Nach 30 Jahren neue Heizung gefällig? Sonst droht Strafe!

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Infolge einer langen Debatte hat sich die Ampelkoalition auf strengere Vorgaben für Heizungsanlagen geeinigt, die im Grunde genommen das Ende von Öl- und Gasheizungen bedeuten. Eine Heizung muss spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden, andernfalls drohen empfindliche Geldbußen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und staatliche Förderungen.

Geldstrafen bis zu 50.000 Euro: Keine Gnade vor der 30-Jahre-Frist

Wenn Sie eine bestehende Öl- oder Gasheizung haben, müssen Sie diese spätestens nach 30 Jahren austauschen. Das Gebäudeenergiegesetz sieht hohe Geldbußen für Verstöße gegen diese Vorschrift vor.

Katalog Ölheizung & Gasheizung Austauschpflicht: Strafe für Umweltsünden
Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe Straftatbestände
5.000 Euro Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt.
5.000 Euro Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen.
5.000 Euro Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun.
5.000 Euro Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen.
5.000 Euro Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt.
5.000 Euro Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun.
5.000 Euro Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut.
5.000 Euro Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
5.000 Euro Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt.
5.000 Euro Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren.
5.000 Euro Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig.
5.000 Euro Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen.

Das 65-Prozent-Ziel: Was steckt dahinter?

Ab 2024 wird es eine Verpflichtung geben, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Um diesen Anteil zu erreichen, können klassische Öl- und Gasheizungen nur in Kombination mit einer Wärmepumpe oder durch Nutzung von Biomethan betrieben werden. Ab 2045 ist es nicht mehr zulässig, fossile Brennstoffe für Heizungen zu verwenden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre alte Heizung auszutauschen? 10, 20 oder 30 Jahre?

Die Vorschrift zur Erneuerung von Heizkesseln, die seit 2020 besteht, besagt, dass alte Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Diese Regelung bleibt bestehen und wird nicht verschärft. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt wurden, besteht eine Ausnahme. Allerdings sollte man bedenken, dass eine Reparatur der Anlage irgendwann notwendig werden könnte. Beim Austausch alter Heizkessel muss in der Regel das Ziel von 65 Prozent Effizienz erreicht werden.

Heizungsprobleme: Wenn die Heizung vor Erreichen des 30. Lebensjahres kaputt geht.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Heizungsanlagen ab dem Zeitpunkt des Einbaus für maximal 30 Jahre betrieben werden dürfen.

Im Falle eines Heizungsdefekts in einer bestehenden Immobilie ist eine Reparatur und Fortsetzung des Betriebs der Heizung grundsätzlich möglich. Wenn die Heizung jedoch irreparabel ist, kann sie durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden, solange sie innerhalb von drei Jahren auf eine effizientere Heizung umgerüstet wird, um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen.

Für Mehrfamilienhäuser mit Zentral- oder Gasetagenheizungen gilt eine besondere Regelung: Nach dem Ausfall der ersten Gasetagenheizung haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um sich für eine Umstellung auf eine zentrale Lösung zu entscheiden. Die Umsetzung muss innerhalb von zehn Jahren erfolgen.

Wenn ältere Menschen über 80 Jahre alt sind und in ihrem eigenen Haus leben, können sie im Falle eines Heizungsausfalls grundsätzlich eine Gas- oder Ölheizung einbauen lassen. Sollte das Haus jedoch verkauft werden, muss die Heizung innerhalb von zwei Jahren umgerüstet werden.

Die Regelung, dass jede neu eingebaute Heizung ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, entfällt auch für Empfänger von Sozialtransfers.

Geld sparen beim Heizungstausch: Förderprogramme im Detail

Wer seine bestehende Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe austauscht, erhält einen Klimabonus in Höhe von 20 Prozent der Kosten, zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent. Je nach Bauart der Wärmepumpe und Installationskosten variieren die Kosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Die neue Heizung kann dann 30 Jahre lang genutzt werden.

Alternativen zur Wärmepumpe: Was sind die Möglichkeiten für eine nachhaltige Heizung?

Die Verwendung von Wärmepumpen als primäre Wärmequelle wird in der Gesetzgebung besonders empfohlen, allerdings stehen auch andere Möglichkeiten wie Fernwärmeanschlüsse in städtischen Gebieten, Solarthermieanlagen zur Nutzung von Sonnenenergie und effiziente Stromdirektheizungen zur Verfügung. Holzkamine und Pelletheizungen tragen ebenfalls zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels bei.

Infografik: Erfüllt Ihre derzeitige Heizung Ihre Vorstellungen? (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Erfüllt Ihre derzeitige Heizung Ihre Vorstellungen? (Foto: Schwarzer.de)

Um die Heizkosten in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, empfiehlt das Wirtschaftsministerium eine Hybridlösung aus Gas- oder Ölheizungen und Wärmepumpen.

Wenn wir in Zukunft Gasheizungen nutzen wollen, müssen wir auf Wasserstoff umsteigen. Allerdings müssen wir sicherstellen, dass der Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen stammt und dass ein zuverlässiges Netzwerk für den Wasserstofftransport vorhanden ist. Bis 2036 müssen wir mindestens 65 Prozent des Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen beziehen.

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