtsanwaltskammern gemeinsam die geplante Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes kritisiert. Sie argumentieren, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Konzerne keine bedingungslose Unabhängigkeit gewährleisten können. Ohne strenge berufsrechtliche Regeln drohen Interessenkonflikte und die Gefahr unbegründeter Ablehnung von Kostenübernahmen. Verbraucherinnen und Verbraucher würden auf effektiven Mandantenschutz verzichten müssen. Somit Ohne diesen Schutzmechanismus ist der Mandantenschutz akut gefährdet.
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Versicherungsinteressen kontra Mandanteninteressen: Kammern kritisieren geplante RDG-Novelle dringend scharf
In ihrer Erklärung zur 96. JuMiKo in Bayern am 6. November 2025 rügte die Bundesrechtsanwaltskammer den geplanten Gesetzentwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz. Sie hält eine Erweiterung der erlaubten Rechtsdienstleister auf Rechtsschutzversicherer für gefährlich, da wirtschaftliche Interessen Vorrang vor Mandantenbelangen hätten. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK die Bundesregierung auf, den Entwurf auf Bundesebene abzulehnen, um die freie, unabhängige und qualitativ hochwertige Rechtsberatung langfristig zu sichern.
Selbstständige Rechtsberatung durch Versicherer führt zu fehlender verlässlicher Mandantenschutzgarantie
Das primäre Ziel von Rechtsschutzversicherern ist die Gewinnmaximierung durch konsequente Kostenreduktion, was einer unabhängigen Beratung zuwiderläuft. Eine eigenverantwortliche Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Versicherer würde unweigerlich Interessenkonflikte schüren. Kunden könnten die Beeinflussung ihrer Beratung durch wirtschaftliche Motive nicht nachvollziehen, da Versicherer keine Informationspflicht in dieser Hinsicht haben. Zudem fehlt eine externe Instanz zur Kontrolle solcher Kostenentscheidungen, wodurch Mandantenschutz und Transparenz leiden.
Versicherer verweigern Deckungszusagen oft grundlos ohne anwaltschaftliche rechtliche Prüfung
Aktuellen Berichten zufolge verweigern Rechtsschutzversicherer häufig anfänglich erteilte Deckungszusagen oder verzögern diese bis zur anwaltlichen Mahnung. Mandantinnen und Mandanten stehen dadurch zunächst oft ohne rechtliche Absicherung da und müssen erste Auslagen selbst tragen. Erst durch gerichtliche Geltendmachung und engagierte anwaltliche Tätigkeit wird die vertraglich vorgesehene Kostenübernahme letztendlich durchgesetzt. Würden Versicherungsunternehmen alleinige Rechtsdienstleister sein, entfielen wirksame Kontrollschutzschranken gegen missbräuchliche Leistungsverweigerungen vollständig insbesondere in komplexen Streitfällen mit internen Verfahrensprüfungen und hohen Schadenssummen.
Freie Rechtsberatung erfordert berufsrechtliche Regeln, Bayern verkennt zentrale Bedeutung
Der bayerische Gesetzesvorschlag übersieht, dass nur das Berufsrecht einen verlässlichen Rahmen für qualitätsgesicherte, neutrale und unabhängige Rechtsberatung schafft. Standesrechtliche Vorgaben und Haftungsnormen verpflichten Anwältinnen und Anwälte uneingeschränkt dazu, Mandanteninteressen in den Mittelpunkt zu stellen und jegliche Eigeninteressen zurückzustellen. Ohne diese Regelungen drohen Interessenkonflikte und ein Verlust an Transparenz. Verbraucher wären schutzlos gegenüber willkürlichen Kostenverweigerungen, und das Vertrauen in den Rechtsstaat würde nachhaltig geschwächt.
Unfaire Kostenverweigerung bleibt weiterhin ohne strukturell erhöhtem effektiven Mandantenschutz
Nach Auffassung von Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, käme die geplante Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes einer Schenkung an die Rechtsschutzversicherer gleich. Die vorgeschlagene organisatorische Trennung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung sei lediglich symbolisch und biete keinen echten Mandantenschutz. Versicherer behielten ihre wirtschaftliche Schwerpunktsetzung bei und würden in strittigen Fällen weiterhin auf Kosteneinsparungen drängen, was die unabhängige Beratungsqualität gefährde.
Mandantinnen und Mandanten profitieren von unabhängiger und transparenter Rechtsberatung
Mit ihrem gemeinsamen Veto gegenüber den bayerischen Plänen bewahren BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern die freie Anwaltschaft vor wirtschaftlichen Einflüssen. Mandantinnen und Mandanten genießen Rechtssicherheit dank nachvollziehbarer Prozesse und professioneller Neutralität. Robuste Kontrollmechanismen verhindern willkürliche Leistungsverweigerungen und sichern Kostentransparenz. Verbindliche berufsrechtliche Vorgaben gewährleisten eine dauerhaft hohe Beratungsqualität und schützen Verbraucherrechte. Dieses entschlossene Vorgehen der Standesvertretungen festigt das Vertrauen in die Rechtsberatung als unabhängige Instanz und wehrt ökonomische Fehlanreize wirksam ab.

