Das Eckpunktepapier formuliert die Neuerungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz für Modernisierungen ab Mitte 2026. Wesentlich ist der Wegfall der verbindlichen 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energie in Heizungsanlagen. Zugleich werden verpflichtende Beratungs- und Austauschmaßnahmen abgeschafft, wodurch Hauseigentümer nach eigenem Ermessen zwischen Wärmepumpen, Fernwärme, Hybrid- oder konventionellen Gas- und Ölheizungen entscheiden können. Ab 2029 tritt die Bio-Treppe für fossile Systeme in Kraft. Die BEG-Finanzierung bleibt bis 2029 erhalten. Ein Referentenentwurf erscheint Ostern 2024.
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2025 markiert 15-Jahres-Tief des Heizungsmarkts bei neuen Anlageninstallationen erheblich
In Deutschland stagniert der Heizungsmarkt: Für das Jahr 2025 registrierte der BDH die geringste Zahl neu installierter Anlagen seit 15 Jahren. Hauptgrund für diese Flaute ist die Unsicherheit im Hinblick auf das angekündigte Heizungsgesetz. Viele Hauseigentümer zögern, bevor die Umsetzungsdetails geklärt sind, und verschieben notwendige Sanierungen. Modernisierungsexperte Thomas Billmann von Schwäbisch Hall kritisiert das wachsende Vertrauensdefizit in die politischen Rahmenbedingungen und fordert rasche Klarstellungen sowie verlässliche Regelungen.
Eigentümer profitieren künftig von Technologieoffenheit beim individuellen flexiblen Heizungstausch
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz streicht die bisherige Verpflichtung, neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Eine zwingende Austauschpflicht für Bestandsanlagen entfällt. Damit können Hauseigentümer flexibler entscheiden und Modelle wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, hybride Systeme, Gas- oder Ölheizungen wählen, während gleichzeitig die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029 bestehen bleibt. Dadurch lassen sich Investitionsanreize optimal nutzen und langfristige Finanzierungsstrategien entwickeln. Entkopplung von Austauschpflicht und Förderung schafft verbindliche Planungsgrundlagen.
Öl- und Gasheizungen müssen bis 2040 Bio-Treppe vollständig erfüllen
Künftig gelten für Betreiber von gas- und ölgefeuerten Heizsystemen ab dem ersten Januar 2029 verbindliche Vorgaben zum Einsatz biogener Energieträger. Die Bio-Treppe beginnt mit einem Anteil von zehn Prozent an klimafreundlichem Brennstoff und wird schrittweise bis zum Jahr 2040 erhöht. Als zulässige Quellen gelten Biomethan, industriell erzeugte synthetische Kraftstoffe und bestimmte Formen grünen Wasserstoffs. Die progressive Steigerung unterstützt den sukzessiven Umbau hin zu CO?-armen Wärmequellen. Die Maßnahme unterstützt aktiv Klimaschutzziele.
Passende Tarife für CO?-freies Grün-Gas und Grün-Öl sind entscheidend
Durch den Wegfall des CO?-Preises für Grün-Gas und Grün-Öl verbilligt sich der Bezug regenerativer Brennstoffe und macht umweltfreundliches Heizen wirtschaftlich attraktiver. Dieser Vorteil wirkt sich unmittelbar auf die monatlichen Energierechnungen aus und fördert die Akzeptanz grüner Technologien. Gleichzeitig verpflichtet die Gesetzesnovelle Eigentümer, nur solche Tarifmodelle zu wählen, die einen definierten Anteil an Bio-Komponenten im Gas- oder Ölgemisch garantieren. Ein Vergleich unterschiedlicher Angebote ist dafür künftig unerlässlich, um Kostenfallen zu vermeiden.
