Durch EEG-Novelle 2022 künftig mehr Wärmepumpen

0

Mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand die EEG-Novelle breite Zustimmung beim Bundesverband Wärmepumpe. Damit sollen Einsparungen in neuen Größenordnungen möglich sein.

Mit der EEG-Novelle 2022 ist eine Einigung auf Entlastung der Verbraucher erfolgt

Die EEG-Novelle ist ein Geschenk der Ampelkoalition an den Verbraucher aus dem Februar zur Kostenentlastung. Dieses bezog sich auf strompreissenkende Maßnahmen, mit denen die aktuell hohen Energiepreise abgefangen werden sollen. Gleichzeitig wird damit der Strom aus Wärmepumpen attraktiver. Die eigenen Zukunft schätzte nun die Wärmepumpenbranche. Bis 2030 könnten rund sechs Millionen Wärmepumpen einen Rollout erfahren.

Die Bundesregierung stellte mit ihrem Beschluss fest, dass mit Stichtag 1. Juli 2022 die EEG-Umlage nicht mehr vom Verbraucher aufzubringen ist, sondern über den Bundeshaushalt abgebildet wird. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Vergünstigung auch wirklich bei den Verbrauchern ankommt. Die Versorger müssen die selbst erhaltene Senkung der Kosten an die Verbraucher weitergeben. Dies soll ein Gesetz sicherstellen.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Schon lange hatte der Bundesverband Wärmepumpe auf die Bundesregierung eingewirkt und versucht, eine Vergünstigung für Strom zu erreichen. Besonders die Verwendung von Wärmepumpen sollte damit in den Fokus gerückt werden. Für die Energieversorgung – vor allem zur Beheizung – kann keine Garantie gegeben werden. Umso wichtiger ist es, die Haushalte zu mehr Autonomie anzuhalten, was durch eine Installation einer Wärmepumpe möglich ist. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Für eine spontane Umstellung der Heizung fehlt jedoch vielen Hauseigentümern die Bereitschaft. Sie beziehen in die zugehörigen Überlegungen vor allem die erwarteten Betriebskosten ein. Für einen kostensenkenden Betrieb einer Wärmepumpe liegen diese jedoch zu hoch. Die EEG-Novelle ermöglicht nun den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe. Die Betrachtung fokussiert stets auf Umlagen, Entgelte und Steuern. Auch ein Vergleich von fossilen Energieträgern und der Wärmepumpe ist hier wichtig. Vor allem die Kosten für die Errichtung einer Wärmepumpe bestimmen die Betrachtungen der Hausbesitzer. Der Werterhalt des Gebäudes fließt direkt an zweiter Stelle in das Kalkül ein.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Gegen die Energiearmut: Weitere Entlastung der Verbraucher vom Wärmepumpenverband gefordert

Viele Kritiker zweifeln, ob die EEG-Novelle wirklich mehr Geld in die Taschen der Verbraucher bringt. Das Kostenverhältnis zwischen Erdgas bzw. Heizöl und Strom wird voraussichtlich auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage nicht ausgewogen sein. Umso mehr fordert man eine Prüfung weiterer Strompreiskomponenten auf Korrekturmöglichkeiten. Netzentgelte, Umlagen, Strom- und Mehrwertsteuer – der Wärmepumpenverband sieht Möglichkeiten für Vergünstigungen. Das Gesetz sieht bei der Stromsteuer einen Minimalbetrag vor, auf den man die Stromsteuer gerne reduzieren würde.

Kurzfristig Hilfe durch Senkung der Mehrwertsteuer

Für eine schnelle Entlastung der Bürger bietet sich eine Senkung der Mehrwertsteuer an. Die Emissionen sollen allerdings weiterhin reduziert werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Für Wärmepumpen sollten reduzierte Netzentgelte angewendet werden, da dies steuerbare Verbraucher sind. Der Grund hierfür ist einfach: der Anreiz einer Vergütung kann bewirken, dass bei erneuerbaren Energien Verbrauch und Einspeisung stärker im Gleichgewicht bleiben. Inwieweit die geforderten Entlastungen wirklich umgesetzt werden können, steht noch in den Sternen. Aktuell dreht sich alles um die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, bei der Deutschland gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien aktiv ist. Bis 2035 werden 100% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt, bis 2030 bereits 80%. Dies wurde bereits beschlossen. Der Weg zum Ziel ist derzeit noch unbestimmt.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut: ein Tabuthema in Deutschland

Energiearmut hat in Deutschland ein Gesicht: im Jahr 2015 wurde bei 350.000 Haushalten der Strom abgestellt. Gerade einkommensschwache rund verschuldete Haushalte treffen die steigenden Energiepreise besonders hart. Viele können ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen. Ab 2000 verdoppelte sich der Strompreis in Deutschland innerhalb von nur 15 Jahren. Die Gaspreise stiegen seit 2000 um etwa 80 Prozent. Der Durchschnittspreis für Haushaltsstrom liegt in der EU sogar um ein Drittel niedriger als in Deutschland. In unserer Gesellschaft gilt Energie als Basisgut. Dennoch drehen Versorger säumigen Kunden schnell den Gas- und Stromhahn zu.

Lassen Sie eine Antwort hier