KfW-Bank ermöglicht Familien mit neuen Förderbedingungen den Erwerb von Wohneigentum

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Ab dem 16. Oktober 2023 werden die Bedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) von der staatlichen KfW-Bank verbessert. Eine wesentliche Änderung besteht in der deutlichen Erhöhung der Grenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens. Dadurch sollen mehr Familien mit kleinen und mittleren Einkommen die Möglichkeit erhalten, von zinsverbilligten KfW-Krediten für den Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum zu profitieren.

KfW-Bank erhöht Kredithöchstbeträge und Einkommensgrenzen für Familien

Ab dem 16. Oktober 2023 gelten für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ neue, verbesserte Bedingungen. Familien mit einem Kind können nun bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro von der Förderung profitieren. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Außerdem steigen die Kredithöchstbeträge, abhängig von der Anzahl der Kinder, um bis zu 35.000 Euro.

Höhere Einkommensgrenzen: KfW erweitert Förderprogramm für Wohneigentum

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ der KfW-Bank unterstützt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei, den Schritt in die eigenen vier Wände zu wagen. Das Programm ermöglicht den Neubau oder den Ersterwerb von energieeffizientem und klimafreundlichem Wohneigentum durch zinsverbilligte Kredite. Dabei werden nur Häuser gefördert, die über den gesamten Lebenszyklus einen geringen CO2-Fußabdruck haben. Das Ziel des Programms ist es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Die Förderung der KfW-Bank richtet sich an neu errichtete Wohngebäude, die entweder den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) oder die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllen. Um gefördert zu werden, müssen die Wohngebäude nach Fertigstellung den Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen und somit einen geringen CO2-Ausstoß im gesamten Gebäudelebenszyklus aufweisen.

Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ beinhaltet eine Projektförderung durch die KfW-Bank. Dabei wird ein Teil des Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln finanziert. Diese Förderung deckt sämtliche Kosten für das Bauwerk sowie die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung ab. Zusätzlich können auch Eigenleistungen gefördert werden, indem die Ausgaben für das Material berücksichtigt werden. Die KfW-Bank kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanzieren.

Erfolgreiche Evaluation des Baukindergeldes für Familien

Die Evaluation des Instituts Wohnen und Umwelt bestätigt, dass das Baukindergeld gezielt Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro dabei geholfen hat, den Traum von Wohneigentum zu verwirklichen.

Die neue KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ berücksichtigt das zu versteuernde Jahreseinkommen als maßgeblichen Faktor. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge wird der Zugang zu dieser Förderung für noch mehr Familien erleichtert. Im Vergleich zum Baukindergeld hat die neue Förderung den Vorteil, dass sie den Kauf von Bestandsimmobilien ausschließt und den Schwerpunkt auf den Neubau und den Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum legt.

Die verbesserten Bedingungen der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ bieten Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen eine attraktive Chance, ihren Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen. Die erhöhten Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge eröffnen neue Perspektiven und erleichtern den Zugang zu einer zinsverbilligten Finanzierung. Darüber hinaus leistet diese Förderung einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz, indem sie den Bau von energieeffizienten und umweltfreundlichen Häusern fördert.

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