progres.nrw: So viel Photovoltaik-Förderung steht Haushalten in NRW zu

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Nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen und Organisationen können die Photovoltaik-Förderung in NRW bekommen. Zusätzlich kann ein günstiger Solarkredit aufgenommen werden.

Programm „progres.nrw“: Photovoltaik-Förderung für Privatpersonen und Unternehmen

Längst hat die Bundes- und Landesregierung erkannt, dass Reden nicht hilft. Finanzielle Unterstützung tut not, wenn es um den Klimaschutz geht. Nur so kann auch jeder Hausbesitzer bzw. Bauherr ein Stück weit dazu beitragen, dass die Energiewende gelingt. Das Programm „progres.nrw“ der Landesregierung von NRW bietet nun die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung von bis zu 75.000 Euro zu erhalten.

Zusätzlich zur Förderung der Photovoltaik-Anlage: Solarkredit beantragen (Video)

Die Installation einer Photovoltaik-Anlage kostet Geld, das viele Bauherren und Hauseigentümer nicht haben. Die Landesregierung von NRW hilft hier und bietet über das Förderprogramm „progres.nrw“ eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung an.

Wichtig: Die Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn der positive Zuwendungsbescheid vorliegt. Damit aber eine größere Unterstützung möglich ist, muss sich der Bauherr selbst zusätzlich um eine Hilfe kümmern. Diese kommt von Seiten der Banken, die einen Solarkredit anbieten.

Die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage liegt kostenmäßig im vier- bis fünfstelligen Bereich. Mithilfe eines soliden Solarkredits mit besonders attraktivem Zinssatz ist es möglich, die Baumaßnahme befreit von finanziellen Sorgen durchzuführen.

Angeboten werden teilweise Solarkredite, die keinerlei Eigenkapital voraussetzen. Andere Banken hingegen bieten die Finanzierung der Photovoltaik-Anlage als übliche Zinsdarlehen an, wobei die Zinsen besonders niedrig sind. Teilweise ist es sogar möglich, einen Solarkredit zu erhalten, der ohne Eintragung einer Grundschuld einhergeht. Bei Krediten über 50.000 Euro ist ein Grundschuldeintrag aber die Regel.

Wichtig ist in jedem Fall, einen Solarkredit individuell anzupassen. Er sollte nur in der wirklich nötigen Höhe aufgenommen werden, denn auch geringe Zinsen sind Zusatzkosten. Im Idealfall wird eine Förderung für die Photovoltaik-Anlage gewährt, über einen Kredit finanziert werden muss dann nur noch die Restsumme.

Tipp: Wer eine Photovoltaik-Anlage zum Beispiel für das Firmengebäude nicht kaufen, sondern nur mieten will, kann sich für den Mietkauf entscheiden. Das Solarleasing ist eine besondere Form der Finanzierung.

Video: Frontal21: EEG-Reform torpediert Klimaschutz – Hürden für Hausbesitzer mit Solardach!

Förderung über „progres.nrw“ als Zusatz oder alleinige Hilfe

NRW setzt ebenso wie die gesamte Bundesrepublik auf einen verstärkten Klima- und Umweltschutz. NRW ist aber schon einen Schritt weiter als viele andere Länder und bietet mit „progres.nrw“ ein Förderprogramm an, das den Immobilienbesitzern finanziell unter die Arme greifen soll. Es wird damit möglich, erneuerbare Energien stärker zu nutzen bzw. diese stärker in das Gebäudekonzept einzubeziehen. Gefördert werden aktuell Photovoltaik-Anlagen sowie die Nutzung intelligenter Stromspeicher.

Über „progres.nrw“ wird die Installation eines fest verbauten Batteriespeichers gefördert, wobei die Förderhöhe auf 100 Euro je Kilowattstunde Leistung beschränkt ist. Diese Fördermaßnahme schließt zusätzliche Förderungen nicht aus, sie dürfen allerdings nicht vom Land NRW kommen.

Das bietet das Förderprogramm „progres.nrw“

Die meisten Bauherren informieren sich über verschiedene Kreditanbieter und die unterschiedlichen Konditionen bei Immobiliendarlehen. Ein Solarkredit wird dabei meist noch nicht in Betracht gezogen, wenngleich er eine sinnvolle Möglichkeit darstellt, zu niedrigen Zinsen das benötigte Kapital zu erhalten, um ein Gebäude zukunftsfähig werden zu lassen. Neben verschiedenen Krediten sind aber Förderungen wichtig, denn sie ermöglichen die Finanzierung des Vorhabens ohne Zinszahlungen und Kredittilgungen.

Förderung über „progres.nrw“ möglich

Das Programm „progres.nrw“ richtet sich an Privathaushalte, ist aber nicht auf diese beschränkt. Auch Freiberufler und Einzelunternehmer können ebenso wie kommunale Unternehmen, Vereine, Kirchen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie viele andere Institutionen und Organisationen die Förderung beantragen.

Das Land NRW fördert einen neu gekauften stationären Batteriespeicher sowie eine neue Photovoltaik-Anlage. Bis 100 Euro pro Kilowattstunde sind dabei drin, maßgeblich ist die Bruttospeicherkapazität des Batteriespeichers. Bis 75.000 Euro sind pro Gebäude bzw. pro Standort (bei Unternehmen) als Förderung möglich.

