Schutz vor Unwetter: Elementarversicherungen und -sanierungen

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Der Schutz vor Unwetter hat angesichts des sich verändernden Klimas und der Wetterunbilden mit katastrophalem Ausmaß für viele Hauseigentümer inzwischen Priorität. Eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung gibt es noch nicht.

Schutz vor Unwetter: Elementarschadenversicherung als Rettung

Die Bilder der Flutkatastrophe von Ahrweiler aus dem Jahr 2021 sind immer noch präsent und jeder Hauseigentümer fürchtet eine solche Katastrophe. Ohne etwas dagegen tun zu können, muss hilflos mit angeblickt werden, wie Haus und Hof in den Fluten untergehen. Wohl dem, der eine Hausratversicherung mit Absicherung von Elementarschäden besaß! Leider erkennen immer noch zu wenige Hausbesitzer die Gefahr bzw. gehen viele davon aus, dass es sie und ihr Haus schon nicht treffen würde. Doch das Wetter ist unberechenbar und selbst Experten sind der Meinung, dass die potenzielle Gefahr für derartige Katastrophen steigt.

Das umfasst die Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung bietet keinen Schutz vor Unwetter. Vielmehr deckt sie die Schäden ab, die durch ein solches Unwetter entstehen können. Erfasst werden dabei unter anderem Schäden durch Lawinen und Schnee, durch Erdbeben und Erdrutsche sowie durch Überschwemmungen. Letztere umfassen nicht nur über die Ufer getretene Flüsse als Verursacher, sondern auch Starkregen.

Der Schutz vor Unwetter bezieht sich also auf die Schäden und deren Sanierung. Wer keine solche Versicherung besitzt und das komplette Hab und Gut verloren hat, fängt wieder bei null an. Ohne finanzielle Unterstützung und mit oftmals nur wenigen Ersparnissen, weil die Immobilie vielleicht sogar noch kreditbelastet war. Im schlimmsten Fall ist das Haus weg und der Kredit dafür muss dennoch bei der Bank abgelöst werden. Die Elementarversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die den Ruin bedeuten können.

Elementarschäden durch einen Vulkanausbruch sind hierzulande eher unwahrscheinlich, auch mit einem Erdbeben wird kaum gerechnet. ( Foto: Adobe Stock - Wirestock Creators_)

Elementarschäden durch einen Vulkanausbruch sind hierzulande eher unwahrscheinlich, auch mit einem Erdbeben wird kaum gerechnet. ( Foto: Adobe Stock – Wirestock Creators_)

 

Häufige Elementarschäden

Elementarschäden durch einen Vulkanausbruch sind hierzulande eher unwahrscheinlich, auch mit einem Erdbeben wird kaum gerechnet. Doch Sturm und Hagel können ebenso wie Starkregen für verheerende Katastrophen sorgen. In den letzten drei Jahren verzeichnen die Versicherer steigende Anfragen bezüglich einer Elementarschadenversicherung als Schutz vor Unwetter, dennoch ist die Anzahl der Hausbesitzer mit einer solchen Versicherung auf gerade einmal etwas über 20 Prozent geklettert.

Das Risiko, einen solchen Elementarschaden zu erleiden, ist je nach Wohnort unterschiedlich groß. In den Küstengebieten sind Sturm und Hagel deutlich häufiger die Verursacher schwerer Schäden, in den Randzonen Deutschlands treten diese Naturgewalten weniger stark auf. Wer im Bereich großer Flüsse wohnt, muss im Winter und Frühling eher mit einer Überschwemmung rechnen, Bewohner von Gebäuden, die im Gebirge stehen, müssen eventuell im Winter Lawinen oder Schäden durch Schnee hinnehmen.

Video: Elementarschäden – jeder ist gefährdet

Die Schäden sind schon abgedeckt?

