EU-Parlament befürwortet klimaneutrale Gebäude bis 2050

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Ab 2028 setzen wir bei Neubauten auf emissionsfreie Lösungen, um die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren. Im Zuge dieser Maßnahmen werden auch Möglichkeiten geschaffen, um die Energieeffizienz zu steigern und dadurch die Energierechnungen zu senken. Besonders im Fokus steht dabei die Unterstützung von schutzbedürftigen Haushalten, um sicherzustellen, dass auch sie von den ökologischen und finanziellen Vorteilen profitieren.

Gebäudeeffizienz im Fokus: Parlament billigt Maßnahmen zur Renovierung und Emissionsreduzierung

Am Dienstag billigte das Parlament den Entwurf von Maßnahmen zur Erhöhung der Renovierungsrate und zur Verminderung des Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen von Gebäuden.

Die geplante Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hat zum Ziel, den Gebäudebereich in der EU bis 2030 dazu zu bringen, deutlich weniger Treibhausgasemissionen zu erzeugen und Energie zu verbrauchen. Gleichzeitig soll bis 2050 eine klimaneutrale Situation erreicht werden. Darüber hinaus möchte man energieineffiziente Gebäude vermehrt renovieren und den Informationsaustausch zur Gesamtenergieeffizienz verbessern.

Bis 2032: Ziele zur Verringerung von Emissionen

Ab dem Jahr 2028 sollen alle neu gebauten Gebäude emissionsfrei sein. Für Behördengenutzte, -betriebene oder -besessene Neubauten tritt diese Regelung bereits ab 2026 in Kraft. Zudem wird angestrebt, dass bis 2028 alle neuen Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Wohngebäude, die größere Renovierungen erfordern, haben bis 2032 Zeit, um diese Standards zu erfüllen.

Gemäß dem Vorschlag sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen und bis 2033 die Klasse D. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen die Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von A bis G, wobei die Klasse G die 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats darstellt.

Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, in ihren nationalen Renovierungsplänen die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele festzulegen.

Praktische Hilfen gegen Energieknappheit und Armut

Um die nationalen Renovierungspläne effektiv umzusetzen, wäre es wichtig, Förderprogramme zu etablieren, die den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen erleichtern. Die Mitgliedstaaten könnten kostenlose Informationsstellen bereitstellen, um Bürgerinnen und Bürgern Informationen und Beratung zu Renovierungsprojekten zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig könnten kostenneutrale Renovierungsprogramme entwickelt werden, um sicherzustellen, dass Haushalte mit begrenztem Einkommen ebenfalls von den Plänen profitieren können.

Abweichungen von den Bestimmungen der Gesamtenergieeffizienzrichtlinie

Denkmäler fallen nicht unter die neuen Vorschriften. EU-Staaten können Ausnahmen für bestimmte Gebäude beschließen, die einen besonderen architektonischen oder historischen Wert haben, darunter technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser. Außerdem können die Mitgliedstaaten Sozialwohnungen ausklammern, bei denen Renovierungen zu Mietsteigerungen führen würden, die durch Energieeinsparungen nicht aufgewogen werden können.

Im Hinblick auf einen bestimmten Teil der Gebäude erwägt das Parlament, den Mitgliedstaaten die Anpassung der neuen Zielvorgaben zu gestatten. Die Entscheidung, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch umsetzbar sind und ob qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind, liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.

Ciarán Cuffe, der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, unterstrich die Auswirkungen der steigenden Energiepreise auf die Bedeutung von Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen. Europa kann durch die Verbesserung der Gebäudeleistung nicht nur die Energierechnungen senken und die Abhängigkeit von Energieimporten verringern, sondern auch die Energiearmut reduzieren, die Emissionen senken und ein besseres Innenraumklima für die Gesundheit der Menschen schaffen. Darüber hinaus wird die Richtlinie zahlreiche hochwertige, lokale Arbeitsplätze im Baugewerbe, in der Renovierungsbranche und im Bereich erneuerbarer Energien schaffen, was wiederum das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessert.

Diskussion über eine Reform der Migrationspolitik in der EU

Die Volksvertretung nahm ihre Position mit einer Mehrheit von 343 zu 216 Stimmen und 78 Enthaltungen an. Sie führt nun Verhandlungen mit dem Rat, um die endgültige Form der Vorschriften auszuarbeiten.

Juli 2021: Europäisches Klimagesetz tritt in Kraft und setzt ehrgeizige Klimaziele

Gemäß der Europäischen Kommission haben Gebäude in der EU einen Energieverbrauch von 40 % und sind für 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Um diesem Sachverhalt entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission am 15. Dezember 2021 einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angenommen. Dieser Vorschlag ist Teil des „Fit für 55“-Pakets. Mit dem europäischen Klimagesetz, das im Juli 2021 verabschiedet wurde, wurden die Klimaziele für 2030 und 2050 EU-weit verbindlich gemacht.

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