Schönheitsreparaturen Mieter: Effektive Tipps für weniger Aufwand

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Welche Schönheitsreparaturen Mieter übernehmen müssen, wird normalerweise immer im Mietvertrag festgehalten. Hier erfahren Sie also, inwieweit Sie bei der Übergabe der Mietwohnung die Aufgabe haben, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Besonders interessant ist jedoch die Frage, wie Sie die möglichen Reparaturen in Ihrer Wohnung gering halten können. Unsere Life Hacks zeigen, wie es geht.

Schönheitsreparaturen Mieter: Mit diesen 3 Life Hacks haben Sie weniger Löcher in der Wand

Zu den Schönheitsreparaturen, die durch einen Mieter übernommen werden müssen, gehören normalerweise auch die Löcher in der Wand. Bringen Sie Bilder, Spiegel oder auch andere Design-Elemente an, werden häufig Dübellöcher benötigt. Die Löcher in der Wand müssen fachgerecht verschlossen werden. Besonders praktisch ist es, wenn Sie nur wenige der Löcher verschließen müssen. Sehen Sie in den Videos, welche Life Hacks wir für Sie gefunden haben.

  • Statt Dübellöcher auf Klebehaken setzen

    Sind Sie noch auf der Suche nach einer Lösung für die Handtücher im Badezimmer? Das Bohren in Fliesen ist rein rechtlich gesehen durchaus möglich. Allerdings wird es von keinem Vermieter gern gesehen und die Schäden, die an den Fliesen entstehen, sind nicht zu unterschätzen. Als Alternative können Sie in die Fugen bohren. Aber auch diese Dübellöcher müssen geschlossen werden. Wir haben eine bessere Lösung. Es gibt Klebehaken, auf die Sie zurückgreifen können. Die Haken werden einfach an die gesäuberten Fliesen geklebt und halten ein Gewicht von bis zu 10 kg. So können Handtücher und auch Spiegel einfach angebracht werden. Bleiben bei der Entfernung Klebereste zurück, können diese einfach mit Wasser entfernt werden.

  • Bilder einfach befestigen mit der Bilderkralle

    Auch die Befestigung der Bilder kann zu einer echten Herausforderung werden, wenn Sie dabei möglichst auf Dübellöcher verzichten möchten. Bilder sind in einer Wohnung ein wichtiger Faktor, wenn es um die Dekoration geht. Allerdings ist eine Befestigung mit Schrauben oder auch Nägeln oft noch üblich. Dabei gibt es Alternativen, auf die Sie zurückgreifen können. Die Bilderkralle ist eine dieser Varianten. Dieses innovative Modell kann ganz ohne Schrauben befestigt werden. Dafür wird die Bilderkralle einfach in die Wand geschoben. Schon können Sie die Bilder anbringen. Wenn Sie finden, dass sich die Bilder an einer anderen Stelle besser machen, entfernen Sie die Kralle wieder und bringen diese einfach woanders an. Die Kralle hinterlässt kaum sichtbare Spuren, die nicht vergleichbar mit Dübellöchern sind.

  • Dekoration befestigen mit der Magnetkralle

    Ihre dekorativen Elemente sind magnetisch? Möglicherweise möchten Sie auch einfach gerne einen Magnetstreifen an den Bildern anbringen und diese dann an der Wand befestigen. Hierfür bietet sich die Magnetkralle an. Sie wird ebenso verwendet, wie die Bilderkralle, allerdings bietet sie auf magnetische Weise Halt. Auch bei dieser Lösung sind keine Dübellöcher notwendig.

Weniger Schönheitsreparaturen dank Life Hacks

Wenn Sie Ihre Wohnung durch Umzug abgeben, bringt das bereits genug Stress mit sich. Vermutlich möchten Sie dann nicht auch noch einen Streit mit dem Vermieter haben. Dieser ist jedoch gar nicht so selten. Tatsächlich gibt es immer wieder Diskussionen darüber, welche Schönheitsreparaturen der Mieter übernehmen muss. Sie können die Grundlagen für Unklarheiten deutlich reduzieren, wenn Sie bereits beim Beginn des Mietverhältnisses alle Fragen zu den Vereinbarungen im Mietvertrag klären. Sorgen Sie zudem dafür, dass es nicht viele Schönheitsreparaturen gibt, die durchgeführt werden müssen. Auf diese Weise erfolgt die Übergabe der Wohnung deutlich entspannter. Unsere Life Hacks sind hier die beste Grundlage. Vermeiden Sie Dübellöcher überall dort, wo es möglich ist.