Dafür müssen jedoch alle Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einbau neuer Photovoltaikanlage
  • Speicherkapazität drei Mal größer als Nennleistung
  • Bestätigung des korrekten Einbaus und Betriebs durch fachkundige Person
  • Einhaltung der Netzanschlussrichtlinien

Wird der Antrag auf Förderung erst nach dem Einbau der Photovoltaik-Anlage gestellt, kommt es auf den Zeitpunkt an, der im Marktstammdatenregister vermerkt wurde. Liegt dieser mehr als drei Monate zurück, ist eine Förderung über das Programm „progres.nrw“ nicht mehr möglich.

Wichtig: Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich. Diese dürfen aber nicht durch das Land NRW vergeben werden. Eine Förderung durch die KfW ist somit erlaubt und kann die Höhe der verfügbaren Mittel natürlich positiv beeinflussen und die Kosten für die Photovoltaik-Anlage deutlich senken bzw. den Anteil der Kosten, die selbst getragen und zum Beispiel über einen Solarkredit finanziert werden müssen, reduzieren.

Das Land NRW fördert einen neu gekauften stationären Batteriespeicher sowie eine neue Photovoltaik-Anlage. ( Foto: Shutterstock-natoliy_gleb)

Das Land NRW fördert einen neu gekauften stationären Batteriespeicher sowie eine neue Photovoltaik-Anlage. ( Foto: Shutterstock-natoliy_gleb)

So wird das Geld über „progres.nrw“ beantragt (Video)

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Installation der Photovoltaik-Anlage gestellt werden. Wurde die Maßnahme bereits begonnen, können die Fördermittel nicht mehr genutzt werden. Bauherren sollten daher den Eingang des Zuwendungsbescheids abwarten, ehe sie die Anlage installieren lassen. Angebote und Kostenvoranschläge werden freilich schon vorher eingeholt.

Das Beantragungsverfahren läuft dann wie folgt ab:

  1. Angebote einholen und Kostenvoranschläge der Firmen vergleichen
  2. Online-Antragsformular für „progres.nrw“ ausfüllen und Anlagen als Nachweis anfügen
  3. Formular ausdrucken, unterzeichnen, einscannen, hochladen
  4. Formular nebst Anhängen abschicken, auf Eingangsbestätigung warten
  5. Zuwendungsbescheid erhalten
  6. Beauftragung Firma, Beginn der Installationsmaßnahmen

Ein Zuwendungsbescheid geht nach positiv entschiedener Prüfung übrigens nur dann zu, wenn die Förderhöhe 350 Euro übersteigt. Geringere Beträge werden nicht gefördert, hier wäre der Verwaltungsaufwand größer als der Nutzen.

Zwischendurch wurde das Förderprogramm gestoppt und legte eine Sommerpause ein. Erst seit August ist das Versenden von Anträgen wieder möglich. Als Frist für die Anträge ist derzeit der 20. November 2021 festgesetzt, danach soll das Programm erst einmal enden.

Wichtig: Die Kumulierung von Fördermaßnahmen ist immer noch vorgesehen. Allerdings muss der Antragsteller darauf achten, ob zum Beispiel von Seiten des BAFA oder der KfW, die als Fördermittelgeber ebenfalls infrage kommen, bestimmte Vorgaben zu einer Kumulierung vorliegen. Wenn diese ausgeschlossen wird, muss sich der Bauherr entscheiden: Förderung über „progres.nrw“ oder einen anderen Förderpartner wählen?

Video: Photovoltaik auf Dächern schwächelt – weil es sich nicht lohnt | Abendschau | BR24

FAQs zur Förderung der Photovoltaik-Anlagen

Wie hoch ist die Förderung bei Photovoltaik-Anlagen 2021?

Photovoltaik-Anlagen werden mit bis zu 30 Prozent der Kosten in 2021 gefördert. Hierbei sind Unterschiede zwischen einer Bundes- und einer Landesförderung zu beachten, denn das Programm „progres.nrw“ in NRW bietet zum Beispiel eine deutlich höhere Förderung.

Welche Förderung für Photovoltaik-Anlagen 2021?

Photovoltaik-Anlagen werden 2021 mit bis zu 150 Euro je Kilowattstunde gefördert, wobei damit die Kapazität der Speicher gemeint ist. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind dabei bis zu 75.000 je Antragsteller (und Standort) möglich. Große Anlagen werden ansonsten mit 300 Euro je Kilowattstunde gefördert. Für kleinere Anlagen gilt eine maximale Förderung von 200 Euro je Kilowattstunde. Im Gegensatz zur hohen Förderung in NRW werden bundesweit nur maximal 45.000 Euro pro Vorhaben zugeschossen.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik-Anlagen?

Photovoltaik-Anlagen lassen sich über die Programme der Bundesländer und des Bundes fördern. Das Programm „progres.nrw“ ist ein schönes Beispiel für maximale Förderungen (bis zu 75.000 Euro je Vorhaben). Die Voraussetzungen für eine Förderung sind aber je nach Fördermittelgeber verschieden und müssen gesondert berücksichtigt werden. Vor allem ist die rechtzeitige Antragstellung zu beachten, für die unterschiedliche Fristen vorliegen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung bei Solaranlagen?

Solaranlagen bekommen eine staatliche Förderung zugestanden, wobei diese bei 90 Euro je Quadratmeter liegt. Die Solarthermie-Anlage muss dafür auf wenigstens fünf Quadratmeter Bruttokollektorfläche ausgelegt sein bzw. in dieser Art installiert werden. Solarstromspeicher in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage werden mit bis zu 150 Euro je Kilowattstunde gefördert.

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