Ölheizung verboten: Das müssen Hauseigentümer jetzt wissen

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Die ersten Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers klangen rigoros: Ölheizungen werden verboten und dürfen schon ab 2026 nicht mehr betrieben werden. Doch am Ende wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Ölheizung verboten: Die wichtigsten Punkte des Gebäudeenergiegesetzes

Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat für Wirbel unter den Koalitionspartnern und in der Opposition gleichermaßen gesorgt. Auch aus der Bevölkerung kam Gegenwind und Bundeswirtschaftsminister Habeck musste einsehen, dass seine überambitionierten Pläne zwar gut, aber nicht umsetzbar sein würden. Grund für den Wirbel ist die geplante Überwindung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, damit Deutschland klimafreundlicher wird. Die Pläne von Habeck kämen allerdings einem Verbot von Öl- und Gasheizungen gleich und würden damit allen schaden, die derzeit nicht in der finanziellen Lage seien „einfach so“ eine neue Heizung zu installieren.

Infografik: Meinungen zur Richtigkeit des Heizungsverbots 2024 - Umfrage zeigt vielfältige Ansichten (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Meinungen zur Richtigkeit des Heizungsverbots 2024 – Umfrage zeigt vielfältige Ansichten (Foto: Schwarzer.de)

Das Konzeptpapier zum GEG

Das Konzeptpapier zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes besteht aus insgesamt 16 Seiten, in denen die verschiedenen Maßnahmen zum Verbot von Öl- und Gasheizung sowie zum Heizen mit der Wärmepumpe oder mit anderen alternativen Energien dargestellt werden. Als Basis wird davon ausgegangen, dass in Deutschland etwa 80 Prozent aller Haushalte mit Öl oder Gas heizen, wobei über die Hälfte auf die klassische Ölheizung setzt. Das bedeutet, dass bei einem Durchwinken des Konzeptpapiers rund 41 Millionen Ölheizungen ab 2024 verboten worden wären. Das ist jetzt allerdings vom Tisch und Hausbesitzer können aufatmen.

Welche Heizungen sind ab 2024 verboten?

Die Pläne des Wirtschaftsministers wurden zurechtgestutzt, denn ginge es nach dem Willen des Ministers, wären ab 2024 gar keine Gas- oder Ölheizungen mehr zu verbauen. Ihr Neueinbau sollte komplett verboten werden. Die FDP war jedoch dagegen und nun scheint es, als wäre das Thema erst einmal vom Tisch bzw. deutlich eigentümerfreundlicher geklärt worden. FDP-Chef Lindner sagte gegenüber der Presse, dass das Konzeptpapier angepasst werden würde, wobei der Grundsatz der Technologiefreiheit berücksichtigt werde.

Grafik: Erdgas dominiert deutschlandweit als führender Energieträger. (Foto: Schwarzer.de)

Grafik: Erdgas dominiert deutschlandweit als führender Energieträger. (Foto: Schwarzer.de)

Eine pragmatische Ausgestaltung des Gesetzes und eine Vermeidung von unbilligen Härtefällen sollen dabei im Fokus stehen. Auch soziale Aspekte werden angeblich berücksichtigt werden. Das bedeutet für Hauseigentümer, dass es erst einmal kein grundsätzliches Verbot für Heizungen einer bestimmten Art gibt. Auch Ölheizungen sind nicht verboten. Es ist dennoch empfehlenswert, sich mit Alternativen vertraut zu machen, denn früher oder später kommen die Zwangsabschaltung und das Verbot der Ölheizungen doch. Informieren Sie sich hier über Heizungen mit erneuerbaren Energien!

Tipp: Bereits im alten Gebäudeenergiegesetz mit Stand aus dem Jahr 2020 wurde jedoch ein Verbot festgelegt. Es werden jährlich Ölheizungen verboten, die bereits seit 30 Jahren in Betrieb sind. Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Für die Heizungen nach diesem Stichtag gilt die 30-Jahre-Regel. Dementsprechend werden ab 2024 Ölheizungen verboten, die im Jahr 1994 aufgestellt und in Betrieb genommen wurden. Nachzulesen sind diese Regelungen zum Verbot von Ölheizungen in § 72 des Gebäudeenergiegesetzes, hier in den §§ 1 und 2.

