Balkonverglasung: Praktisch, schick und genehmigungspflichtig!

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Jedes Jahr die gleiche Prozedur: Es ist März und die ersten Sonnenstrahlen lassen auf warme Temperaturen hoffen. Genau dann startet die Outdoor-Saison und Balkon, Terrasse und Co können wieder in Betrieb genommen werden. Häufig ist der Balkon bis zu zwei Drittel des Jahres ungenutzt, was vor allem für die Bewohner bedauerlich ist. Eine hübsche Verglasung bringt viele Vorteile mit sich: Sie sieht nicht nur gut aus und macht den Balkon ganzjährig nutzbar, sondern schützt auch vor Schall und Kälte – doch Achtung: Eine Balkonverglasung ist in der Regel genehmigungspflichtig und bedarf eines Bauplans.

Balkonverglasungen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Um einen Balkon zu verglasen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist es beispielsweise, austauschbare Schiebeelemente mit Glas am Balkon anzubringen. Dies hat den Vorteil, dass der Balkon im Sommer ohne Verglasung genutzt werden kann bzw. die Verglasung zur Seite geschoben werden kann. Bei kalten Temperaturen ist der Balkon von einer einschiebbaren Glasfassade umgeben. Neben einer Verglasung auf Basis von Schiebeelementen kann ebenfalls eine feste Verglasung installiert werden. Hierbei unterscheidet man zwischen einer Kaltverglasung, die einen kaum spürbaren Isoliereffekt hat und einer Warmverglasung. Diese ist oftmals aufwendiger, da Isolationsglas zum Einsatz kommt, welches den Balkon auch im Winter warm hält.

Es empfiehlt sich, genau nachzudenken, welchen Sinn die Verglasung des Balkons verfolgen soll. Im Dialog mit einem entsprechenden Experten kann dann ein Konzept ausgearbeitet werden, wie die Verglasung des eigenen Balkons ausfallen soll. Neben Funktion und Design der Verglasung gehen die entsprechenden Firmen auch auf individuelle Wünsche des Auftraggebers ein. Nachfragen lohnt sich hierbei auf jeden Fall, beispielsweise bei www.berlin-glaserei-thiel.de. In Zusammenarbeit mit einem fach- und sachkundigen Unternehmen entsteht dann ein verglaster Balkon, der viele Vorteile mit sich bringt, zum Beispiel die ganzjährige Nutzbarkeit des Outdoor Bereichs.

Ganzjährig nutzbar: Balkon mit Verglasung

Ein Balkon mit Verglasung ist eine tolle Option, auch bei kalten Temperaturen ein wenig Zeit auf der Loggia zu verbringen. Durch die Verglasung werden sowohl Wind und Wetter als auch kalte Luft abgeschirmt. Auf diese Weise wird der Balkon ganzjährig nutzbar und bringt den Bewohnern einen merklichen Mehrwert. Ein Teil des Lebens kann das gesamte Jahr über nach draußen bzw. in den überdachten Bereich verlagert werden – so wächst der Wohnraum auf eine ganz spezielle Art und Weise.

Je nach Verglasung eignet sich der Balkon als vollständig nutzbarer Wohnraum oder als kälterer Wintergarten. Eine Warmverglasung ist in der Regel finanziell aufwendiger zu verwirklichen, isoliert aber vollständig und macht den Balkon zu einer Erweiterung des Wohnraums. Eine Kaltverglasung schützt vor Wind, Regen und Schnee, hält jedoch die Wärme im Raum nicht auf Zimmertemperatur. Abhängig von den eigenen Wünschen und der Glasqualität entsteht durch eine Verglasung des Balkons zusätzlicher Wohnraum mit einem gewissen Wohlfühlfaktor.

Balkonverglasung: Idealer Schallschutz und super Isolation

Eine Balkonverglasung erhöht also die Nutzbarkeit einer Loggia. Gleichzeitig hat die Verglasung des Balkons auch einen angenehmen Effekt auf das Wohnen innerhalb der eigenen vier Wände. Durch die Verglasung des Balkons wird der Schall von außen daran gehindert, nach innen zu wandern. Besonders in Wohngebieten, die an ein lautes Umfeld, zum Beispiel durch einen Gewerbebetrieb, grenzen, ist die Installation einer Balkonverglasung sinnvoll. Die Schallreduktion ist je nach Art und Qualität des Glases bemerkenswert. Eine Verglasung des Balkons schafft also einerseits mehr Wohnqualität auf der Loggia und andererseits auch im Inneren der Wohnung. Für mehr Flexibilität sorgen Verglasungen mit Schiebeelementen oder Fensterelementen, die entweder geöffnet oder geschlossen werden können. Je nach Lärmpegel und persönlichen Präferenzen kann dann die Verglasung angepasst werden.

