Mietrecht Schönheitsreparaturen: Drei praktische Tipps für weniger Löcher in der Wand

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Mietrecht Schönheitsreparaturen“ ist ein Begriff, der vor allem im Zusammenhang mit dem Vermieter genannt wird. Es gibt jedoch auch im Mietrecht die Möglichkeit, die Schönheitsreparaturen dem Mieter zu übergeben, da dieser die Wohnung auch nutzt. Um möglichen Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, bietet es sich an, unsere Life Hacks zu nutzen und so die Löcher in den Wänden möglichst gering zu halten.

3 Tipps: Diese Life Hacks entstressen den Auszug

Auch wenn im Mietrecht Schönheitsreparaturen eigentlich die Aufgabe des Vermieters sind, gibt es oft Vereinbarungen im Mietvertrag, die anderes aussagen. Der Mieter ist dann dazu angehalten, selbst aktiv zu werden und die Dinge zu korrigieren, die er an der Wohnung verändert hat. Besonders häufig kommt es in diesem Zusammenhang zwischen Mieter und Vermieter zu Streit, wenn es um die Dübellöcher in den Wänden geht. Daher haben wir die besten Life Hacks zusammengetragen und auch die passenden Videos für Sie zusammengestellt.

  • Life Hack: Weniger Löcher in den Fliesen

    Sie stehen vor den Fliesen und stellen sich die Frage, wie genau Sie eigentlich die Handtücher befestigen oder den Spiegel anbringen sollen, ohne dafür Dübellöcher zu setzen? Dann können wir Ihnen helfen. Wir haben einen praktischen Klebehaken gefunden. Dieser ist nicht nur einfach in der Anwendung. Er hält auch Gewichten von bis zu 10 kg stand. Sie kleben den Haken einfach an die gereinigte Fliese und können dann die Handtücher anbringen. Wenn Sie ausziehen, nehmen Sie den Haken einfach wieder ab. Falls doch einmal Klebereste an der Wand verbleiben, entfernen Sie diese einfach mit ein wenig Wasser und einem Tuch.

  • Life Hack: Bilderkralle für die Anbringung von Bildern und Deko

    Ebenfalls häufig ein Auslöser dafür, dass Löcher gebohrt werden müssen, sind Bilder. Die Bilderkralle kann hier Ihre Lösung darstellen. Die Kralle ist ganz besonders einfach in der Handhabung. Durch das praktische Design wird sie einfach in die Wand gedrückt und schon können Sie die Bilder daran befestigen. Für die Entfernung ziehen Sie die Bilderkralle einfach aus der Wand. Besonders praktisch: Die Kralle kann mehrfach eingesetzt werden. Auch dann, wenn Sie also feststellen, dass Sie die Bilder eigentlich gerne woanders anbringen möchten, ist sie ein idealer Helfer.

  • Life Hack: Die Magnetkralle als Alternative

    Die Bilderrahmen sind magnetisch oder Sie möchten gerne mit magnetischen Leisten arbeiten? Dann können Sie auch die Magnetkralle verwenden. Diese funktioniert ähnlich wie die Bilderkralle, ist jedoch magnetisch. Das macht die Nutzung noch einmal deutlich leichter. Auch die Magnetkralle können Sie mehrere Male verwenden. Gut zu wissen: Beide Varianten hinterlassen in der Wand nur sehr schmale Einschnitte, die kaum zu sehen sind. So müssen Sie keine Schönheitsreparaturen vornehmen.

„Mietrecht Schönheitsreparaturen: Auszug entstressen mit unseren Tipps

Kaum etwas ist so stressig wie ein Umzug. Sie möchten die neue Wohnung vorbereiten, müssen alle Sachen packen und dann auch noch die alte Wohnung in einen Zustand versetzen, in dem Sie diese übergeben können. Das sind zahlreiche Arbeiten, die hier auf Sie warten. Da im Mietrecht Schönheitsreparaturen auch an den Mieter übertragen werden können, haben Sie diese Aufgabe vermutlich auch noch. Umso wichtiger ist es, möglichst früh damit zu beginnen, schon an den Auszug zu denken und diesen mit den genannten Life Hacks zu entstressen.

Neben dem Aufwand, der sich für Sie verringert, sind auch die Diskussionen mit dem Vermieter nicht zu unterschätzen. Nicht selten kommt es hier zu Streit, wenn es um die Dübellöcher geht. Dies können Sie durch den Einsatz von Bilderkralle und Klebehaken vermeiden.

