Laute Nachbarn: Diese Gesetze sollten Heimwerker kennen

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Wenn laute Nachbarn das Leben zur Hölle machen: Tipps, die gegen den Lärm helfen.

In der Wohnung nebenan leben laute Nachbarn: Was tun?

Laute Kinder toben nebenan, auf der anderen Seite dröhnt die Bohrmaschine, von gegenüber hört man ständig das Hundebellen und eine Etage höher findet mindestens zweimal in der Woche eine laute Party statt. Was kann man gegen diesen Krach unternehmen und wie geht man am besten vor? Was ist überhaupt zugelassen, wie sehr muss man sich selbst einschränken, wenn eine Feier ansteht oder wenn man Handwerkerarbeiten durchführen möchte?

Nicht jede Geräuschentwicklung aus der Nachbarschaft wird gleich als störender Lärm empfunden. Einige Menschen sind empfindlicher als andere, zudem gibt es große Unterschiede bei der akustischen Dämmung. Grundsätzlich geht es um den Wunsch, dass die Menschen gegenseitige Rücksicht nehmen und keine erhebliche Störung verursacht wird. Doch in einem Mehrfamilienhaus lassen sich gewisse Geräusche nicht vermeiden und man muss sie bis zu einem bestimmten Grad hinnehmen.

Laute Nachbarn: Laute Kinder toben nebenan, auf der anderen Seite dröhnt die Bohrmaschine, von gegenüber hört man ständig das Hundebellen und eine Etage höher findet mindestens zweimal in der Woche eine laute Party statt. (#01)

Laute Nachbarn: Laute Kinder toben nebenan, auf der anderen Seite dröhnt die Bohrmaschine, von gegenüber hört man ständig das Hundebellen und eine Etage höher findet mindestens zweimal in der Woche eine laute Party statt. (#01)

Das Recht auf Ruhe: Laute Nachbarn nebenan

In einer Wohnung haben die Mieter das Recht auf eine gewisse Ruhe. Doch laute Nachbarn scheinen sich nicht darum zu kümmern, dass man sich gerade auf eine Aufgabe konzentriert oder dass das Kind einschlafen soll. Ab wann handelt es sich um eine Ruhestörung und welche Lautstärke ist noch zu ertragen? Lärmempfindlichkeit kann viele Ursachen haben, daher sollte man sich erst einmal über seine eigenen Gefühle klarwerden.

Möglicherweise steht man zurzeit besonders unter Stress oder ist gesundheitlich angeschlagen. Das kann der Nachbar nicht wissen, darum sollte man ihn nicht gleich verbal attackieren oder zum Gegenangriff mit einer gezielten Beschallung übergehen.

Am besten hält man kurz inne und geht die folgenden Fragen durch:

  • Aus welcher Wohnung kommt der Lärm?
  • Wer ist für das Geräusch verantwortlich (Handwerker, Hunde, Kinder, Straßenverkehr)?
  • Ist die Lautstärke wirklich so schlimm oder noch erträglich?
  • Wie spät ist es (Mittags- oder Nachtruhe)?

Nicht immer sind laute Nachbarn die Ursache für die Lärmbelästigung. Möglicherweise schallt der Krach von einer Baustelle herüber oder die Straßenbahn löst das Geräusch aus.

Video: Nachbarschreck – Rasenmähen am Sonntag erlaubt?

Der laute Nachbar als Ansprechpartner

Bei einer zu starken Ruhestörung sollte man mit seinem Nachbarn sprechen und ihn darum bitten, leiser zu sein. Wie erfolgreich ein solches Gespräch verläuft, hängt davon ab, wie ruhig man selbst bleibt und wie der Nachbar reagiert. Die Mitarbeiter des Deutschen Mieterbunds empfehlen häufig, den Lärmverursacher in die eigenen vier Wände zu bitten, wo er feststellen kann, wie laut die Geräusche aus der Nachbarwohnung hier wahrgenommen werden.