Heizungsaustausch attraktiv: Bis 70 Prozent Förderung plus Boni möglich
Die Bundesregierung gewährleistet die Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens Ende 2029. Beim Ersetzen alter Heizsysteme können Besitzer Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten beanspruchen. Zusätzlich ermöglichen ein beschleunigter Förderservice sowie ein einkommensabhängiger Bonus den schnellen Zugriff auf Mittel. Insgesamt lassen sich Fördergelder in Höhe von bis zu 21.000 Euro abrufen, um hocheffiziente Wärmepumpen, Biomassekessel, Solarthermieanlagen oder beziehungsweise Hybridheizsysteme zu installieren und vernetzte Smart-Energiesysteme zu integrieren.
Jetzt Fachberatung einholen: Heizungsaustausch bedarf individueller Planung und Förderübersicht
Vermieter sollten den Heizungstausch nicht hetzen: Die Altanlage darf weiterhin in Betrieb bleiben. Vor einem Austausch empfiehlt sich umfassende Beratung durch Fachleute, zum Beispiel Energieberater oder Schwäbisch Hall Modernisierungsberater. Diese nehmen Standort, Gebäudesubstanz, technische Machbarkeit und Investitionsrahmen genau unter die Lupe. Gleichzeitig werden mögliche Fördermittel identifiziert. Eine sorgfältige Vorbereitung sorgt für transparente Kostenstruktur, nachhaltigen Betrieb und Sicherheit. Überstürzte Entscheidungen dagegen können Zeit, Geld und Nerven kosten. Geduld und Expertise erforderlich.
EU-Vorgaben machen erneuerbare Heizsysteme für Neubauten ab 2030 verpflichtend
Laut geplanter Bauvorschrift müssen alle Gebäude, die ab 2030 neu errichtet werden, mit erneuerbaren oder CO?-armen Heiztechnologien ausgestattet sein. Energieexperten empfehlen bereits heute, entsprechende Systeme wie Erdwärmepumpen, Solarthermie, Biomethan-Heizanlagen oder Fernwärmeanschlüsse in die Planung aufzunehmen, um teure Nachrüstungen zu vermeiden. Die aktuell zulässige Technologieoffenheit könnte durch EU-weite Regularien bald aufgegeben werden. Ein frühzeitiges Integrieren schützt vor zukünftigen Nachforderungen und sichert Kostentransparenz.
Frühzeitige Förderanträge vor Modernisierung sichern Zuschüsse und senken Nebenkosten
Eine sorgfältige Vorauswahl von Finanzierungsalternativen sichert nicht nur günstige Zinssätze, sondern auch stabile Planungsgrundlagen für Ihr Bau- oder Modernisierungsvorhaben. Ein Bausparvertrag kombiniert Sparphase und Darlehensanspruch und bietet somit eine zuverlässige Kapitalbasis für Investitionen und künftige Wartungsarbeiten. Mit frühzeitiger Antragstellung bei staatlichen Förderinstitutionen und der geschickten Kombination mehrerer Zuschussprogramme kann der Förderbetrag optimiert sowie unerwünschte Nebenkosten spürbar verringert werden. So lassen sich Reserven effizient bilden und unvorhergesehene Kosten reibungslos automatisch abdecken
Technologieoffenheit im GMG ermöglicht individuelle Heizsystemwahl und langfristige Zukunftssicherheit
Durch das kommende GMG entfallen rigide Vorschriften zur erneuerbaren Quote bei Heizungen, wodurch vielfältige technologische Lösungen wieder zugänglich werden. Die stufenweise Bio-Treppe ab 2029 treibt die Nutzung nachhaltiger Brennstoffe voran, während für den grünen Anteil kein CO?-Preis entrichtet wird. Parallel dazu garantiert die Bundesförderung für effiziente Gebäude bis 2029 Zuschüsse von bis zu 70 Prozent, ergänzt durch Boni. Frühzeitige Expertenberatung und solide Finanzierungsstrategien erhöhen Planungssicherheit und Rentabilität. Maßgeschneiderte Modernisierungskonzepte ermöglichen.