Möglicherweise besteht eine Hausratversicherung, die die Elementarschäden bereits abdeckt. Eine separate Versicherung als Schutz vor Unwetter muss nun nicht abgeschlossen werden. Möglicherweise besteht bereits eine Sturmversicherung, die im Rahmen der Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Auch eine Feuerversicherung kann durch die Gebäudeversicherung bereits vorhanden sein, hierbei sind Schäden durch Blitzeinschlag abgegolten.

Sind diese Schäden bereits erfasst, braucht es keine weitere Versicherung, die immerhin ebenfalls Prämien verlangt. Doch laut Experten ist es eine Katastrophe, ohne Elementarschädenversicherung dazustehen, denn die Schäden können in den fünf- bis sechsstelligen Bereich gehen. Schon kleine Ereignisse können schwere Schäden verursachen, man denke hier nur an den Blitzeinschlag und die hinzugerufene Feuerwehr: Was das Feuer durch den Blitzeinschlag nicht zerstört hat, wird nun durch das Wasser der Feuerwehr vernichtet. Die Schäden sind enorm!

Überschwemmungen durch Regen oder über die Ufer tretende Flüsse. ( Foto: Adobe Stock - oobqoo )

Überschwemmungen durch Regen oder über die Ufer tretende Flüsse. ( Foto: Adobe Stock – oobqoo )

 

Empfehlung als Schutz vor Unwetter: Die Elementarversicherung

Die Elementarversicherung sichert das Gebäude nicht vor den eigentlichen Elementarschäden ab, sondern vor den Folgen. Dazu gehört auch die Elementarschadensanierung, die nach dem Schadensereignis unabwendbar ist. Die Versicherung übernimmt dabei den Schutz, der nicht bereits durch die Hausratversicherung vorhanden ist. Sie kann optional vereinbart und speziell an die Bedürfnisse des Hauseigentümers bzw. seines Gebäudes angepasst werden. Besteht ein Versicherungsvertrag bereits, kann dieser in der Regel erweitert werden. Eine Zusatzversicherung ist stets problemlos abzuschließen.

Es mehren sich allerdings die Gerüchte, dass in bestimmten Gebieten Versicherer keine Elementarversicherungen mehr als Schutz vor Unwetter anbieten oder anbieten wollen. Der Grund ist das dort zu hohe Risiko, dass tatsächlich die gefürchteten Schadensereignisse eintreten und hohe Schadenssummen im Raum stehen. Selbst sehr hohe Prämien können das Risiko für die Versicherung nur marginal mindern. Derzeit ist noch eine geplante Pflicht zum Abschluss der Elementarschadenversicherung im Gespräch, die Regierung soll bis zum Ende des Jahres 2022 prüfen, ob eine solche Pflicht in besonders gefährdeten Gebieten sinnvoll ist oder nicht.

Video: Wenn die Elementarversicherung nicht zahlt | Marktcheck SWR

Die Elementarversicherung im Einzelnen

Wer den Schutz vor Unwetter bzw. vor der Elementarsanierung versicherungsrechtlich regeln möchte, muss wissen, dass die Anbieter unterschiedliche Leistungen offerieren. Verschiedene Leistungen können ausgeschlossen werden, andere wiederum werden bei einer Versicherung angeboten und bei einer anderen nicht.

Die folgenden Elementarschäden sind in der Regel bei allen Versicherern enthalten:

  • Überschwemmungen durch Regen oder über die Ufer tretende Flüsse
  • Rückstau in Leitungsrohren aufgrund von Überschwemmungen
  • Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche
  • Schneedruck und Lawinen

Übernommen werden in der Regel die Kosten für die Trockenlegung des Gebäudes sowie für dessen Sanierung. Auch Reparaturen am und im Gebäude sowie nötige Abrissarbeiten werden kostentechnisch abgesichert. Hinzu kommen die Kosten für die Errichtung eines gleichwertigen Ersatzgebäudes. Wer Vermieter ist und durch das Schadensereignis Verdienstausfälle hinnehmen musste, kann in der Regel auch die Kosten für eine Unterkunft sowie für Mietausfälle bei der Versicherung geltend machen.

