Baugenehmigung für das Gartenhaus

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Ob man eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus benötigt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine weitere Rolle spielen die Größe des Gartenhauses und auch der Abstand zum Nachbargrundstück. Bei gepachteten Gärten in einer Gartenkolonie kommt auch die jeweilige Satzung ins Spiel. Weiterhin kommen das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung und das Planungsgesetz zur Anwendung. Beachtet man einen dieser Punkte nicht, kann es unter Umständen zu Strafzahlungen kommen. Es kann auch von Seiten der Baubehörde zu einer Anordnung zum Rückbau des Gartenhauses kommen.

In welchem Bundesland gibt es welche Einschränkungen?

Hier alle geltenden Gesetze aufzuzählen, würde den Rahmen des Beitrages bei weitem sprengen. Deshalb seien hier nur einige Beispiele zur Anschaulichkeit genannt. In einigen Bundesländern gilt die Genehmigungspflicht ab einer bestimmten Grundfläche. So müssen beispielsweise in Sachsen oder Berlin Gartenhäuser ab einer Grundfläche von zehn Quadratmetern genehmigt werden. Andere Bundesländer nehmen den umbauten Raum als Bemessungsgrundlage für die Genehmigungspflicht. So darf man in Bayern ein Gartenhaus mit einem Raumvolumen bis 75 Kubikmetern genehmigungsfrei errichten. In Niedersachsen sind es noch 40 Kubikmeter und in Nordrhein-Westfalen nur 30 Raummeter.

Baugenehmigung für das Gartenhaus: Weitere Richtlinien

Möchte man ein Gartenhaus errichten, braucht man noch weitere Genehmigungen. Besonders dann, wenn das Gartenhaus dicht an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden soll. Hierbei gilt in fast allen Bundesländern folgende Regelung: Wenn das Gartenhaus nicht höher als drei und nicht länger als neun Meter ist, benötigt man keine Baugenehmigung. Der Abstand zum Nachbargrundstück muss dabei mindestens der Höhe des Gartenhauses entsprechen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gartenhaus dichter an der Grundstücksgrenze errichtet wurde. Hier gilt dann aber noch zusätzlich die Anbau-Verordnung. Diese legt fest, dass man sich beim Neubau eines Gartenhauses an den Dimensionen des bestehenden Gebäudes orientieren muss. Für alle Gartenhäuser die nicht diesen Regelungen entsprechen, braucht man eine Baugenehmigung.

Baugenehmigung für das Gartenhaus – Wie bekommt man Rechtssicherheit?

Um keine Probleme in Bezug auf die Baugenehmigung für ein Gartenhaus zu bekommen, fragt man am besten bei der zuständigen Baubehörde nach. Die Auskunft dort ist kostenlos und rechtsverbindlich. Es empfiehlt sich zu diesem Termin einen Bauplan des Gartenhauses und einen Lageplan des Grundstücks mit zu nehmen. Will man das Gartenhaus in der Nähe der Grundstücksgrenze errichten, ist auch ein Gespräch mit dem Nachbarn im Vorfeld sehr hilfreich. Auf diese Weise können Probleme bereits vor ihrer Entstehung gelöst werden. Auf keinen Fall sollte man ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichten. Auch wenn die Baubehörde dies selbst nicht bemerkt, kann ein missgünstiger Nachbar diese informieren.


Bildnachweis: © morguefile.com – FidlerJan

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