Auch wenn man mit der Mutter der lauten Nachbarskinder spricht, kann diese Methode helfen. Die Eltern können ihren Nachwuchs durch bestimmte Erziehungsmaßnahmen dazu bringen, dass sie nicht ganz so laut kreischen oder beim Herumtoben Socken tragen. Dadurch reduziert sich das Geräusch enorm.
Rücksichtsvolle Bewohner eines Mehrfamilienhauses informieren ihre Nachbarn, bevor sie mit Heimwerkerarbeiten beginnen oder eine Party veranstalten.

Falls eine solche Info fehlt, kann man die betreffenden Personen direkt bei der Arbeit oder Feier kontaktieren und um Rücksichtnahme bitten, sodass diese beim nächsten Mal wissen, wie sie sich richtig verhalten.

Hinweise zu den Ruhezeiten

Im Gesetz sind bestimmte Ruhezeiten vorgegeben, die sich in der Hausordnung nachlesen lassen. In der Regel gilt in den meisten Mehrfamilienhäusern eine Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr. Für die absolute Ruhezeit oder Nachtruhe legt das Gesetz die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr fest. Grundlage für diese Nachtruhe sind die Immissionsgesetze. Hier werden die Tätigkeiten untersagt, die zu einer Störung der Nachtruhe führen. Das bedeutet, dass die Geräuschentwicklung nicht lauter sein darf als Zimmerlautstärke.

Außerhalb einer Wohnung darf in diesem Zeitraum kein Ton zu hören sein. Für die Mittagsruhe existiert keine feste Regelung, doch die meisten Bewohner halten sie freiwillig ein, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wenn man entgegen der Vorschriften ohne Anlass vermeidbaren Lärm verursacht, der handelt ordnungswidrig. Die Nachbarschaft wird dadurch belästigt und sogar die Gesundheit anderer Personen kann geschädigt werden. In der Folge kann eine solche Ordnungswidrigkeit bis zu 5.000 Euro Strafe nach sich ziehen, abhängig davon, welche Vorschriften für die Handlung gelten (Quelle: 117 OWiG).

Laute Nachbarn: Für die Mittagsruhe existiert keine feste Regelung, doch die meisten Bewohner halten sie freiwillig ein, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden. (#02)

Laute Nachbarn: Für die Mittagsruhe existiert keine feste Regelung, doch die meisten Bewohner halten sie freiwillig ein, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden. (#02)

Wenn laute Nachbarn die Nerven strapazieren

Wenn man sich von der Musik aus der Nachbarwohnung gestört fühlt, kann man nicht viel dagegen tun, solange die Zimmerlautstärke eingehalten wird. Auch Musizieren außerhalb der Ruhezeit ist zugelassen. Um unzulässigen Lärm handelt es sich erst, wenn man noch vor Tagesanbruch den Bohrhammer in Betrieb nimmt oder spät am Abend in die Tasten des Klaviers haut.

Bei Handwerkerarbeiten, die teilweise sehr laut sein können, handelt es sich um eine vertretbare Geräuschentwicklung. Hier spricht man im Gesetz von dem bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietsache. In § 117 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten findet man die genauen Regelungen zu vermeidbarer Geräuschentwicklung und zum Thema Lärmbelästigung.

Die Lärmschutzordnung

In der Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung befasst sich der § 7 mit dem zeitlich festgelegten Einsatz von diversen Geräten im Außenbereich. Hierbei geht es typischerweise um die Benutzung von Rasenmähern und Baumaschinen. Die Verordnung legt fest, dass man an Werktagen in Wohngebieten lediglich zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr am Abend mit lauten Geräten arbeiten darf. An Sonn- und Feiertagen müssen die Geräte jedoch außer Betrieb bleiben.

Bei dringenden Handwerkerarbeiten wird der Lärmschutz etwas lockerer gesehen. Wenn es sich jedoch um eine beharrliche, schwere und mutwillige Lärmbelästigung handelt, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen. Mit dem Bußgeld wegen Lärmbelästigung soll gegen rücksichtslose und uneinsichtige Personen vorgegangen werden.

