Das Ende der Gasheizung: Verbot bringt hohe Kosten, trifft aber nicht alle!

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Das Ende der Gasheizung: Verbot ab 2024 geplant! Diese Schlagzeile machte Hausbesitzern, die auf Öl- oder Gasheizungen setzen, zu Recht Angst. Doch für die schon verbauten Heizungen gibt es jetzt eine Entwarnung.

Das war?s mit der Gasheizung: Verbot ab 2024?

Rund 41 Millionen Haushalte gibt es in Deutschland, davon wird etwa die Hälfte mit Gasheizungen beheizt. Darauf folgen die Ölheizungen, die immerhin in jeder vierten Wohnung für wohlige Wärme sorgen. Doch aktuell herrscht große Verunsicherung unter den Hausbesitzern, was den Plänen von Wirtschaftsminister Habeck geschuldet ist. Er möchte aus Klimaschutzgründen dafür sorgen, dass Gas- und Ölheizungen zeitnah abgeschaltet werden. Nachdem der zugrunde liegende Beschluss anfangs recht rigoros erschien, macht sich jetzt Erleichterung breit. Eine endgültige Abschaltung aller Heizungen, die auf fossile Brennstoffe setzen, ist erst für 2045 geplant. Dies ist bislang nicht beschlossen, sondern liegt nur als Entwurf vor.

Infografik: Umfrageergebnisse: Wie denken die Menschen über das Heizungsverbot 2024? (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Umfrageergebnisse: Wie denken die Menschen über das Heizungsverbot 2024? (Foto: Schwarzer.de)

Ab wann sind Ölheizungen verboten?

Bestehende Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben werden, jedoch wird ab 2026 der Einbau von reinen Ölheizungen ohne erneuerbare Energien verboten. Fördergelder für den Neueinbau solcher Heizungen wurden bereits seit 2022 eingestellt. Öl-Hybridheizungen sind weiterhin erlaubt und können beispielsweise mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert werden, um Spitzenlasten im Winter abzufangen. Insgesamt müssen erneuerbare Energien mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme liefern.

Wird die Gasheizung verboten?

Hintergrundinformationen zur Regelung des Neueinbaus von Gasheizungen: Die Regelung, wonach der Neueinbau von Gasheizungen ab 2026 verboten ist, wurde bereits 2019 von der Großen Koalition beschlossen. Wirtschaftsminister Habeck hatte versucht, den Zeitpunkt des Verbots auf 2024 vorzuziehen, stieß damit aber auf massive Kritik. Der Einbau von Gasheizungen ist derzeit noch erlaubt, jedoch gibt es keine Fördergelder mehr dafür. Voraussetzung für den Einbau ist der Nachweis, dass Biogas zum Beheizen verwendet wird.

Auch für die Gasheizung gilt aber, dass bei einem Einbau ab 2024 zu belegen ist, dass die Heizenergie zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Bisher lautete der Entwurf immer noch auf „sollte“, nun aber „muss“ dieser Anteil an regenerativen Energien nachgewiesen werden. Möglich ist hierbei unter anderem die Kombination der Gasheizung mit einer Wärmepumpe oder Pelletheizung. Wer sich dafür interessiert, sollte sich jetzt über Hybrid-Heizungen informieren !

Infografik: Erdgas behauptet sich als führender Energieträger in ganz Deutschland. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Erdgas behauptet sich als führender Energieträger in ganz Deutschland. (Foto: Schwarzer.de)

Wie lange darf man die Gasheizung noch haben?

Bis für die Gasheizung das Verbot endgültig greift, geht noch einige Zeit ins Land. Ein letztendliches Verbot soll erst ab 2045 gelten. Bis dahin gelten Übergangsfristen, sodass eine Heizung, die noch repariert werden kann, nicht ausgetauscht werden muss. Die Austauschpflicht richtet sich nach dem Baujahr der Gasheizung:

Austauschpflicht für die Gasheizung
Baujahr bis Austausch bis
1989 2019
1990 2020
1991 2021
1992 2022
1993 2023
1994 2024
1995 2025

Gasheizungen jüngeren Baujahrs sind hier nicht mit erfasst. Für sie gilt nach aktuellem Stand das endgültige Verbot ab 2045.

