Mietvertrag Schönheitsreparaturen: Mit diesen Tipps lassen sich Zeit, Geld und Aufwand sparen

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Wurden im Mietvertrag Schönheitsreparaturen vereinbart bedeutet das einige Vorbereitungen und Arbeiten für Sie als Mieter beim Auszug. Haben Sie viele Dübellöcher in den Wänden und bunte Farben eingesetzt, kommt die Frage auf, ob Sie dies alles wieder beseitigen müssen. Mit weniger Dübellöchern haben Sie auch weniger Arbeit.

Mit 3 Life Hacks die Dübellöcher reduzieren

Planung ist alles. Sie haben im Mietvertrag Schönheitsreparaturen als eine Aufgabe stehen, die Sie übernehmen müssen? Dann kann es sinnvoll sein, wenn Sie bereits beim Einzug sowie bei Änderungen in der Wohnung darüber nachdenken, wie Sie die Löcher in den Wänden möglichst geringhalten können. Wir haben dafür einige Life Hacks für Sie gefunden und in den nachfolgenden Videos sehen Sie auch, wie Sie diese für sich nutzen können.

  • Der Klebehaken als echter Klassiker

    Vielleicht ist der Klebehaken für Sie keine neue Idee. Tatsächlich wurde er nun aber mehr oder weniger revolutioniert. Immerhin können die Produkte, die wir für Sie gefunden haben, ein Gewicht von bis zu 10 kg halten. Hier ist es daher nicht wichtig, ob die Handtücher feucht oder trocken sind. Die Haken halten relativ viel aus. Zudem können Sie mit den Haken sogar Spiegel befestigen, wenn diese das Gewicht nicht überschreiten. Diese Lösung ist vor allem dann interessant, wenn Sie die Dübellöcher im Bad gerne vermeiden möchten. Auch wenn das Bohren in Fliesen rechtlich kein Problem darstellt, ist es weder für den Vermieter noch für Sie eine schöne Sache. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Löcher in die Fugen setzen würden. Mit den Klebehaken vermeiden Sie die Probleme.

  • Bilder mit Bilderkralle befestigen

    Für viele Dübellöcher und Nagellöcher in der Wand sind Bilder die Ursache. Fotos, Drucke oder auch andere dekorative Elemente brauchen einen schönen Platz. Wenn Sie gerne flexibler in der Gestaltung sein möchten, dabei aber möglichst Löcher in der Wand vermeiden wollen, ist die Bilderkralle ein echter Geheimtipp. Die Handhabung ist einfach. Die Bilderkralle wird in die Wand gedrückt und kann dann auch schon verwendet werden. Falls Sie feststellen, dass das Bild an der Stelle doch nicht passt, entfernen Sie die Bilderkralle wieder und bringen sie an einer anderen Stelle an. Zurück bleiben nur kaum sichtbare schmale Stellen an der Wand, die mit einem Dübelloch gar nicht vergleichbar sind.

  • Dekorieren dank Magnetkralle

    Immer häufiger wird auch gerne mit Magneten gearbeitet. So sind viele Bilderrahmen heute magnetisch. Sie können aber auch Magnetstreifen auf verschiedenen Dekorationen anbringen. Als Pendant für die Befestigung bietet sich die Magnetkralle an. Sie wird, ebenso wie die Bilderkralle, in die Wand gedrückt und schon kann die Befestigung erfolgen. Auch die Magnetkralle können Sie einfach und schnell wieder entfernen und so die laut Mietvertrag notwendigen Schönheitsreparaturen reduzieren.

Mietvertrag Schönheitsreparaturen: Machen Sie sich weniger Arbeit

Unsere Life Hacks haben gleich mehrere Vorteile. Wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen festgehalten sind, die durch den Mieter übernommen werden müssen, bringt das viel Arbeit mit sich. Setzen Sie unsere Life Hacks ein, haben Sie weniger Arbeit beim Auszug, aber auch beim Einzug und der Gestaltung. Sowohl die Klebehaken als auch die Krallen sind innerhalb von Sekunden befestigt.

Immer wieder gibt es Diskussionen zwischen Mieter und Vermieter. Besonders häufig sind Löcher in der Wand ein Streitpunkt. Grundsätzlich sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Dübellöcher in der Wand sind erlaubt. Sie müssen diese jedoch beim Auszug wieder fachgerecht schließen, wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen durch den Mieter festgehalten sind. Das kann viel Aufwand mit sich bringen. Mit dem Einsatz der Life Hacks ersparen Sie sich einen großen Teil von diesem Aufwand.