Die Elementarschadenversicherung bietet keinen Schutz vor Unwetter. Vielmehr deckt sie die Schäden ab, die durch ein solches Unwetter entstehen können. ( Foto: Adobe Stock - pusteflower9024 )

Die Elementarschadenversicherung bietet keinen Schutz vor Unwetter. Vielmehr deckt sie die Schäden ab, die durch ein solches Unwetter entstehen können. ( Foto: Adobe Stock – pusteflower9024 )

 

Wie hoch sind die Kosten für die Elementarversicherung?

Viele Hauseigentümer schrecken vor der Elementarversicherung als Schutz vor Unwetter zurück, weil sie die Prämien fürchten. Sie zahlen doch schon genug für die Gebäudeversicherung! Wer sich aber einmal die Kosten vor Augen hält, die im Schadensfall auf den Hauseigentümer zukommen, wird sich schnell für die Versicherung entscheiden. Nach einem eingehenden Versicherungsvergleich sollte auf den Kandidaten mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gesetzt werden, nicht zwingend auf den günstigsten Versicherer.

Die Kosten lassen sich nicht einfach nennen. Die Versicherer aus Deutschland haben zur Festlegung von Versicherungszonen eine Einteilung veröffentlicht, nach der einzelne Gebiete in Gefährdungsklassen unterteilt werden können:

  • Hochwasser seltener als alle 200 Jahre: Zone 1
  • Hochwasser alle 50 bis 200 Jahre: Zone 2
  • Hochwasser alle 10 bis 50 Jahre: Zone 3
  • Hochwasser häufiger als alle 10 Jahre: Zone 4

Wenn nun zwei Immobilien genommen werden, die exakt gleich in Bauart, Grundstücksgröße und Wert sind, die aber in verschiedenen Zonen liegen, können sehr unterschiedliche Prämien zusammenkommen. Die Objekte der Zone 4 werden in der Regel mit hohen Zuschlägen für das höhere Risiko versehen, außerdem können teilweise Schutzmaßnahmen verlangt werden. Diese werden als Auflagen seitens des Versicherers an den Hauseigentümer verhängt.

Doch nicht nur das Hochwasser, sondern auch das Erdbebenrisiko wird regional bewertet und kann unterschiedlich sein. Während in einigen Landesteilen das Erdbebenrisiko gleich null ist, kann es im Süden und Südwesten Deutschlands durchaus zu Erdbeben mit entsprechenden Schäden kommen. Alle weiteren Elementarschäden werden durch die Versicherer ähnlich eingestuft, hier gibt es keine Einteilung in Zonen und damit verbundene Prämienanpassungen.

Viele Hauseigentümer schrecken vor der Elementarversicherung als Schutz vor Unwetter zurück, weil sie die Prämien fürchten. ( Foto: Adobe Stock - elmar gubisch )

Viele Hauseigentümer schrecken vor der Elementarversicherung als Schutz vor Unwetter zurück, weil sie die Prämien fürchten. ( Foto: Adobe Stock – elmar gubisch )

 

Wie wichtig ist die Elementarversicherung als Schutz vor Unwetter?

Wie bei allen Versicherungen stellt sich die Frage, ob die Prämien gut investiert sind und ob die Elementarversicherung wirklich nötig ist. Die Antwort muss genau abgewägt werden. Auch bei einem geringen Risiko kann das Schadensereignis eintreten und für große Beschädigungen sorgen. Die Kosten dafür übersteigen die zu zahlenden Prämien um ein Vielfaches. Umgekehrt geben selbst Experten zu, dass es ärgerlich sei, wenn über Jahre hinweg Prämien für ein kaum vorhandenes Risiko gezahlt würden. Letzten Endes muss jeder Hauseigentümer selbst entscheiden, wie teuer der Schutz vor Unwetter werden darf und welche finanzielle Absicherung im Schadensfalle nötig ist.

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