Grafik: Entspricht Ihre aktuelle Heizung Ihren Wünschen? (Foto: Schwarzer.de)

Grafik: Entspricht Ihre aktuelle Heizung Ihren Wünschen? (Foto: Schwarzer.de)

Wie lange haben Gasheizungen Bestandsschutz?

Noch vor kurzer Zeit war Robert Habeck der Meinung, dass eine Reparatur von Öl- und Gasheizungen nur innerhalb von drei Jahren möglich sein sollte. Doch auch das hat er nun zurückgenommen und gesteht der alten Gasheizung eine Reparatur zu. Noch intakte Heizungen müssen demnach nicht ausgetauscht werden. Das Gasheizungs-Verbot gilt auch nicht, solange kein Totalschaden vorliegt: Besteht die Möglichkeit der in der Regel kostengünstigeren Reparatur, ist dies möglich.

Das gilt auch für umfangreichere Reparaturen, bei denen die Gastherme zur Hälfte getauscht werden muss. Da die Systeme sehr zuverlässig arbeiten, wäre es laut Ansicht von Experten unökonomisch, sie aufgrund eines festen Datums zu entsorgen. Dieser Ansicht und dem heftigen Gegenwind der Opposition sowie aus der Bevölkerung beugte sich Habeck nun.

Alternative Heizsysteme: Gasheizungs-Verbot trotz erneuerbarer Energien?

Experten sehen als wichtigste Heizungsform der Zukunft die Wärmepumpe, auch wenn Installateure hier andere Aspekte berücksichtigen als Klimaforscher und Ökonomen. Der Grund: Die Wärmepumpe arbeitet nur effektiv, wenn sie auf eine geringe Vorlauftemperatur setzen kann. Diese ist bei Flächen- und Fußbodenheizungen gegeben, nicht aber bei konventionellen Heizkörpern. Das wiederum hat zur Folge, dass ein Heizsystem, das auf Heizkörper unter den Fenstern setzt, mit der Wärmepumpe nicht effektiv zu betreiben ist. Auch die Kombination aus Fußbodenheizung und Heizkörpern ist nicht möglich, da die Vorlauftemperatur entweder für die Kunststoffleitungen der Fußbodenheizung zu hoch oder für die Heizkörper zu niedrig wäre. Andere alternative Heizsysteme müssen her, zu denen die Pellet- oder Hybridheizung gehört. Die Kosten für eine Nachrüstung der bestehenden Gasheizung durch regenerative Energien liegen oft höher als die für einen kompletten Neueinbau einer Heizung nach den Maßstäben des Gebäudeenergiegesetzes.

Welche Heizungen sind ab 2024 verboten?

Es trifft nicht nur die Gasheizung: Das Verbot von fossilen Brennstoffen bezieht sich auch auf die Ölheizung. Das Konzeptpapier der Bundesregierung sieht ein Verbot des neuen Einbaus von Öl- und Gasheizungen ab 2024 vor. Ab dem 1. Januar 2024 muss die neue Heizung zu wenigstens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Pflicht zum erneuerbaren Heizen auch nur für den Neueinbau von Heizungen gilt. In Härtefällen ist es auch möglich, Eigentümer von dieser Verpflichtung auszunehmen.

Der Betrieb einer bestehenden Heizung ist weiterhin möglich, eine Austauschpflicht besteht nicht. Wie bisher gilt aber, dass die Pflicht zum Austausch der Heizung 30 Jahre nach Einbau und Aufstellung besteht beziehungsweise muss die Heizung nach Ablauf der 30 Jahre außer Betrieb genommen werden.

