Wie lange darf ich meine Ölheizung noch betreiben?

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Der Bundeswirtschaftsminister hat angekündigt, dass Ölheizungen in Deutschland verboten werden sollen. Ab dem Jahr 2026 wird es nicht mehr erlaubt sein, diese Heizungsart zu betreiben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen verboten sind und welche zeitlichen Einschränkungen für den Betrieb Ihrer Ölheizung gelten.

Ölheizung behalten oder erneuern? Die Entscheidung ab 2026.

Ab dem Jahr 2026 wird es verboten sein, neue Ölheizungen zu installieren, mit Ausnahme von Gebäuden, in denen alternative Heizungssysteme nicht verfügbar sind, wie zum Beispiel in ländlichen Regionen ohne Zugang zu Gasversorgung.

Neue Regelung: Ölheizungen müssen ausgetauscht werden

Laut §72 des Gebäudeenergiegesetzes GEG ist es verboten, veraltete Heizkessel und Ölheizungen zu betreiben, da diese eine ineffiziente Heiztechnik aufweisen und somit zu einem höheren Energieverbrauch führen.

Ölheizungen über 30 Jahre alt müssen ausgetauscht werden

Moderne Heizkessel sind sehr viel effizienter als ältere Modelle, da sie nahezu keinen Brennstoff verschwenden und dadurch das Klima entlasten. Alte und ineffiziente Heizkessel sollten daher unbedingt ausgetauscht werden. Eine neue Ölheizung darf 30 Jahre lang betrieben werden.

  • Heizanlage mit festem Temperaturkessel und Öl als Brennstoff
  • Mehr als 30 Jahre alte Ölheizungen im Einsatz

Was das Hochwasserschutzgesetz für Heizungsanlagen bedeutet

Seit Anfang 2018 müssen alle unterirdischen Heizöltankanlagen und oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von über 1.000 Litern gemäß der neuen Regelung ausgestattet sein. Besitzer von Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten mussten ihre Anlagen innerhalb von fünf Jahren bis zum 5. Januar 2023 hochwasserfest machen. In anderen Risikogebieten wurde eine Frist von 15 Jahren bis zum 5. Januar 2033 gesetzt.

Auch wenn Schutzbauten wie Deiche dazu dienen, Hochwasser zu verhindern oder zumindest einzudämmen, ist die absolute Sicherheit vor Überflutungen nicht garantiert. Die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren trotz Deichen und Schutzbauten Extremhochwasser zu Schäden in den Hochwasser-Risikogebieten geführt hat, zeigt dies deutlich.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Immobilie in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet liegt, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden. In den meisten Fällen ist dies die Untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Einige Bundesländer haben jedoch spezielle Ämter für Umweltschutz, an die Sie sich wenden müssen.

Schutzmaßnahmen für die Heizölanlage bei Hochwasser

Schutz des Öltanks bei Hochwasser: Zwei Optionen

  • Gebäudeintegrierte Maßnahmen zur Sicherung des Öltanks
  • Verhinderung des Aufschwimmens der Öltankanlage.

Damit eine Heizölanlage bei Hochwasser keinen Schaden anrichtet, muss der Aufstellraum, in dem sie sich befindet, gegen Wasser und den entstehenden Rückstau abgedichtet werden. Eine andere Möglichkeit ist, die Anlage in einem höher gelegenen Raum zu installieren.

Wenn es nicht möglich ist, die Heizölanlage abzudichten oder zu verlagern, gibt es eine Alternative: Man kann die Anlage durch Verankern gegen Aufschwimmen sichern. Hierfür gibt es spezielle Stahlbänder, die von Fachhandwerkern am Kellerboden befestigt werden.

Enteignung von Grundstücksbesitzern durch Länder möglich

Das neue Gesetz beinhaltet nicht nur ein Teilverbot für Ölheizungen in Hochwassergebieten, sondern erleichtert auch den Bau von Hochwasserschutzanlagen. Die Länder können nun auf bestimmten Grundstücken ein Vorkaufs- und Enteignungsrecht ausüben, um diese für den Küsten- oder Hochwasserschutz zu nutzen.

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