Das sollten Sie zu Schönheitsreparaturen wissen

Wird im Mietvertrag von Schönheitsreparaturen gesprochen, ist das erst einmal ein recht dehnbarer Begriff. Vermieter probieren immer wieder, selbst die Definition zu erstellen. Damit der Mieter hier jedoch nicht benachteiligt wird, gibt es eine ungefähre Definition, die Sie als Grundlage für Verhandlungen und Diskussionen mit dem Vermieter nutzen können. Laut Definition sind Arbeiten, die als Schönheitsreparaturen deklariert werden können, die folgenden Punkte:

  • Streichen und Tapezieren der Wände
  • Streichen von Fenstern und Türen
  • Streichen von Fußböden und von Heizkörpern

Sind im Mietvertrag also Schönheitsreparaturen vereinbart, können Sie hier in erster Linie mit Streicharbeiten rechnen. Sollte es dennoch zu einem Streit mit dem Vermieter kommen, ist es möglich, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen die rechtliche Definition noch näher erläutern und Sie dabei unterstützen, eine Einigung zu finden.

  • Korrigieren Sie Abnutzungsspuren

    Wer in einer Wohnung wohnt, der nutzt diese auch. Das heißt, es entstehen Abnutzungsspuren. Das ist normal und muss auch vom Vermieter akzeptiert werden. Allerdings kann der Vermieter von Ihnen verlangen, dass Sie vor dem Auszug Schönheitsreparaturen durchführen. Sind im Mietvertrag Schönheitsreparaturen als Aufgabe des Mieters vermerkt, können Sie hier wenig machen. Es ist Ihre Aufgabe die Wohnung so zu übergeben, wie Sie diese auch erhalten haben.

    Wichtig: Als Mieter haben Sie ebenfalls Rechte. Sie haben bei der Übernahme der Wohnung darauf verzichtet, dass diese renoviert sein muss? Dann handelt es sich um eine Übernahme im unrenovierten Zustand. Selbst dann, wenn Sie laut Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, müssen Sie dies nicht einfach akzeptieren. Eine komplette Übernahme von allen anfallenden Schönheitsreparaturen kann nicht von Ihnen verlangt werden. Nutzen Sie hier eine rechtliche Beratung, damit Sie Ihre Rechte kennen.

  • Farbwahlklauseln und die Korrektur der Wandfarbe

    Neben den Dübellöchern in den Wänden ist auch die Wandfarbe oft ein Unsicherheitsfaktor. Sie möchten gerne bunte Wände in Ihrer Wohnung? Vielleicht befindet sich in Ihrem Mietvertrag eine Farbwahlklausel. Diese besagt, dass Sie nur bestimmte Farben verwenden dürfen. Der Vermieter darf Ihnen jedoch nicht vorschreiben, in welcher Farbe Sie die Wände streichen. Wenn sich also eine Farbwahlklausel in Ihrem Mietvertrag findet, ist diese nicht rechtens.

    Aber: Auch wenn Sie jede Farbe an den Wänden verwenden dürfen, so müssen Sie die Wohnung auch in ihren originalen Zustand versetzen, wenn Sie ausziehen. Ihre Wohnung hatte bei Einzug weiße Wände? Die Wände müssen bei Übergabe dann auch ebenfalls Weiß sein. Der Vermieter kann Ihnen nicht vorschreiben, wer streicht. Sie können die Wände also selbst weißen, Sie können aber auch einen Maler beauftragen. Die Kosten dafür müssen Sie jedoch selbst tragen.

    Interessant: Ihre Wohnung hatte bereits bunte Wände? Auch dann, wenn Sie die Wände in einer anderen Farbe gestrichen haben, müssen Sie diese beim Auszug nicht in Weiß malern. Der Vermieter kann nicht von Ihnen verlangen, die Wohnung in einen anderen Zustand zu versetzen, als er sie Ihnen übergeben hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie mit dem Vormieter eigentlich vereinbart haben, dass Sie die Wände in neutralen Farben überstreichen. Nutzen Sie im Streitfall auch hier eine rechtliche Beratung.

  • Klauseln prüfen und Entschädigung erhalten

    Im Mietvertrag sind zu Schönheitsreparaturen Klauseln zu finden, die Ihnen nicht ganz korrekt erscheinen? Vielleicht ist hier auch vermerkt, dass der Vermieter die Kosten für die Reparaturen übernimmt. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, alle Klauseln prüfen zu lassen. Wird festgestellt, dass diese ungültig sind, können Sie sich an den Vermieter wenden und eine Erstattung fordern. Dafür ist es notwendig, die bereits durchgeführten Schönheitsreparaturen aufzuführen und einen Nachweis über die Kosten zu erbringen. Möchten Sie sich rechtlich absichern, können Sie einen Anwalt damit beauftragen, die Erstattung einzufordern.