Sind Sie mit Ihrer aktuellen Heizung zufrieden? Eine Infografik zur Überprüfung Ihrer Wunschheizung. (Foto: Schwarzer.de)

Sind Sie mit Ihrer aktuellen Heizung zufrieden? Eine Infografik zur Überprüfung Ihrer Wunschheizung. (Foto: Schwarzer.de)

Wie lange kann ich noch mit Öl heizen?

Reine Ölheizungen sollen ab 2024 verboten werden, ein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen ist für 2045 geplant. Bis dahin ist das Heizen mit Öl also zum jetzigen Zeitpunkt noch erlaubt. Das wiederum bedeutet, dass bis Ende 2023 der Neueinbau der Ölheizung möglich sein soll. Doch auch nach diesem Stichdatum ist der Einbau nicht vollständig verboten, sondern es gibt die Pflicht zur Kombination mit regenerativen Energien. Diese sollen die gewünschte Heizleistung zu 65 Prozent erbringen. Spitzenlasten, wie sie beispielsweise im Winter nötig werden, können dann über die Ölheizung abgefangen werden.

Eine Austauschpflicht für Ölheizungen ist vom Tisch, auch wenn sie von Wirtschaftsminister Habeck zu Beginn der Diskussionen um die Änderung des GEG ins Spiel gebracht worden war. Vielmehr sollen alte Ölheizungen nach und nach ausgetauscht werden, sodass ein stückweiser Übergang zum alleinigen Heizen mit regenerativen Energien möglich ist.

Die neue Art des Heizens: Diese Heizungen sind ab 2026 noch erlaubt

Robert Habeck plante zuerst das vollständige Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2026. Dies wäre einer Austauschpflicht gleichgekommen, für die der Wirtschaftsminister keinerlei Rückhalt erhielt. Er änderte dann sein Vorhaben darauf, dass keine neuen Heizungen, die allein auf fossile Brennstoffe setzen, mehr eingebaut werden dürfen. Dafür aber wurde das Vorhaben auf 2024 vorgezogen. Der Neueinbau der fossilen Heizungen ist ab diesem Zeitpunkt noch möglich, allerdings nur dann, wenn die Heizung zu wenigstens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Erlaubt sind damit ab 2026 alle Heizungen, die auch bisher betrieben werden dürfen. Sie müssen lediglich mit erneuerbaren Energien kombiniert werden und der Neueinbau ohne diese umweltfreundlichen Technologien ist nicht mehr möglich.

Welche Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden?

Es werden keine Ölheizungen verboten, die zusammen mit regenerativen Energien betrieben werden. Viele derartige Heizungen sind schon seit einigen Jahren in Betrieb und werden beispielsweise gemeinsam mit einer Photovoltaik-Anlage genutzt. Diese übernimmt den Hauptteil der Heizung, die Ölheizung hingegen trägt nur noch Spitzenlasten. Genau diese Funktionsweise soll ab 2024 vorgeschrieben werden, gilt aber nur für neu eingebaute Heizungen. Eine Erlaubnis für den Betrieb haben somit folgende Ölheizungen:

  • Bis Ende 2023: neu installierte und in Betrieb genommene Heizungen
  • Ölheizungen, die ab 2024 installiert und mit Photovoltaik, Wärmepumpe oder Pelletheizung kombiniert werden
  • Ölheizungen, die bisher ohne die Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben und nur repariert werden

Das Verbot bezieht sich damit nur auf den Neueinbau. Eine Ölheizung wird nicht verboten, wenn sie nur repariert werden muss. Liegt allerdings eine sogenannte Heizungshavarie vor, bei der der komplette Austausch des Ölkessels nötig wäre und bei der die Reparatur nicht mehr möglich ist, steht ein Neueinbau an. Dieser wiederum darf nur mit der Kombination mit einem anderen Heizungssystem erfolgen (sogenannte Hybridheizung).

