Abschaffung der EEG-Umlage: Wärmepumpen-Strom profitiert massiv von EEG-Novelle

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Sechs Millionen Wärmepumpen sollen bis 2030 ihren Rollout erfahren. Der Ausbau wird ganz sicher von der EEG-Novelle profitieren. Der Zubau an Wärmepumpen soll damit noch einmal beschleunigt werden.

Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

Oft wurden Versprechungen nicht eingehalten. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage hat die Ampelkoalition jedoch nun zu ihrem einstigen Versprechen Stellung bezogen. Der Termin des 01.07.2022 steht nunmehr fest. Nötige Schritte zur Abschaffung wurden bereits eingeleitet. Der Strompreis fällt für nicht privilegierte Kunden um satte 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Endverwender sparen sogar 4,43 Cent je Kilowattstunde. Auf bis zu 190 Euro beläuft sich die Ersparnis bei einem Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch. Man erwartet, dass die Entlastung für die Kunden bereits sehr kurzfristig greift. Die Strompreissenkung für die Monate Juli bis Dezember 2022 soll für Letztverbraucher sogar per Gesetz abgesichert werden. Die Bundesregierung hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Um die Entlastung dauerhaft zu sichern und zu erreichen, dass Energie für Verbraucher günstiger wird, ist eine EEG-Novelle nötig.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt

Sollten die Strompreise so hoch bleiben wie bisher oder sogar noch höher klettern, werden Verbraucher allerdings dennoch in den sauren Apfel beißen und mehr bezahlen müssen. Als Endkunden werden sie die Strompreiserhöhungen letzten Endes aufgebrummt bekommen, die Versorger reichen ihre eigenen Mehrkosten weiter.

Bis zum Jahr 2035 sollen in Deutschland weitgehend erneuerbare Energiequellen den Strombedarf decken. Für eine Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen legt die EEG-Novelle die Grundlage. Nur 65% des Bruttostromverbrauchs werden bis 2030 nach dem aktuellen EEG 2021 durch erneuerbare Energien zu decken sein. Eine Stromerzeugung, die völlig frei von Treibhausgasen ist, muss erst in 2050 vorhanden sein. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Wichtige Inhalte der EEG-Novelle

Die EEG 2023 wird maßgeblich die Stromversorgung Deutschlands bis 2035 auf erneuerbare Energien umstellen. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Durch eine Anhebung der Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen soll dieses Ziel erreicht werden. Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche werden ebenso gestoppt wie die EEG-Förderung.

Das öffentliche Interesse weitet sich seit der EEG-Novelle nun auch auf die Nutzung der erneuerbaren Energien aus, wie auch die öffentliche Sicherheit nun davon betroffen ist. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Bürgerenergiegesellschaften müssen künftig nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, wenn diese Wind- und Solarprojekte planen. Davon verspricht man sich eine Beschleunigung und weniger Bürokratie.

Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. Der Beitrag der Bioenergie zur Stromversorgung der Bevölkerung wird größer als bisher werden.

Wichtig ist auch, dass die neue Verordnung vorsieht, dass Anlagenkombinationen aus einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung vor Ort und erneuerbaren Energien eine Förderung erhalten sollen. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Die entsprechende Verordnung wird voraussichtlich noch in 2022 erlassen.

Die Offshore-Netzumlage und die KWKG-Umlage sind nunmehr die einzigen Geltungsbereiche für die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“. Letztere wird künftig an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angeglichen. Im Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) wird sie künftig aufgehen.

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