Am 12. Mai 2026 fällte das Landgericht Ravensburg ein Urteil, wonach die Senec GmbH mit ihrem Energiespeicher SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen das Produktsicherheitsgesetz verstößt und das Produkt somit nicht verkehrsfähig ist. Betroffene Nutzer können Ersatzlieferung, Vertragsrückabwicklung sowie Schadenersatz geltend machen. Die Entscheidung betont die verschärfte Herstellerhaftung bei Brand- und Verpuffungsgefahren durch NCA-Zellen und stärkt den Verbraucherschutz mithilfe eines kostenfreien Online-Checks der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.
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Geständnis schützt Hersteller nicht vor gerichtlichem Schadensersatzansprüchen nach ProdSG-Urteil
Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. 4 O 152/25) fest, dass die Senec GmbH ihren Pflichten aus § 3 ProdSG nicht nachgekommen sei. Die beanstandete SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh Batterie wurde als nicht verkehrsfähiges Produkt klassifiziert und darf wegen erheblicher Sicherheitsmängel nicht gehandelt werden. Zudem sah das Gericht die Grundlage für Schadensersatzansprüche bei möglichen Gesundheitsverletzungen und physischen Schäden der Nutzer gegeben einfach zeitnah.
Sechs dokumentierte Brände belegen offenbar gefährliche NCA-Zellen im Batteriespeicher
In der verhandelten Sache identifizierte das Gericht NCA-Zellen als Auslöser wiederholter Brände und explosionsartiger Entzündungen. Sechs gesicherte Vorfälle belegen ein erhebliches Risiko für Leib und Leben. Die statistische Quote von einem Ereignis pro 21.666 Speicher verdeutlicht die gravierenden Sicherheitsmängel. Vor diesem Hintergrund untersagte das Urteil die Inbetriebnahme dieser Batteriegeneration und ordnete eine verpflichtende Rückrufaktion an, um weitere potenzielle Schäden und Verletzungen zu verhindern.
Gericht fordert künftig sorgfältigere Prüfung von Fernabschaltungs- und Diagnose-Technologien
In einer konzertierten Aktion deaktivierte Senec im März 2022 etwa 66.000 Batteriespeicher per Remote-Zugriff und führte sie in einen stromlosen Standby-Modus, um Risiken einzudämmen. Die ergänzend aufgespielte SmartGuard-Diagnosesoftware konnte vor Gericht laut Urteil nicht ausreichen, um bestehende Sicherheits- und Qualitätsmängel zu heilen. Die Richter sahen in Fernabschaltung und Software-Installationen zusammen klare Signale für fortbestehende Gefahren und forderten strengere technische Tests und rechtliche Absicherungen solcher Eingriffe.
Keine Kompensation unsicherer Speicher durch Fernabschaltung und Diagnosesoftware erlaubt
Im Urteil des Landgerichts Ravensburg werden die Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes in § 3 Abs. 1 und 2 verbindlich ausgelegt, zusätzlich gestützt durch § 823 Abs. 2 BGB. Die Richter erklären das ProdSG zum Schutzgesetz, das Herstellern eine unmittelbare Verantwortung auferlegt, potentielle Gefahren aus ihren Produkten zu eliminieren. Auch allgemein bekannte Risiken rechtfertigen keine Lockerung dieser Pflicht. Konsumenten erhalten deshalb klare, einklagbare Rechte auf Schadenersatz und Schutz vor fehlenden Sicherheitsstandards wie Rückabwicklung, Minderung Nutzungsausfallentschädigung.
Schadensersatz nach §823 Absatz2 BGB und ProdSG online prüfen
Betroffene Besitzer einer SENEC.Home V3 hybrid duo-Einheit können aufgrund des Urteils nun Schadenersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. ProdSG verlangen. Die verfügbaren Optionen umfassen vollständige Erstattung des Kaufpreises, Abschläge auf den Kaufpreis oder Entschädigung für entgangene Nutzung. Mit dem kostenfreien Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erhalten sie eine erste rechtliche Bewertung. Die digitale Plattform garantiert schnellen, bequemen und barrierearmen Zugang zur fachkundigen Unterstützung. anmeldegebührfrei komplett und ohne Mehraufwand.
Fernabschaltung und SmartGuard-Software reichen laut gerichtlicher Entscheidung nicht aus
Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer definiert das Urteil des Landgerichts Ravensburg einen Meilenstein in der Aufarbeitung des Senec-Skandals. Im Anschluss an das LG Schweinfurt Urteil verlagert Ravensburg den Fokus von Sachmängeln auf potenzielle Sicherheitsrisiken mit Gefährdungspotenzial für Leib und Leben. Fachanwälte rechnen damit, dass auch die Oberlandesgerichte diesem verbraucherfreundlichen Ansatz folgen. Hersteller von Energiespeichern müssen sich daher auf verstärkte Prüfungen und verschärfte Haftungsvorgaben einstellen.
Die Rechtskraft des Urteils etabliert verbindliche Sicherheitsstandards für stationäre Stromspeicher im privaten und gewerblichen Bereich, setzt die Hersteller in Haftung für potentielle Schäden und ermöglicht Verbrauchern umfassende Entschädigungsklagen. Über den frei zugänglichen Senec-Online-Check bekommen Betroffene eine schnelle Erstberatung zu Anspruchsvoraussetzungen und möglichen Forderungshöhen. Das Urteil zeigt klar, dass technologische Weiterentwicklungen in der Speichertechnik nur mit lückenlosen Sicherheitsnachweisen am Markt bestehen dürfen und fördert so nachhaltig das Vertrauen in moderne Energiespeicherlösungen.