Informationen zu Schönheitsreparaturen in Bezug auf das Mietrecht

Im Mietrecht sind Schönheitsreparaturen eigentlich eine Sache des Vermieters. Hier ist festgehalten, dass der Vermieter sowohl Schönheitsreparaturen als auch Reparaturen durchführen oder durchführen lassen muss. Allerdings ist im Mietrecht auch der Hinweis dazu zu finden, dass in Mietverträgen andere Vereinbarungen getroffen werden können. Diese Vereinbarungen enthalten normalerweise den Hinweis dazu, dass der Mieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zuständig ist.

Wichtig zu wissen: Sie haben weniger als ein Jahr in der Wohnung gewohnt? Dann brauchen Sie laut Mietrecht Schönheitsreparaturen nicht durchführen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn Sie für Schäden verantwortlich sind, die nicht mehr durch einen normalen Mietgebrauch entstehen.

Es hat sich in den letzten Jahren im Mietrecht bei Schönheitsreparaturen viel getan. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie gut informiert in den Diskurs mit dem Vermieter gehen und sich auch rechtlich absichern.

Was sind Schönheitsreparaturen eigentlich?

Information beginnt schon bei der Frage nach der Definition der Schönheitsreparaturen. Im Mietrecht ist dieser Begriff im § 28 Abs. 4 der II. BVO festgehalten. Hier ist vermerkt:

  • Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren der Wände
  • Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen von Wänden und Decken
  • Schönheitsreparaturen umfassen das Streichen von Heizkörpern, Innentüren, Fußböden, Fenstern und Außentüren im inneren Bereich

Die Türen müssen daher von Ihnen nicht von außen gestrichen werden. Gleiches gilt für die Fenster. Teilweise ist im Mietvertrag vermerkt, dass der Mieter eine Parkettversiegelung durchführen muss. Dies ist nicht rechtens. Der Vermieter hat in diesem Fall eine unwirksame Erweiterung vorgenommen. Dadurch wird die im Mietvertrag vermerkte Klausel komplett unwirksam.

Wichtig: Haben Sie das Gefühl, dass die von Ihnen geforderten Schönheitsreparaturen nicht im rechtlichen Rahmen sind, sollten Sie sich fachlich beraten lassen.

Diese Klauseln sind nicht wirksam

Im Mietrecht werden Schönheitsreparaturen stark thematisiert. So geht es hier unter anderem auch um die Frage, welche Klauseln in Bezug auf die Reparaturen erlaubt sind und welche als unwirksam gelten. Zu den unwirksamen Klauseln gehören die folgenden Punkte:

  • Die Informationen zum Fristenplan

    Vielleicht haben Sie im Zusammenhang mit den Schönheitsreparaturen schon einmal von einem Fristenplan gehört. Bei dieser Variante befinden sich im Mietvertrag einzelne Fristen, nach denen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. So wird teilweise vermerkt, dass Mieter nach einer bestimmten Frist renovieren müssen. Ziehen sie vorher aus, ist eine anteilige Kostenübernahme der Renovierungskosten notwendig. Anteilige Renovierungskosten sind nicht rechtens. Fristenpläne müssen immer individuell gestaltet sein. Es ist rechtens zu vereinbaren, dass nach sieben Jahren oder länger Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen.

  • Die Endrenovierung

    Oft geht es im Mietrecht bei Schönheitsreparaturen um die Endrenovierung. Was muss der Mieter an Renovierungen durchführen, wenn er auszieht? Teilweise sind im Mietvertrag isolierte Endrenovierungsklauseln zu finden. Dies bedeutet, der Vermieter fordert den Mieter bei Auszug zu einer Renovierung auf. Dabei wird auf einen Fristenplan verzichtet. Auch diese ist nicht erlaubt, da hier der Abnutzungsgrad der Wohnung nicht berücksichtigt wird.

  • Die Wahl der Wandfarbe

    Besonders häufige Schönheitsreparaturen sind das Streichen von Wänden und Böden. Einige Vermieter möchten Stress entgehen und setzen in den Mietvertrag eine Farbwahlklausel. Sie untersagen dem Mieter also die Nutzung verschiedener Farben. Während der Mietzeit ist der Mieter frei in der Gestaltung seiner Wohnung. Der Vermieter kann jedoch fordern, dass die Wohnung in neutralen Farben übergeben wird, wenn der Mieter diese so auch erhalten hat. Anders sieht es aus, wenn der Mieter die Wohnung bereits bunt übernommen hat.

    Wichtig: Wird eine Wohnung unrenoviert übernommen, muss der Mieter dies nachweisen. Nur so kann er sich auch gegen Klauseln zu Schönheitsreparaturen wehren, die im Mietvertrag festgehalten sind.