Die Infografik erklärt die Funktionsweise einer Hybridheizung, die aus erneuerbaren und konventionellen Energiequellen besteht. (Foto: Schwarzer.de)

Die Infografik erklärt die Funktionsweise einer Hybridheizung, die aus erneuerbaren und konventionellen Energiequellen besteht. (Foto: Schwarzer.de)

Ist eine neue Ölheizung noch sinnvoll?

Viele Hauseigentümer mit einer Heizung, die bereits in die Jahre gekommen ist, fragen sich, ob der Austausch der alten Ölheizung sinnvoll sein mag. Sie würden damit der Gesetzesänderung zuvorkommen und könnten noch ganz legal eine neue Ölheizung einbauen. Ohne auf die Kombination mit einer Hybridheizung setzen zu müssen! Verschiedene Faktoren spielen in die Antwort auf die Frage, ob der rasche Austausch der Ölheizung noch in 2023 sinnvoll sei, mit hinein.

Erst einmal ist wichtig zu wissen, dass die Änderungen, die laut GEG in Kraft treten sollen, nur für neue Heizungsanlagen gelten. Das heißt, dass eine defekte Ölheizung auch in 2024 oder 2027 repariert werden kann, ohne dass die 65-Prozent-Regel für die Nutzung erneuerbarer Energien angewendet werden muss. Unter Zugzwang stehen jetzt nur die Hauseigentümer, deren Heizung bereits älter ist und die in den kommenden Monaten oder im nächsten Jahr ohnehin ausgetauscht werden müsste.

Zu berücksichtigen ist, dass eine neue Ölheizung nicht von heute auf morgen eingebaut werden kann. Einige der nötigen Materialien haben lange Lieferzeiten, die teilweise sogar bei zehn oder zwölf Monaten liegen können. Maßgeblich für die neuen Regelungen nach GEG ist aber nicht der Zeitpunkt der Beauftragung einer Maßnahme, sondern der Beginn der Bauausführung. Wer also noch vor 2024 eine neue Ölheizung einbauen lassen möchte, muss jetzt schnell sein. Dennoch raten Experten nicht dazu, überstürzt zu handeln. Niemand wisse schließlich, was die Zukunft bringe und es könne gut sein, dass eine weitere Gesetzesänderung in wenigen Jahren das komplette Verbot aller Ölheizungen nach sich ziehe. Die Investition will daher gut überlegt sein, denn sie könne sich auch als Fehler erweisen. Die Verbraucherzentralen raten jedenfalls von einem Neueinbau einer Ölheizung ab, sofern in dem betreffenden Gebäude Alternativen möglich seien. Der Grund ist auch, dass Öl in den kommenden Jahren immer teurer werden wird.

Eine Ausnahme sehen allerdings auch Verbraucherschützer: Viele ältere Menschen bekommen keinen Kredit von der Bank mehr, um ein komplett neues Heizungssystem installieren zu lassen. Für sie ist der Einbau einer konventionellen Ölheizung eine gute Möglichkeit, für weniger Geld an eine Heizung zu kommen, die den Erfahrungen nach für wenigstens 20 Jahre zuverlässig ihren Dienst verrichtet und beim Neueinbau weniger Geld als beispielsweise die Wärmepumpe kostet.

Was passiert, wenn ich meine Heizung nicht austausche?

Grundsätzlich liegt erst einmal keine Pflicht zum Austausch der heute noch betriebenen Öl- und Gasheizungen vor, daher müssen Hauseigentümer auch keine Strafen fürchten, wenn sie noch keine regenerativen Energien nutzen. Ist die Ölheizung älter als 30 Jahre, darf sie hingegen nicht mehr betrieben werden. Die Kontrollen dazu werden vom Bezirksschornsteinfeger übernommen. Er kontrolliert das Datum der Inbetriebnahme der Ölheizung und setzt eine angemessene Frist zur Außerbetriebnahme und damit zum Austausch der Ölheizung. Wird diese nicht eingehalten, droht eine Strafe. Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht dafür Bußgelder bis 50.000 Euro vor. Diese Bußgelder werden nicht nur bei Neueinbauten einer Heizung fällig, sondern gelten auch für die Einschränkungen, die bei einem Neubau der Heizung ab 2024 gelten. Es ist davon auszugehen, dass die Einhaltung der neuen Regelungen streng kontrolliert wird.

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