Neben dem Schallschutz sorgt eine Balkonverglasung ebenfalls für einen gewissen Kälteschutz. Die Verglasung des Balkons mindert den Einfluss von kalten Temperaturen auf den Wohnraum: Je nach Art und Typ des Glases ist bereits der gesamte Balkon frostfrei oder zumindest teilisoliert. Die Warmverglasung hält die komplette Kälte außerhalb des Balkons, während die Kaltverglasung die Kälteeinwirkung immerhin abmildert. Somit bietet eine Balkonverglasung nicht nur einen Mehrwert im Inneren der Wohnung hinsichtlich des Lärmschutzes, sondern auch hinsichtlich der Isolationswirkung.

Video: Plissees für Balkonverglasung

Elegante und praktische Outdoorlösung: Eine Balkonverglasung

Eine Balkonverglasung ist demnach ein praktisches Mittel, um die Wohnqualität auf Balkon und Loggia zu verbessern. Daneben ist eine Balkonverglasung ebenfalls ein schicker Blickfang. Glas kann mit vielen Materialien kombiniert werden und gibt jedem Balkon eine gewisse Eleganz. Besonders modern wirkt die Zusammenstellung von Metall und Glas. Doch auch Holz und Glas oder Stein und Glas sind ästhetische Kombinationen, über deren Möglichkeiten vor allem der Fachhandel bzw. das Handwerk informieren kann.

Wichtig ist, dass eine Balkonverglasung landläufig als bauliche Veränderung gilt, die einer Planung und Genehmigung bedürfen. Dabei ist es zunächst nicht relevant, ob es sich um das eigene Haus oder eine Eigentumswohnung im Mietshaus handelt. Doch Achtung: Während beim eigenen Haus lediglich die Baubehörde mitreden darf, haben in einem Mietshaus auch andere Eigentümer das Mitspracherecht, wenn es ums Thema Balkonverglasung geht.

Die Genehmigungspflicht einer Balkonverglasung

Im Falle eines eigenen Hauses gestalten sich die Anfertigung einer Balkonverglasung und deren Vorbereitungen relativ einfach: Der Eigentümer wendet sich mit dem fertigen Plan an die für ihn zuständige Baubehörde bei der Gemeinde und wartet auf eine Genehmigung. Abhängig von Design und den im Wohngebiet herrschenden Auflagen erteilt das Bauamt eine Genehmigung für den Bau oder eben auch nicht. Dann kann immer noch das Gespräch mit den zuständigen Entscheidern gesucht werden.

Bei der Anbringung einer Balkonverglasung auf dem Balkon einer Eigentumswohnung im Mietshaus gestaltet sich das Ganze jedoch etwas komplizierter. Da durch die bauliche Veränderung des Balkons durch das Anbringen von Glas eine Veränderung der Fassade entsteht, sind von dieser Änderung alle Hausbewohner betroffen. Das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes mit dem Aktenzeichen 2Z BR 127/01 bezeichnet die Anbringung einer Verglasung als bauliche Veränderung, welcher von allen weiteren Hausbewohnern zugestimmt werden muss. Erst wenn alle Miteigentümer der Verglasung am Balkon schriftlich zugestimmt haben, kann ein entsprechender Bauantrag bei der Behörde vorgelegt werden.

Eine weitere Möglichkeit, welche die Verglasung eines Balkons im Mietshaus ermöglicht, ist die Einbindung eines bestimmten Passus in den Kaufvertrag. So kann beim Kauf einer Eigentumswohnung direkt von den Miteigentümern das Recht zugesichert werden, künftige bauliche Veränderungen mit Glas am Balkon durchführen zu dürfen. Ist dies jedoch nicht im Kaufvertrag verankert, muss wie eben beschrieben, die Zustimmung aller Miteigentümer eingeholt werden.

Eine legale Balkonverglasung: Mehr Wohnqualität

Eine von Nachbarn bzw. Miteigentümern und Bauamt genehmigte Balkonverglasung schafft sowohl auf dem Balkon als auch im Inneren der Wohnung mehr Komfort. Während draußen zusätzlicher Wohnraum entsteht und die fortschreitende Korrosion durch geminderte äußere Einflüsse unterbunden wird, zeigt sich die an den Balkon grenzende Wohnung insgesamt ruhiger und wärmer.