Das sollten Sie als Mieter zu Schönheitsreparaturen wissen

Müssen Schönheitsreparaturen durch einen Mieter übernommen werden, kommt immer wieder die Frage auf, was genau sich dahinter eigentlich verbirgt. Tatsächlich wird der Begriff gerne relativ breit gedehnt. Daher gibt es einige Eingrenzungen, die es Mieter und Vermieter leichter machen sollen zu wissen, wo die Grundlage für Vereinbarungen liegt. So gehören zu den Schönheitsreparaturen für den Mieter die folgenden Punkte:

  • Wände streichen
  • Wände tapezieren
  • Wände kalken
  • Heizkörper streichen
  • Türen streichen
  • Fenster streichen
  • Fußböden streichen

Diese Übersicht macht schnell deutlich, dass sich hinter den Schönheitsreparaturen für Mieter vor allem Streicharbeiten verbergen. Wenn Sie dennoch unsicher sind, welche Aufgaben Sie übernehmen müssen, können Sie mit einem Rechtsberater in Kontakt treten.

  • Abnutzungsspuren müssen entfernt werden

    Natürlich lassen sich Abnutzungsspuren nicht verhindern, wenn Sie eine Wohnung bewohnen. Dies ist ganz normal und muss auch grundsätzlich akzeptiert werden. Allerdings hat der Vermieter auch einen Anspruch darauf, dass die Wohnung in dem Zustand übergeben wird, den sie bei der Übergabe hatte. Vor allem große Veränderungen sind anzupassen. Hier wird dann von den Schönheitsreparaturen gesprochen. Ein Parkettboden sieht nach zehn Jahren nicht mehr aus wie neu und Sie müssen diesen auch nicht ersetzen, wenn es sich um normale Abnutzungsspuren handelt. Haben Sie jedoch Dübellöcher in die Wände gemacht und die Wände bunt gestrichen, obliegt Ihnen die Korrektur dieser Spuren.

    Wichtig zu wissen: Dies gilt nur dann, wenn Sie die Wohnung auch in einem renovierten Zustand übernommen haben. Schönheitsreparaturen durch Mieter, die eine Wohnung in bunten Farben und ohne Korrekturen erhalten haben, sind nicht notwendig. Die Notwendigkeit besteht auch dann nicht, wenn im Mietvertrag eine Klausel dies besagt. Hier lautet die Empfehlung ebenfalls, sich bei einem Streit oder Problemen mit dem Vermieter Hilfe durch eine Rechtsberatung zu holen.

  • Farbige Wände und Farbwahlklauseln

    Haben Sie schon einmal von einer Farbwahlklausel gehört? Diese gibt es in einigen Mietverträgen tatsächlich. Die Farbwahlklausel zeigt Ihnen auf, welche Farben Sie für die Gestaltung Ihrer Wohnung einsetzen dürfen. So möchte der Vermieter verhindern, dass sehr auffällige Farben genutzt werden. Tatsächlich gibt es keine rechtliche Grundlage für diese Klausel. Sie sind völlig frei in der Entscheidung, welche Farben Sie gerne für die Gestaltung einsetzen möchten. Allerdings hat der Vermieter das Recht, die Wohnung auch farblich im ursprünglichen Zustand zu erhalten. Das heißt, haben Sie eine Wohnung mit weißen Wänden übernommen, muss diese auch wieder mit weißen Wänden übergeben werden. Diese Schönheitsreparaturen liegen beim Mieter.

    Sie können die Malerarbeiten selbst durchführen oder auch einen Maler beauftragen. Der Vermieter kann Ihnen nicht vorschreiben, wie hier vorzugehen ist.

    Sie haben die Wohnung mit bunten Wänden übernommen? In dem Fall müssen Sie beim Auszug nicht in Weiß streichen. Für Sie ist es von Vorteil, wenn Sie beim Einzug bereits vermerkt haben, dass die Wohnung farbige Wände hatte. Die Beweislast liegt hier tatsächlich bei Ihnen. Ein Übernahmeprotokoll erleichtert den Nachweis.

  • Mögliche Rückzahlungen für die Kosten von Reparaturen

    Sie haben die Schönheitsreparaturen als Mieter durchgeführt, danach jedoch festgestellt, dass dies gar nicht notwendig gewesen wäre? Wenn sich rechtlich sicher feststellen lässt, dass die Klausel ungültig ist, können Sie eine Erstattung fordern. Die Höhe der Forderungen basiert auf den von Ihnen getragenen Kosten. Sie können diese selbst schriftlich beim Vermieter einfordern oder sich hier Unterstützung durch einen Fachanwalt holen.