Dübellöcher als wichtige Thematik

Während der Mietzeit darf der Mieter in seiner Wohnung Dübellöcher setzen. Er muss diese jedoch fachgerecht wieder verschließen. Fachgerecht bedeutet hier die Verwendung von Gips oder Spachtelmasse in der Farbe der Wand. Die eingesetzte Masse darf dabei nicht wasserabweisend sein. Bei einer wasserabweisenden Masse können nachfolgende Streicharbeiten fleckig werden.

Der Vermieter kann nicht verlangen, dass die Entfernung der Dübellöcher durch eine fachliche Firma durchgeführt wird. Der Mieter kann entscheiden, wie er die Löcher verschließt oder durch wen er sie verschließen lässt.

Urteile: Interessante Ergebnisse aus gerichtlichen Verhandlungen

Im Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen geregelt, dennoch möchten Sie sich gerne versichern, dass alles korrekt ist? In dem Fall kann ein Blick auf verschiedene Urteile zu dieser Thematik helfen.

Urteile
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH VIII ZR 106/05

Fristenpläne

In einigen Mietverträgen sind Fristenpläne vermerkt. Diese sind nicht immer unwirksam. Wenn sich die Fristen daran orientieren, wie der Zustand der Wohnung ist, können sie gültig sein. In diesem Zusammenhang sind sie als eine Orientierungshilfe zu sehen. Wenn die Wohnung in einem besseren Zustand als erwartet ist, kann der Fristenplan auch ausgesetzt werden. Ziel ist es, einen guten Zustand der Wohnung erhalten zu können.

BGH VIII ZR 302/07

Kostenerstattung bei Endrenovierungsklausel

Befindet sich in einem Mietvertrag eine Endrenovierungsklausel, kann diese auch ungültig sein. Hat der Mieter auf Basis dieser Klausel bereits die Renovierung durchgeführt und stellt dann fest, dass die Klausel nicht wirksam ist, kann es zu einer Kostenerstattung kommen. Erstattungsfähig sind die Materialien, die eingesetzt wurden. Auch die Arbeitsleistung kann entlohnt werden.

BGH VIII ZR 283/07

Farbwahlklauseln bei Holz

Bei diesem Urteil ging es darum, dass ein Vermieter im Mietvertrag die Farbe der Holzteile vorgegeben hat. Wenn der Mieter die Wohnung zurückgibt, müssen die Holzteile hell gestrichen sein. Die Klausel wurde als wirksam angesehen, da es sich nicht um eine direkte Vorgabe für die Farbwahl handelt. So hat der Mieter noch immer die Möglichkeit, die Holzteile zu streichen, so lange er sie wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt. Zudem darf ein Mieter auf einer Lackierung keinen deckenden Farbanstrich bei Holzteilen hinterlassen, da dies einen Eingriff in die Substanz darstellt. Diese ist im Mietrecht zu Schönheitsreparaturen klar geregelt.

Schönheitsreparaturen: Checkliste im Überblick

  • Nach Mietrecht können Schönheitsreparaturen an den Mieter gegeben werden. Lesen Sie hierzu in Ihrem Mietvertrag nach.
  • Statt bei Fliesen direkt zu bohren, können Sie das Loch in die Fugen setzen.
  • Verschließen Sie Dübellöcher immer fachgerecht mit dem richtigen Material. Verzichten Sie auf wasserabweisende Materialien.
  • Anstrich der Wände ist notwendig, wenn Sie die Farben stark verändert oder lange in der Wohnung gewohnt haben.

Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

2 Kommentare

  1. Vorsicht beim Thema Schönheitsreparaturen.

    Gerne halsen Vermieter den Mietern renovieren und reparieren der Wohnung auf. Es gibt aber vieles was schlicht und ergreifend nicht rechtens ist.

    Es gibt viele Pflichten die auf Seiten des Mieters liegen. Also nicht einfach Mietvertrag unterschreiben, sondern genau prüfen was an Kleingedrucktem enthalten ist.

    Damit vermeidet ihr unter Umständen viel Ärger.

    • Hallo

      Ich hätte dem noch was hinzuzufügen.

      Wenn in Ihrem Miet­vertrag keine Klauseln zu „Schön­heits­reparaturen“ steht, können Sie ausziehen ohne zu renovieren.

      Achten Sie auf unwirksame Klauseln im Mietvertrag.

      Wenn Sie in eine unreno­vierte Wohnung gezogen sind und keine Entschädigung seites des Mieters bekommen haben, dann müssen Sie auch hier beim Auszug nicht renovieren.

      Immer Fotos der Wohnung beim Ein- und Auszug machen.

      Wenn eine Reno­vierung der Wohnung ansteht und nichts anders im Mietvertrag steht dann ist der Vermieter in der Pflicht die Renovierung zu übernehmen.