Wie sich Mieter gegen laute Nachbarn wehren können

Wenn die Bewohner der Nachbarwohnung auf Bitten nicht reagieren und weiterhin viel Krach verursachen, kann man notfalls die Polizei rufen. Oder man nimmt Kontakt zum Vermieter auf und spricht über eine Mietminderung. Hier sind die Erfolgsaussichten besonders gut, wenn es in dem Mehrfamilienhaus nur einen Vermieter gibt.

Dieser ist für das ordnungsgemäße Verhalten seiner Mieter verantwortlich und kann gegebenenfalls eine Kündigungsandrohung aussprechen. Wenn man mit der Forderung auf Mietminderung keine Besserung erreicht, sollte man die Ansprüche durchsetzen oder eine Unterlassungsklage einreichen.

Diese Unterlassungsklage geht gegen die Störung des Rechts auf Ruhe an (§ 1004 BGB). Es handelt sich um ein zivilrechtliches Verfahren, bei dem die folgenden Punkte beachtet werden sollten:

  • Ein Lärmprotokoll hält die Geräuschentwicklung fest,
  • gegebenenfalls lassen sich mehrere Polizeieinsätze nachweisen,
  • nach der Durchsetzung des Klägers muss der Nachbar die Ruhestörung unterlassen,
  • wenn weitere Ruhestörungen folgen, ist eine Vertragsstrafe fällig.
Laute Nachbarn: Wenn die Bewohner der Nachbarwohnung auf Bitten nicht reagieren und weiterhin viel Krach verursachen, kann man notfalls die Polizei rufen. (#03)

Laute Nachbarn: Wenn die Bewohner der Nachbarwohnung auf Bitten nicht reagieren und weiterhin viel Krach verursachen, kann man notfalls die Polizei rufen. (#03)

Hinweise zum Lärmprotokoll

Wer laute Nachbarn hat und juristisch gegen sie angehen möchte, der kann ein Lärmprotokoll generieren. Dafür hält man alle Daten und Uhrzeiten fest, um zu belegen, wann es zu Störungen gekommen ist. Das kann eine Notiz sein wie „jede zweite Nacht, zwischen 23 und 1 Uhr“.

Bei der Anfertigung des Lärmprotokolls sollte man darauf achten, dass es einer objektiven Prüfung standhält. Hierbei helfen Vergleiche, um die Lautstärke genauer zu definieren. Das Geräusch kann beispielsweise lauter sein als das Telefonklingeln oder als der Fernseher. Beim Interessenverband Mieterschutz erhalten die Mieter einige hilfreiche Tipps, wie das Protokoll aussehen kann und worauf sie im Speziellen achten müssen, damit es anerkannt wird.

Laute Nachbarn: Wenn die Stimmung hochkocht

In einem Mietshaus sind Kompromissbereitschaft und Rücksichtnahme sehr wichtig, um einen Nachbarschaftsstreit zu verhindern. Wenn laute Nachbarn aber kein Einsehen haben, stellt sich die Frage: Wie viel Krach ist hinzunehmen und ab wann handelt es sich um eine Belästigung? Dabei geht es nicht nur um den Lärmpegel und um die Häufigkeit.

Oft kommen Probleme wie ein schwieriges nachbarschaftliches Verhältnis hinzu. Möglicherweise hilft es, sich auf die Nachbarn einzustellen und mehr Toleranz und Empathie zu zeigen. Kinder machen meistens nicht mutwillig Krach. Und auch bei den Erwachsenen ist die Störung oft ein Versehen.

Man sollte nach Möglichkeit nicht gleich die Polizei anrufen, wenn es einmal lauter wird. In den meisten Fällen sind die Handwerkerarbeiten nur eine vorübergehende Sache und die nächste Party läuft vielleicht etwas ruhiger ab, wenn man um Rücksicht bittet.


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: pathdoc – #01: Iakov Filimonov – #02: michaeljung – #03: oneinchpunch

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