  • Das Vorgehen bei bestehenden Dübellöchern

    Sie haben einige Dübellöcher in den Wänden und möchten nun ausziehen? Jetzt kommt die Frage auf, wie Sie nun vorzugehen haben. Prüfen Sie zuerst die Vorgaben im Mietvertrag. Was ist hier vereinbart? Übernimmt der Vermieter die Schönheitsreparaturen? Dann müssen Sie nichts tun. Liegen die Schönheitsreparaturen beim Mieter, müssen Sie aktiv werden. Ein fachgerechtes Vorgehen ist notwendig. Arbeiten Sie für den Verschluss der Dübellöcher mit einer Spachtelmasse. Sie können sich auch für Gips entscheiden.

    Wichtig ist: Das eingesetzte Material darf nicht wasserabweisend sein. Bei einer wasserabweisenden Masse besteht die Gefahr, dass die Wand nach einem neuen Anstrich unschöne Flecken hat. Dies muss der Vermieter nicht akzeptieren. Besser ist es also, kein Silikon oder anderweitige Massen einzusetzen, um die Löcher zu verschließen.

    Tipp: Sie haben Dübellöcher in den Fliesen? Dann sollten Sie diese ebenfalls verschließen. Hier kann dagegen Silikon als Mittel der Wahl durch den Vermieter gewünscht sein. Halten Sie daher am besten Rücksprache, bevor Sie sich an die Schönheitsreparaturen machen.

Urteile: Gerichtliche Vermerke zu Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen durch Mieter sind nach wie vor ein Streitthema und daher ist es nicht so selten, dass diese Themen sogar durch Gerichte verhandelt werden. Für Sie ist das jedoch von Vorteil, denn so können Sie sich auf bereits bestehende Urteile berufen, wenn Sie ebenfalls Diskussionen mit Ihrem Vermieter haben.

Urteile
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
LGB 63 S 216/13

Dübellöcher ja oder nein?

Sie haben das Recht, in Ihrer Wohnung Dübellöcher zu setzen. Interessant ist die Frage, wie viele Löcher völlig normal sind und wo die Menge vielleicht überschritten wird. Hier gibt es unterschiedliche Urteile. Während 59 Löcher für das Amtsgericht München als normal anzusehen sind, ist das Landgericht Berlin mit 149 Löchern noch einverstanden. Fakt ist: Je weniger Löcher vorhanden sind, desto besser ist dies für Sie und den Vermieter. Hier sind unsere Life Hacks hilfreich.

BGH VIII ZR 224/13

Wer zahlt Schönheitsreparaturen?

In den Mietverträgen findet sich meist eine Klausel in Bezug auf die Schönheitsreparaturen. Hier ist vermerkt, ob Sie oder der Vermieter die Kosten übernehmen. Übernimmt der Vermieter die Beträge, können Sie die Zahlung auch dann einfordern, wenn die Schönheitsreparaturen ohne sein Einverständnis oder seine Kenntnis durchgeführt wurden.

BGH VIII ZR 10/92

Löcher in den Fliesen: sind sie erlaubt?

Sie möchten in den Fliesen bohren? Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, wäre es fair, dies nicht zu tun oder dafür auf die Fugen auszuweichen. Allerdings ist das kein Muss. Sie können durchaus in die Fliesen bohren und müssen die Fliesen bei Auszug auch nicht ersetzen. Bedenken Sie jedoch immer, dass hier ein Schaden für den Vermieter entsteht, der teilweise sehr hoch sein kann.

Checkliste Schönheitsreparaturen Mieter

  • Vor der Schönheitsreparatur sollten Sie prüfen, welche Vereinbarungen dazu im Mietvertrag zu finden sind.
  • Bleiben Sie fair und bohren Sie nicht in Fliesen, sondern eher in die Fugen.
  • Verschließen Sie Dübellöcher beim Auszug fachgerecht.
  • Greifen Sie darauf auf eine Spachtelmasse oder auf Gips zurück.
  • Bei bunten Wänden liegt die Pflicht der Renovierung bei Ihnen, wenn Sie die Wohnung nicht ebenfalls mit bunten Wänden übernommen haben.

Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

1 Kommentar

  1. Hallo an alle Mieter

    Das Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen ist ein derart komplexes Thema, das man pauschal nicht beantworten kann.
    Der erste und wichtigste Punkt ist: Was steht im Mietvertrag.
    Lest euch diesen genau durch oder um noch sicherer zu gehen, lasst ihn prüfen. Unterschrieben ist schnell dabei kommt es auf jedes Wort an.
    Das bewahrt euch auf jeden Fall vor bösen Überraschungen. Wenn der Vermieter nichts zu verheimlichen hat, dann ist das kein Problem für ihn

    Vorsicht ist besser als Nachsicht