Infografik: Hybridheizung - die perfekte Kombination für effizientes Heizen. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Hybridheizung – die perfekte Kombination für effizientes Heizen. (Foto: Schwarzer.de)

Kann ich 2023 noch eine Gasheizung einbauen?

Auch 2023 ist es noch möglich, eine Gasheizung einbauen zu lassen. Das Gasheizungs-Verbot gilt derzeit nur eingeschränkt: Wer auf Biogas als Brennstoff setzt, muss derzeit keine weiteren Auflagen einhalten. Allerdings ist es angesichts der drohenden Zwangsabschaltung zu kurz gedacht, jetzt „noch schnell“ eine Gasheizung einbauen zu lassen. Der Grund: Bei einer planmäßigen Außerbetriebsetzung nach 30 Jahren müsste diese Heizung spätestens 2053 außer Betrieb genommen werden. Dieser soll ohnehin nur bis 2045 für alle Heizungen, die auf fossile Brennstoffe setzen, erlaubt sein. Das wiederum bedeutet, dass die letzten acht Jahre, die normalerweise für diese Gasheizung zur Verfügung stünden, verloren sind. Auch wenn aktuell ein Run auf Öl- und Gasheizungen zu verzeichnen ist, wie unter anderem Vaillant, Viessmann und Buderus bestätigen, ist es somit nicht ratsam, auf eine reine Gasheizung ohne Nutzung erneuerbarer Energien zu setzen.

Was passiert mit meiner Gasheizung nach 2025?

Die Antwort: Nichts! Solange die bisherige Gasheizung funktioniert, müssen Eigentümer erst einmal nichts weiter tun. Die Regelung, dass eine Gasheizung ab 2024 zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen muss, ist nur bei einem Neueinbau zu beachten. Damit fallen die gefürchteten hohen Kosten, die auch durch die Streichung der Fördergelder für den Heizungseinbau entstehen, vorerst weg. Unterliegt die Gasheizung dem Verbot der Installation, gilt das nur für Heizungen ohne jegliche regenerative Energien. Auch Gasheizungen, die noch repariert werden können, sind von dem Verbot in Deutschland ausgenommen.

Was passiert bei einer Heizungshavarie?

Anders steht es um das Gasheizungs-Verbot, wenn eine Heizungshavarie vorliegt. Dabei handelt es sich um einen Schaden, der nicht mehr reparabel ist. Jetzt gilt eine Übergangsfrist: Vorübergehend darf dann auch nach 2024 eine rein fossile (gegebenenfalls gebrauchte) Heizung installiert werden. Diese muss aber innerhalb von drei Jahren nach dem Ausfall der alten Heizung umgestellt werden, sodass sie den neuen Vorgaben zur 65-prozentigen Nutzung von erneuerbaren Energien entspricht. Experten gehen derzeit davon aus, dass gebrauchte Heizungen einen eigenen Markt abdecken werden, zumal sich der Gaskessel auch für Hybridheizungen nutzen lässt. Damit können die Lastspitzen über fossile, die reguläre Heizung über erneuerbare Energien laufen.

Fazit zum Gasheizungs-Verbot: Entwarnung für Hauseigentümer

Hauseigentümer, die bereits seit Bekanntwerden des ersten Entwurfs zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes die Luft angehalten und erste Panik entwickelt haben, können aufatmen: Robert Habeck hat zurückgerudert und sich dem massiven Gegenwind unter anderem durch die FDP und durch die CDU/CSU gebeugt. Es wird entsprechend dem aktuellen Konzeptpapier kein vorgezogenes Verbot von Gasheizungen geben. Dennoch gibt es bereits jetzt Auflagen zu beachten, wenn eine solche Heizung neu eingebaut werden soll. Ab 2024 muss die neue Heizung zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, sodass die Gasheizung lediglich Lastspitzen zum Beispiel im Winter abfängt. Möglich ist dafür die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, mit einer Wärmepumpe oder mit der Pelletheizung. Funktioniert die alte Gasheizung, muss sie wie bisher nach 30 Jahren regulär außer Betrieb genommen werden.

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