Sind also alle bürokratischen Weichen für die Errichtung einer Balkonverglasung gestellt, steht einer praktischen und vor allem ästhetischen Balkonverglasung nichts mehr im Wege. Damit unschöne Überraschungen oder sogar eine Entfernung der Verglasung vermieden wird, sollte auf keinen Fall auf die entsprechenden bürokratischen Maßnahmen und das Einholen einer Genehmigung verzichtet werden.

Fazit: Man kann eine Wohnung im Wert fast verdoppeln, wenn man eine effektive Verglasung am Balkon anbringt. Der Wohnraum wird vergrößert und man kann die Fläche bei entsprechender Wärmezufuhr bis in den Spätherbst oder sogar in der Winterzeit benutzen. Die Saison wird quasi verlängert, wenn eine Balkonverglasung angebracht würde. Der Fachmann spricht in diesem Zusammenhang von Kaltverglasung und Warmverglasung. Für welche Variante man sich entscheidet, hängt dabei auch von den individuellen Wünschen und der Größe der kompletten Wohnfläche ab. Eine kleine Wohnung mit einem großen Balkon wäre also ideal geeignet, um mit einer Warmverglasung aufgewertet zu werden. Wenn aber zum Beispiel bereits ein großes Haus vorhanden ist, könnte man sich auch für die Kaltverglasung entscheiden und den Balkon etwa als Wintergarten verwenden. Für den Aufenthalt ist es dann im eigentlichen Winter zu kalt, aber da es luftdicht versiegelt ist, kann man auch im späten Herbst noch ein paar gemütliche Stunden auf dem Balkon verbringen.

Tipp: Informieren kostet nichts. Sowohl bei Anbietern zur Balkonverglasung als auch bei Kunden, die sich für eine solchen Schutz ihres Balkons entschieden haben. Heute kann man sich natürlich auch im Internet austauschen und Erfahrungen miteinander teilen. Viele Interessenten sind überrascht, wie toll sich eine komplette Wohnung mit der richtigen Verglasung ändern kann. Es ist natürlich bei aller Vorfreude wichtig, die nötigen Genehmigungen für das Projekt einzuholen. Da spielt es auch keine Rolle, ob man Besitzer einer Eigentumswohnung ist. Denn hier müssen unter Umständen, wenn es nicht anders geregelt ist, auch die Miteigentümer darüber entscheiden, ob die Balkonverglasung angebracht werden darf. Aus diesem Grund: Erst prüfen, ob man rechtssicher eine solches Glas anbringen darf und im Anschluss daran die Firma beauftragen oder selbst die Verglasung rund um den Balkon anbringen. Denn man möchte ja keinen Ärger, sondern vor allem Freude daran haben.


Bildnachweis: © Fotolia-eugenesergeev

Keine Kommentare

  1. Alex Finsterbusch am

    Ich finde den Artikel sehr interessant. Eine Balkonverglasung ist ein praktisches Mittel, um die Wohnqualität auf Balkon und Loggia zu verbessern. Daneben ist eine Balkonverglasung ebenfalls ein schicker Blickfang. Glas kann mit vielen Materialien kombiniert werden und gibt jedem Balkon eine gewisse Eleganz. Ich erinnere mich an eine Situation, in der ich auf meinem Balkon saß und es sehr windig war. Ich wünschte mir damals eine Balkonverglasung, um den Wind abzuhalten. In Zukunft werde ich bei der Planung meines Balkons eine Balkonverglasung in Betracht ziehen.

  2. Alex Finsterbusch am

    Als Wohnungseigentümerin mit einem geräumigen Balkon, der bisher nur saisonal genutzt wurde, hat mich dieser Artikel wirklich inspiriert. Die Idee, meinen Balkon das ganze Jahr über nutzen zu können, klingt fantastisch, besonders an kalten Wintertagen. Die Information darüber, dass eine Balkonverglasung auch den Lärm von draußen reduzieren kann, ist für mich als Stadtbewohnerin besonders ansprechend. Allerdings muss ich mich wohl auf einige bürokratische Schritte einstellen, um die Genehmigung für die Verglasung zu erhalten. Insgesamt denke ich jedoch, dass es den Aufwand wert sein wird, um meine Wohnqualität zu verbessern und den Balkon in einen erweiterten Wohnraum zu verwandeln.

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