  • Dübellöcher richtig schließen

    Sie haben das Recht, in Ihrer Wohnung Dübellöcher einzusetzen. Allerdings müssen Sie diese auch wieder verschließen, wenn ein Auszug ansteht. Dies gilt nur dann nicht, wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen als Aufgabe des Vermieters vermerkt sind. Das ist jedoch nur sehr selten der Fall. Liegt die Aufgabe bei Ihnen, muss die Entfernung korrekt durchgeführt werden. Arbeiten Sie dafür mit Spachtelmasse oder mit Gips. Achten Sie darauf, dass Sie nur eine Masse verwenden, die nicht wasserabweisend ist. Zu verschließen sind alle Dübellöcher – auch in den Fliesen oder in den Fugen im Badezimmer.

Urteile: Entscheidungen zu Schönheitsreparaturen

Im Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen geregelt, dennoch möchten Sie sich gerne versichern, dass alles korrekt ist? In dem Fall kann ein Blick auf verschiedene Urteile zu dieser Thematik helfen.

Urteile
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
LGB 63 S 216/13

Menge der Dübellöcher

Denken Sie darüber nach, wie viele Dübellöcher noch als normal angesehen werden, kann dieses Urteil Aufschluss geben. Es gibt allerdings unterschiedliche Einschätzungen. So macht das Amtsgericht München deutlich, dass Dübellöcher mit einer Anzahl von 59 Stück akzeptabel sind. Dagegen hat das Landgericht Berlin entschieden, bis zu 149 Dübellöcher sind noch als normal anzusehen.

BGH VIII ZR 224/13

Reparaturkosten

Wenn laut Mietvertrag für Schönheitsreparaturen Reparaturkosten durch den Vermieter übernommen werden, dann muss dies auch wirklich erfolgen. Der Mieter muss die entstandenen Kosten nachweisen. Dann übernimmt der Vermieter diese. Diese Klausel greift auch dann, wenn der Vermieter vorher nicht über die Schönheitsreparaturen informiert wurde. Um Streit zu vermeiden, ist es für den Mieter zu empfehlen, sich mit dem Vermieter abzusprechen.

BGH VIII ZR 10/92

Löcher in den Fliesen

Dübellöcher sind vor Gerichten immer wieder ein Streitthema. Neben der Frage, wie viele von diesen durch den Vermieter zu akzeptieren sind, ist auch der Bereich, in dem gebohrt werden darf, ein wichtiger Aspekt. Unsicherheit gibt es beispielsweise in Bezug auf die Fliesen. Grundsätzlich darf der Mieter auch in Fliesen bohren. Die Schäden an den Fliesen für einen Vermieter können erheblich sein. Ein Ersatz muss bei Auszug durch den Mieter nicht gestellt werden. Um fair zu bleiben, lautet die Empfehlung jedoch immer, lieber in den Fugen zu bohren.

Schönheitsreparaturen: Checkliste für Mieter

  • Vor der Durchführung sollte im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen gelesen werden, was hier vermerkt ist.
  • Benötigen Sie Dübellöcher im Badezimmer oder im Küchenbereich, sollte lieber in den Fugen gebohrt werden.
  • Beim Auszug sollten Dübellöcher mit nicht wasserabweisenden Materialien verschlossen werden.
  • Bunte Wände müssen möglicherweise neutral gestrichen werden. Prüfen Sie auch hier den Mietvertrag.

Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

2 Kommentare

  1. Die Ideen die hier in diesem Beitrag beschrieben werden können für zukünftige Mieter von großem Interesse sein.
    Auf der anderen Seite man denkt nur an den Mieter auch der Vermieter wird froh sein, wenn nicht nach jedem Auszug einen große Renovierung ansteht.

    Man vertut sich nichts, ich werde es bei nächster Gelegenheit einfach mal ausprobieren.

    Alles Gute

  2. Ich habe gerade den Beitrag gelesen, leider geht da nicht hervor wie groß und schwer die Bilder sein können, die die Bilderkralle oder auch der Haken halten können.

    Gibt es wohl Jemand der mir das beantworten kann?

    Wäre super, ich würde das echt gern ausprobieren wollen.

    Iris

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